Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister (FAER) ist ein zentrales Register des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mit Sitz in Flensburg. Es erfasst alle Verkehrsverstöße, die für die Fahreignung einer Person relevant sind – also insbesondere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, die mit Punkten bewertet werden. Umgangssprachlich ist oft vom „Punktesystem“ oder den „Punkten in Flensburg“ die Rede. Das FAER spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), weil es Grundlage für viele behördliche Entscheidungen zur Fahrerlaubnis ist.

Rechtlicher Rahmen und Zweck

Das Fahreignungsregister ist in den §§ 28 bis 30 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Ziel ist es, Verkehrsverstöße bundesweit einheitlich zu erfassen und zu bewerten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Register dient insbesondere dazu, Personen zu identifizieren, bei denen sich ein problematisches oder gefährdendes Fahrverhalten abzeichnet.

Anders als früher beim Verkehrszentralregister (VZR) geht es heute nicht mehr um die reine Ahndung von Verstößen, sondern um eine frühzeitige Intervention, bevor es zu schweren Unfällen oder dauerhaften Fahrverboten kommt.

Was wird im FAER gespeichert?

Im FAER werden nur verhaltensrelevante Verstöße erfasst – also solche, die Rückschlüsse auf die Fahreignung zulassen. Dazu zählen unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Rotlichtverstöße mit Gefährdung
  • Trunkenheitsfahrten oder Fahren unter Drogeneinfluss
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit manipulierten Kennzeichen

Diese Verstöße werden mit Punkten bewertet – je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten. Die Eintragungen bleiben je nach Tatbestand zwischen zweieinhalb und zehn Jahren im Register gespeichert.

Punkte, Maßnahmen und MPU

Sobald sich im FAER eine gewisse Anzahl von Punkten ansammelt, greift das sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG). Dieses sieht bei bestimmten Punkteständen abgestufte Maßnahmen vor:

  • ab 4 Punkten: Vormerkung (ohne Maßnahme)
  • ab 6 Punkten: Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis

In der Praxis bedeutet das: Wer 8 oder mehr Punkte angesammelt hat, verliert seinen Führerschein automatisch. Eine MPU wegen Punkten ist dann zwingend erforderlich, um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr erneut nachzuweisen.

Auch unterhalb dieser Schwelle kann die Behörde eine MPU anordnen – etwa, wenn der Punkteverlauf auf eine dauerhafte Regelmissachtung schließen lässt.

Einsicht und Löschung

Jeder kann beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos eine Auskunft über das eigene Punktekonto beantragen. Die Punkte verfallen automatisch nach bestimmten Fristen, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Verstöße hinzukommen. Eine gezielte „Punkteabbaumöglichkeit“ durch freiwillige Schulungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich – allerdings nur bis zu einem Punktestand von maximal 5.

Bedeutung für die MPU-Vorbereitung

Wer zur MPU muss, weil er oder sie zu viele Punkte gesammelt hat, sollte das eigene Verhalten umfassend reflektieren. Oft geht es weniger um einzelne Verstöße als um das dahinterliegende Muster: Missachtung von Regeln, ungeduldiges oder aggressives Fahrverhalten, mangelnde Einsicht. Diese Themen müssen im MPU-Gespräch offen angesprochen und glaubhaft aufgearbeitet werden.

Ein professioneller MPU-Vorbereitungskurs oder eine Einzelberatung kann helfen, das eigene Punktekonto nicht nur zu erklären, sondern daraus eine überzeugende Veränderungsgeschichte zu machen.

Fazit

Das Fahreignungsregister ist das zentrale Gedächtnis der Straßenverkehrsverstöße in Deutschland. Es dokumentiert, wer im Straßenverkehr wiederholt negativ aufgefallen ist – und liefert damit die Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen wie Verwarnungen, Fahrerlaubnisentziehungen und MPU-Anordnungen. Wer sein Punktekonto kennt, sich frühzeitig mit seinem Verhalten auseinandersetzt und gezielt vorbereitet, kann rechtzeitig gegensteuern – und den Führerschein dauerhaft sichern oder zurückerlangen.

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