Die MPU-Verjährung ist für Tausende Betroffene die große Hoffnung, den Führerschein irgendwann wieder ohne teure und nervenaufreibende medizinisch-psychologische Untersuchung zurückzubekommen. Viele fragen sich: „Verjährt die MPU nach 10 oder doch erst nach 15 Jahren?“ Die Antwort hängt vom konkreten Verstoß, der Sperrfrist und vor allem davon ab, ob Sie in der Zwischenzeit einen Antrag auf Neuerteilung gestellt haben. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die aktuellen Fristen 2025/2026, wann die Tilgung wirklich greift und wie Sie sicher prüfen, ob Ihre MPU-Pflicht bereits erloschen ist.
Das Wichtigste in Kürze
- MPU verjährt nicht automatisch nach 10 oder 15 Jahren:
Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre. Durch die Anlaufhemmung von bis zu 5 Jahren dauert es bei Alkohol und Drogen meist insgesamt 15 Jahre (§ 29 StVG). - Jeder Antrag setzt die Frist komplett zurück:
Solange noch Einträge im Fahreignungsregister stehen, sollte kein Neuerteilungsantrag gestellt werden. Ein Antrag startet die gesamte Frist sonst erneut. - Nach vollständiger Tilgung geht es ohne MPU weiter:
Nach der kompletten Löschung reicht ein normaler Neuerteilungsantrag mit Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis. Eine neue Fahrprüfung wird fast nie verlangt. - Kein neues Gesetz zur Verkürzung 2025/2026:
Die Fristen aus § 29 StVG sind unverändert. Die einzige große Erleichterung betrifft Cannabisbetroffene.
Was bedeutet die MPU-Verjährung und wann beginnt sie?
Der Begriff MPU-Verjährung ist im Volksmund weit verbreitet, aber juristisch nicht ganz korrekt. Genau genommen verjährt eine MPU-Anordnung nicht – es werden die zugrunde liegenden Einträge im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach festen Fristen getilgt (§ 29 StVG). Sobald keine relevanten Einträge mehr vorhanden sind und keine neuen Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, darf die Führerscheinstelle in der Regel keine MPU mehr verlangen.
Wann beginnt die Tilgungsfrist? Die Frist startet nicht mit dem Tag der MPU-Anordnung oder dem Entzug der Fahrerlaubnis, sondern erst, wenn beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die verhängte Sperrfrist (falls es eine gab) ist abgelaufen und
- Seit der Rechtskraft des Entzugsbescheids oder der letzten einschlägigen Straftat/Ordnungswidrigkeit sind mindestens 5 Jahre vergangen (sogenannte Anlaufhemmung gemäß § 29 Abs. 5 StVG).
Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die eigentliche 10-jährige Tilgungsfrist für die schweren Verstöße, die zur MPU geführt haben (Alkohol ab 1,6 ‰, Drogen, 8 Punkte usw.).
Wichtige Unterbrechung der Frist
Jeder Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis innerhalb dieser gesamten Zeit (also auch noch während der Anlaufhemmung oder der 10-Jahres-Frist) führt dazu, dass die Frist komplett zurückgesetzt wird und von vorne beginnt (§ 29 Abs. 6 StVG). Deshalb raten Verkehrsrechtsanwälte häufig: „Finger weg von der Führerscheinstelle“, solange man auf die Tilgung wartet.
Konkretes Beispiel (typischer Alkohol-Fall mit 2 Jahren Sperrfrist):
Der Entzug wird am 01.01.2020 rechtskräftig, gleichzeitig wird eine Sperrfrist von 2 Jahren verhängt. Die Sperrfrist endet am 01.01.2022. Wegen der 5-jährigen Anlaufhemmung beginnt die eigentliche 10-Jahres-Tilgungsfrist aber erst am 01.01.2025. Die Einträge werden daher am 01.01.2035 getilgt und nach weiteren 12 Monaten Überliegefrist endgültig gelöscht. Also am 01.01.2036. Die Überliegefrist ist ein zusätzliches Jahr nach der eigentlichen Verjährung. Während dieser Zeit bleiben die Einträge weiterhin für Behörden sichtbar. Das verhindert, dass alte Verstöße unmittelbar verschwinden, wenn kurz vor Fristende ein neuer Verstoß hinzukommt.
Welche Fristen gelten für die Verjährung der MPU?
Die maßgeblichen Fristen sind in § 29 StVG und der Fahreignungs-Bewertungsverordnung (FeV) geregelt. Seit der Punktereform 2019 gilt für alle schweren Verstöße, die typischerweise eine MPU auslösen, ein einheitliches System:
Die eigentliche Tilgungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Das betrifft alle relevanten Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, also zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr ab 1,6 ‰, Fahren unter Drogeneinfluss, wiederholte schwere Verstöße oder den Entzug wegen 8 Punkten.
Damit diese 10-Jahres-Frist überhaupt beginnen kann, muss zuerst die sogenannte Anlaufhemmung abgelaufen sein. Das bedeutet: Die 10 Jahre starten frühestens fünf Jahre nach der Rechtskraft des Entzugsbescheids und nach Ablauf einer eventuell verhängten Sperrfrist. Genau deshalb sprechen viele von einer „15-Jahres-Frist“. In der Praxis ist das bei den meisten Alkohol- und Drogenfällen auch realistisch.
Nachdem die Einträge nach den 10 Jahren getilgt wurden, gibt es noch eine einjährige Überliegefrist. In diesen 12 Monaten ist der Eintrag für Dritte nicht mehr sichtbar, existiert aber noch im Hintergrund. Erst nach Ablauf dieser Überliegefrist ist der Eintrag endgültig gelöscht und kann auch bei einer Akteneinsicht oder einem Neuantrag rechtlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Entscheidend und für viele der größte Stolperstein: Sobald Sie während der gesamten Laufzeit (also während Anlaufhemmung und 10-Jahres-Frist) einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, wird die komplette Frist unterbrochen und beginnt ab dem Tag des Antrags von vorne (§ 29 Abs. 6 StVG). Deshalb lautet der wichtigste Tipp von Verkehrsrechtsanwälten seit Jahren: Wer auf die Tilgung wartet, sollte die Führerscheinstelle in dieser Zeit unbedingt meiden.
Sonderfall Cannabis seit 2024/2025
Durch die Teillegalisierung und die neue THC-Grenze von 3,5 ng/ml sowie die Regelung zur „Regelfahreignung“ bei reinem Cannabiskonsum ohne Begleitauffälligkeiten werden zahlreiche alte Drogen-Entzüge rückwirkend aufgehoben oder die MPU-Pflicht entfällt bereits jetzt. Hier lohnt sich fast immer eine sofortige Akteneinsicht und ggf. ein Antrag auf Aufhebung des alten Bescheids. Oft bekommt man den Führerschein so deutlich vor Ablauf der 10/15 Jahre zurück.
MPU-Verjährungsrechner 2026
Geben Sie das Rechtskraft-Datum ein – sofort sehen Sie, wann Ihre MPU verjährt und Sie den Führerschein ohne Untersuchung zurückbekommen.
Hinweis: Rechtsverbindlich nur über KBA-Auskunft. Der Rechner zeigt das frühestmögliche sichere Datum.
Welche Rolle spielt das Fahreignungsregister bei der Löschung von Einträgen?
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg speichert alle für die Fahreignung relevanten Daten: Punkte, Verkehrsstraftaten, schwere Ordnungswidrigkeiten und die Tatsache, dass eine Fahrerlaubnis entzogen wurde. Eine separate „MPU-Anordnung“ gibt es dort nicht – sie ergibt sich automatisch aus den noch vorhandenen schweren Einträgen. Sind diese Einträge getilgt und es gibt keine neuen Auffälligkeiten, darf die Führerscheinstelle in der Regel keine MPU mehr verlangen.
Die Einträge werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen automatisch getilgt. Nach der Tilgung bleiben sie noch ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist: In dieser Zeit sind sie für Behörden, Arbeitgeber und bei der normalen Auskunft nicht mehr sichtbar, existieren aber noch im Hintergrund. Erst nach diesen weiteren zwölf Monaten erfolgt die endgültige Löschung.
So prüfen Sie sicher, ob alles wirklich gelöscht ist
Sie sollten vor jedem geplanten Neuantrag unbedingt den aktuellen Stand kennen, denn ein verfrühter Antrag setzt die komplette Frist zurück. Folgende Möglichkeiten haben Sie:
- Kostenlose Registerauskunft beim KBA Einmal pro Jahr können Sie nach § 39 StVG eine unentgeltliche Auskunft beantragen (Formular auf kba.de). Sie erhalten dann eine Übersicht aller noch vorhandenen Einträge und deren Tilgungsdatum.
- Akteneinsicht bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle Gegen eine kleine Gebühr können Sie die komplette Führerscheinakte einsehen. Dort steht der ursprüngliche Entzugsbescheid und eventuell noch alte Vermerke, die im FAER bereits getilgt sind.
- Prüfung durch einen Verkehrsrechtsanwalt oder Beratungsstelle Viele Anwälte und Verkehrsrechtsportale bieten eine kostenlose oder günstige Ersteinschätzung an. Sie sehen sofort, ob Sie bereits heute ohne MPU neu beantragen könnten oder noch warten müssen.
Praxis-Tipp vor dem Neuantrag
Holen Sie etwa drei bis sechs Monate vor Ihrem geplanten Antrag erst die kostenlose KBA-Auskunft ein und lassen Sie im Zweifel die Akte prüfen. Nur so vermeiden Sie den teuren Fehler, durch einen verfrühten Antrag wieder bei null anzufangen..
Ist es möglich, die MPU-Pflicht vor der Verjährung zu umgehen?
Eine vollständige Umgehung der MPU vor Ablauf der Tilgungsfrist ist schwierig und meist nicht empfehlenswert. Die gesetzlichen Hürden sind bewusst hoch, um Missbrauch zu verhindern. Wer nicht warten will, muss normalerweise die MPU absolvieren und bestehen. Es gibt jedoch unter sehr engen Voraussetzungen legale Wege, die Pflicht zu mildern oder komplett entfallen zu lassen. Lassen Sie jeden Schritt vorher von einem Verkehrsrechtsanwalt prüfen. Für detaillierte Informationen schauen Sie in unseren großen MPU-Ratgeber: MPU umgehen.
Der EU-Führerschein als Option (mit großen Haken)
Viele denken an Tschechien, Polen oder Belgien. Theoretisch können Sie dort ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis erwerben, aber nur, wenn Sie Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt für mindestens 185 Tage im Jahr dorthin verlegen. Ein echter Wohnsitz mit Arbeit, Studium oder Familie ist nötig. Scheinwohnsitze oder Briefkastenadressen werden von deutschen Behörden über EUCARIS geprüft und führen zur sofortigen Aberkennung plus Strafe. Kosten inklusive echtem Umzug: oft 5000 bis 15000 Euro. Für die allermeisten lohnt sich das nicht.
Akteneinsicht und Anfechtung des alten Bescheids
Fordern Sie Ihre komplette Führerscheinakte ein. Manchmal finden sich dort Fehler: verjährte Einträge, fehlende Anhörung oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung. Mit einem Widerspruch oder einer Klage können Sie in seltenen Fällen den Entzugsbescheid aufheben lassen. Die Erfolgsquote liegt jedoch unter 20 Prozent und der Weg dauert oft ein bis zwei Jahre.
Sonderfall medizinisches Cannabis und rückwirkende Aufhebung
Seit der Teillegalisierung 2024 und der neuen THC-Grenze von 3,5 ng/ml werden viele alte Drogen-Entzüge aufgehoben, wenn ein gültiges Rezept für medizinisches Cannabis vorlag (idealerweise schon vor der Auffälligkeit) und keine weiteren Risiken bestanden. Nachträgliche Rezepte zählen leider nicht. Ein einfacher Antrag auf Aufhebung des alten Bescheids reicht oft aus und spart Jahre Wartezeit.
Brauchen Sie Unterstützung?
Unser Expertenteam von MPU-Doktor hilft Ihnen, Ihre MPU erfolgreich zu bestehen – mit kostenloser, unverbindlicher Beratung und einem maßgeschneiderten Angebot.
Wie kann der Führerschein nach der MPU-Verjährung neu beantragt werden?
Sobald die relevanten Einträge endgültig aus dem Fahreignungsregister gelöscht sind (also nach der 10-Jahres-Frist plus Überliegefrist), steht einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis grundsätzlich nichts mehr im Wege. Die Behörde darf dann keine MPU mehr verlangen, weil keine Zweifel an Ihrer Fahreignung mehr bestehen.
Der genaue Ablauf in der Praxis
- Zeitpunkt prüfen Warten Sie unbedingt, bis die Überliegefrist abgelaufen ist. Das erkennen Sie an der kostenlosen KBA-Auskunft: Dort dürfen keine einschlägigen Einträge mehr stehen.
- Antrag bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle stellen Sie beantragen die Fahrerlaubnis wie beim allerersten Führerschein: Formular ausfüllen, Passbilder, Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Pflichtunterlagen einreichen
- Immer benötigt
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- nur bei manchen Behörden verlangt: Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk (in der Praxis meist nicht nötig – die Behörde sieht es selbst im Register)
- Für Pkw- und Motorradklassen (A, A1, A2, AM, B, BE, L, T)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (8 Stunden) – falls die Behörde die alte Bescheinigung nicht mehr findet oder Sie früher nur die alte 7-Stunden-Unterweisung hatten, einfach nochmal vorlegen
- Für Lkw- und Busklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- ärztliches Gutachten (allgemeinärztliche Untersuchung)
- augenärztliches Zeugnis oder Sehtest mit Zusatzuntersuchung
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- bei D-Klassen zusätzlich: Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit (psychologisches Gutachten nach Anlage 5 FeV)
- in Ausnahmefällen für D-Klassen: medizinisch-psychologisches Gutachten zur besonderen Verantwortung (keine normale MPU!)
- Immer benötigt
- Mögliche Zusatzanforderungen Je nach Dauer der Fahrpause und Alter kann die Behörde ein aktuelles Führungszeugnis, eine ärztliche Untersuchung oder in sehr seltenen Fällen sogar eine neue theoretische oder praktische Prüfung verlangen.
Wichtige Tipps für einen reibungslosen Ablauf
- Reichen Sie den Antrag frühestens 2 bis 3 Monate nach dem errechneten Löschtermin ein. So haben Sie Puffer, falls die Tilgung doch ein paar Wochen später erfolgt.
- Legen Sie der Behörde die aktuelle KBA-Auskunft vor. Das verhindert Diskussionen.
- Falls die Behörde trotzdem eine MPU verlangt, legen Sie sofort Widerspruch ein und lassen sich von einem Anwalt unterstützen. In 99 Prozent der Fälle gibt die Behörde dann nach.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Von der Antragstellung bis zum neuen Führerschein im Scheckkartenformat dauert es in der Regel meist zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. In manchen Bundesländern geht es schneller, in Großstädten manchmal etwas länger.
Nach all den Jahren Wartezeit ist das dann meist der einfachste und günstigste Weg zurück ans Steuer: ohne MPU, ohne teure Vorbereitung, einfach nur mit den üblichen Unterlagen.
Fazit – Was Sie über die MPU-Verjährung wissen müssen
Die MPU-Pflicht endet automatisch mit der Tilgung der zugrunde liegenden Einträge. Das dauert in der Praxis meist 10 bis 15 Jahre (je nach Sperrfrist und Anlaufhemmung). Danach erhalten Sie den Führerschein fast immer ohne MPU und ohne neue Prüfung zurück. Wie auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc in dem Beitrag “MPU dank Verjährung umgehen: Ist das möglich?“ erklärt, ist die Tilgung der zentrale Punkt für das Ende der MPU-Pflicht.
Wichtig ist nur: Solange noch Einträge vorhanden sind, keinen Antrag stellen, denn das setzt die gesamte Frist zurück. Prüfen Sie vorher mit der kostenlosen KBA-Auskunft.
Wer nicht so lange warten möchte, hat mit seriöser MPU-Vorbereitung oder der Cannabis-Aufhebung oft deutlich schnellere legale Möglichkeiten.
FAQ – Häufige Fragen zur MPU-Verjährung (2025/2026)
MPU Verjährung: 10 oder 15 Jahre?
Es gilt im MPU Recht eine feste Gesamtfrist von 15 Jahren. Diese setzt sich aus der gesetzlichen Anlaufhemmung von fünf Jahren und der anschließenden Tilgungsfrist von zehn Jahren zusammen. Die Frist beginnt mit dem rechtskräftigen Entzug der Fahrerlaubnis, läuft jedoch erst dann los, wenn die Anlaufhemmung abgelaufen ist.
Wann verjährt die MPU?
Die MPU selbst verjährt nicht. Entscheidend ist die Tilgung der zugrunde liegenden Einträge im Fahreignungsregister. Sobald diese Einträge nach fünf Jahren Anlaufhemmung und zehn Jahren Tilgungsfrist vollständig gelöscht sind und zusätzlich die einjährige Überliegefrist abgelaufen ist, dürfen die Behörden keine MPU mehr verlangen.
Gibt es ein neues Gesetz zur MPU-Verjährung 2025/2026?
Nein, die Fristen aus § 29 StVG sind seit 2019 unverändert. Die einzigen Änderungen betreffen Cannabis (3,5 ng/ml-Grenzwert + Regelfahreignung), wodurch viele alte Drogen-Entzüge bereits jetzt aufgehoben werden können.
Verjährt eine MPU nach 5 Jahren?
Nein. Die 5 Jahre sind nur die Anlaufhemmung – danach beginnt erst die eigentliche 10-Jahres-Frist.
Kann ich nach der MPU-Verjährung den Führerschein ohne MPU zurückbekommen?
Ja, in fast allen Fällen. Nach vollständiger Tilgung und Überliegefrist reicht ein normaler Neuerteilungsantrag mit Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis (bei Pkw).
Setzt ein Antrag auf Neuerteilung die Verjährungsfrist zurück?
Ja, jeder Antrag während der laufenden Frist setzt die komplette Tilgungsfrist auf null zurück (§ 29 Abs. 6 StVG).
MPU wegen Cannabis / Drogen – wann verjährt das?
Gleiche Fristen wie bei Alkohol (meist 15-16 Jahre). Seit 2024 können viele alte Cannabis-Entzüge jedoch sofort aufgehoben werden, wenn nur reiner Konsum ohne weitere Auffälligkeiten vorlag oder ein medizinisches Rezept besteht.
Muss ich nach der Verjährung eine neue Fahrprüfung machen?
Fast nie. Nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. über 20 Jahre Fahrpause und begründete Zweifel) kann die Behörde eine Prüfung verlangen.
Wie prüfe ich, ob meine MPU verjährt ist?
Einmal im Jahr kostenlose Auskunft beim KBA beantragen + Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle. Dort sehen Sie exakt, wann die Einträge tilgungsreif werden bzw. schon weg sind.
Kann man die MPU-Verjährung beschleunigen?
Nur indirekt: durch Aufhebung des alten Bescheids (z. B. Cannabis-Amnestie, Verfahrensfehler) oder durch seriöse MPU-Vorbereitung und Bestehen – die Wartezeit auf Tilgung lässt sich nicht verkürzen.




