BAK (Blutalkoholkonzentration)

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gibt an, wie viel reiner Alkohol im Blut einer Person enthalten ist – gemessen in Promille oder Gramm pro Liter. Dieser Wert ist die zentrale Größe zur Beurteilung, wie stark jemand alkoholisiert ist. Schon geringe Mengen Alkohol beeinflussen das Reaktionsvermögen, die Konzentration und das Urteilsvermögen – mit potenziell gefährlichen Folgen im Straßenverkehr.

Wird bei einer Kontrolle ein erhöhter BAK festgestellt, kann das neben Geldbußen und Punkten auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Ab bestimmten Grenzwerten ordnet die Führerscheinstelle außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Wann wird eine MPU wegen Alkohol fällig?

Die MPU wird bei Alkoholfahrten in der Regel ab einem BAK von 1,6 Promille verpflichtend – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kam. Aber auch bei niedrigeren Werten kann die Behörde eine MPU verlangen, etwa bei Wiederholungstätern, auffälligem Trinkverhalten oder wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder verwaschene Sprache beobachtet wurden.

In solchen Fällen geht es nicht nur darum, ob jemand aktuell fahrtüchtig ist – sondern auch darum, ob ein riskantes oder unkontrolliertes Trinkverhalten vorliegt. Die MPU soll klären, ob Betroffene auch langfristig verantwortungsbewusst handeln können.

Alkoholabbau und Nachweisbarkeit

Nach dem Konsum verteilt sich Alkohol schnell im Körper und wird hauptsächlich in der Leber abgebaut – mit einer relativ konstanten Geschwindigkeit von etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Die BAK sinkt also linear, nicht wie bei vielen anderen Substanzen exponentiell. Der Zeitpunkt der Blutentnahme ist deshalb entscheidend, um den Alkoholwert richtig einzuordnen.

Zur kurzfristigen Kontrolle kann auch ein Atemalkoholtest durchgeführt werden, z. B. bei Polizeikontrollen. Rechtlich bindend ist aber meist der Blutalkoholwert, der in einem toxikologischen Labor bestimmt wird. In der MPU spielen zusätzlich Langzeitmarker wie Ethylglucuronid (EtG) im Urin oder Haar eine Rolle, wenn ein Abstinenznachweis verlangt wird.

Was bedeutet der BAK-Wert?

Ein BAK-Wert von 0,3 Promille kann bereits rechtliche Konsequenzen haben, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – es drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – eine Straftat, die in der Regel zum Führerscheinentzug führt. Und ab 1,6 Promille ist die MPU Pflicht.

Auch bei niedrigeren Werten kann die Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung haben – etwa, wenn Hinweise auf regelmäßigen oder exzessiven Konsum bestehen. In solchen Fällen kann eine verhaltensorientierte oder abstinenzgestützte MPU notwendig sein.

Vorbereitung auf die MPU

Im MPU-Gespräch wird nicht nur der einmalige Vorfall thematisiert, sondern vor allem das Trinkverhalten vor und nach dem Ereignis. Entscheidend ist, ob Betroffene ihr Verhalten kritisch hinterfragt haben und heute in der Lage sind, mit Alkohol kontrolliert oder gar abstinent umzugehen. Wer regelmäßig oder in risikoreichen Situationen getrunken hat, muss meist eine kontrollierte Abstinenz von mindestens sechs bis zwölf Monaten nachweisen – durch Urinscreenings oder Haaranalysen.

Eine gute Vorbereitung bei einer MPU wegen Alkohol hilft dabei, die Hintergründe der Alkoholfahrt aufzuarbeiten, geeignete Vermeidungsstrategien zu entwickeln und die eigene Veränderung glaubhaft zu vermitteln.

Fazit

Ein erhöhter BAK kann weitreichende Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben – bis hin zum dauerhaften Entzug, wenn keine Veränderung sichtbar wird. Wer sich frühzeitig um Abstinenznachweise, eine MPU-Beratung und eine strukturierte Vorbereitung kümmert, verbessert seine Chancen deutlich, die MPU zu bestehen und den Führerschein zurückzubekommen.

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