Promillegrenze

Bedeutung der Promillegrenze im Straßenverkehr

Die Promillegrenze beschreibt den Alkoholwert im Blut, ab dem das Führen eines Fahrzeugs rechtlich relevant oder verboten ist. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrs- und Führerscheinregelungen in Deutschland – und spielt im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) eine entscheidende Rolle. Ab bestimmten Blutalkoholkonzentrationen (BAK) ist eine MPU verpflichtend, in anderen Fällen kann sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dabei ist nicht nur der Promillewert entscheidend, sondern auch das Verhalten im Straßenverkehr, mögliche Ausfallerscheinungen, frühere Auffälligkeiten und die Frage, ob der Fahrer alkoholabhängig oder rückfallgefährdet ist.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Regelungen zur Promillegrenze finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Strafgesetzbuch (StGB), in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie im Bußgeldkatalog. Maßgeblich sind insbesondere § 24a StVG für Ordnungswidrigkeiten ab 0,5 Promille, § 316 StGB für Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 Promille sowie § 13 FeV, der die Voraussetzungen für eine MPU regelt. Diese Vorschriften bilden zusammen die rechtliche Grundlage für die Beurteilung von Alkoholfahrten und der damit verbundenen Maßnahmen wie Fahrverbot, Führerscheinentzug oder die Anordnung einer MPU.

Übersicht der relevanten Promillegrenzen

Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn zusätzliche Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien oder ein Unfall) hinzukommen. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – auch ohne sichtbare Fahrfehler. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer mit diesem Wert ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat. Ab 1,6 Promille ist die MPU gesetzlich vorgeschrieben. Selbst Fahrradfahrer müssen ab 1,6 Promille mit der Anordnung einer MPU rechnen. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt eine 0,0-Promillegrenze (§ 24c StVG), bei Verstößen drohen ebenfalls Punkte, Probezeitverlängerung und bei Wiederholung eine MPU.

Medizinische und psychologische Bedeutung

Alkohol wirkt individuell unterschiedlich, beeinflusst aber in jedem Fall die Fahrtüchtigkeit – schon bei geringen Mengen. Die Reaktionsfähigkeit verlangsamt sich, das Sichtfeld wird enger, die Konzentration nimmt ab. Gleichzeitig sinkt das Gefahrenbewusstsein, die Risikobereitschaft steigt. Je höher der Promillewert, desto stärker sind diese Effekte. Viele Fahrer unterschätzen die Wirkung von Alkohol oder vertrauen auf subjektive Einschätzungen wie „Ich bin noch fahrtüchtig“. Die medizinische Diagnostik bei der MPU berücksichtigt unter anderem Leberwerte wie Gamma-GT, GPT, GOT oder CDT, um Hinweise auf regelmäßigen Alkoholkonsum zu gewinnen. Psychologisch wird vor allem hinterfragt, ob der Betroffene gelernt hat, mit Alkohol verantwortungsvoll umzugehen – oder ob eine Abstinenz notwendig ist.

MPU nach Alkoholfahrt

Eine MPU wegen Alkohol wird in der Regel angeordnet, wenn

  • der Promillewert bei der Tat 1,6 oder mehr beträgt
  • mehrere Alkoholfahrten vorliegen, auch mit geringeren Werten
  • Ausfallerscheinungen vorlagen (Unfall, gefährliches Verhalten)
  • Hinweise auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit bestehen

Die Vorbereitung auf eine solche MPU ist anspruchsvoll. Wer glaubhaft machen möchte, dass er wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, muss entweder eine stabile Abstinenz über mindestens sechs oder zwölf Monate nachweisen (je nach Vorgeschichte) oder ein überzeugendes Konzept des kontrollierten Trinkens vorlegen. Dazu gehört nicht nur eine fachlich begleitete Reflexion des früheren Konsumverhaltens, sondern auch der Nachweis, dass sich im Leben dauerhaft etwas verändert hat – z. B. im Umgang mit Stress, Freizeitgestaltung oder sozialen Kontakten.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?

Welche Strategie in der MPU verfolgt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wer einen hohen Promillewert hatte, wiederholt auffällig wurde oder bereits diagnostizierten Alkoholmissbrauch/Abhängigkeit aufweist, kommt in der Regel um eine vollständige Abstinenz nicht herum. Diese muss mit Haaranalysen oder Urinscreenings nach den CTU-Kriterien lückenlos dokumentiert werden. Wer hingegen „nur“ einmal mit 1,1 oder 1,3 Promille aufgefallen ist und ansonsten ein unauffälliges Trinkverhalten aufweisen kann, hat unter Umständen die Chance, mit einem glaubhaften Konzept des kontrollierten Trinkens zu bestehen. Wichtig ist in jedem Fall: Wer kontrolliert trinken will, muss konkrete Regeln für den Alkoholkonsum entwickeln und diese glaubhaft vertreten können. Ohne klare Einsicht in die früheren Fehler und eine erkennbare Verhaltensänderung wird die MPU nicht erfolgreich verlaufen.

Promillegrenze und Fahrerlaubnisentzug

Ab einem Promillewert von 1,1 oder bei Wiederholungstaten droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern das grundsätzliche Recht, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, aberkannt. Eine neue Fahrerlaubnis wird nur erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von der Wiederherstellung der Fahreignung überzeugt ist – in vielen Fällen ist dafür ein positives MPU-Gutachten notwendig. Das bedeutet konkret: Ohne MPU kein neuer Führerschein. Auch nach dem Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist bleibt die Fahrerlaubnis gesperrt, bis eine neue Erteilung erfolgt – und die MPU bestanden wurde.

Promillegrenze bei Fahrradfahrern

Auch wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, riskiert eine MPU – selbst wenn er keinen Führerschein besitzt. Ab einem Promillewert von 1,6 ist die absolute Fahruntüchtigkeit auch auf dem Rad gegeben. Die Polizei kann eine Blutentnahme anordnen, und die Fahrerlaubnisbehörde wird aktiv, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist oder in naher Zukunft beantragt wird. Besonders häufig betroffen sind Jugendliche, die noch keinen Führerschein haben, aber durch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad auffallen – oft ahnungslos über die rechtlichen Konsequenzen. Die Folge: eine MPU-Anordnung vor der Ersterteilung der Fahrerlaubnis.

Vorbereitung auf die MPU nach Überschreiten der Promillegrenze

Wer zur MPU muss, sollte sich professionell vorbereiten – gerade bei einer Alkoholfragestellung. Eine qualifizierte MPU-Vorbereitung hilft dabei, die eigene Vorgeschichte realistisch zu analysieren, einen klaren Plan zur Verhaltensänderung zu entwickeln und mögliche Fallstricke im Gutachtergespräch zu vermeiden. Dazu gehört auch, die individuellen Risikofaktoren zu erkennen, z. B. beruflicher Stress, emotional belastende Phasen oder soziale Gewohnheiten. Ob Abstinenz oder kontrolliertes Trinken – entscheidend ist, dass der gewählte Weg glaubhaft, konsequent und langfristig tragfähig ist. Dazu zählen auch medizinische Nachweise (Leberwerte), laborgestützte Abstinenzbelege und eine überzeugende Reflexion der eigenen Trinkmotivation.

Fazit

Die Promillegrenze ist keine rein technische Zahl, sondern ein entscheidender Indikator für die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit – und damit für die Beurteilung der Fahreignung im Rahmen der MPU. Je höher der Promillewert, desto strenger die Konsequenzen: von Geldbußen über Führerscheinentzug bis hin zur verpflichtenden MPU. Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen und medizinischen Anforderungen auseinandersetzt, sich intensiv vorbereitet und Verantwortung übernimmt, hat gute Chancen, die MPU zu bestehen – und den Führerschein dauerhaft zurückzuerlangen.

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