MPU-Verjährung 2025: Müssen Sie noch zur Untersuchung?

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Die MPU-Verjährung ist für viele Betroffene ein entscheidendes Thema. Wer nach einem Führerscheinentzug nicht sofort eine MPU absolviert, stellt sich oft die Frage: Wann ist die MPU verjährt? Tatsächlich gibt es klare Fristen, nach denen bestimmte Einträge gelöscht werden – doch die Regeln sind komplex und nicht jeder Verstoß verschwindet automatisch aus der Akte.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine MPU verfällt, welche Verjährungsfristen gelten und ob Sie Ihren Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen können.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Eine MPU-Anordnung bleibt nicht unbegrenzt bestehen, sondern unterliegt bestimmten Verjährungsfristen.
  • Die Verjährung der MPU-Pflicht hängt von der Art des Vergehens und dem Zeitpunkt des Fahrerlaubnisentzugs ab.
  • Nach Ablauf der Verjährung kann die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen ohne MPU neu beantragt werden.

Was bedeutet die MPU-Verjährung und wann beginnt sie?

Die MPU-Verjährung bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung nicht mehr erforderlich ist, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Das bedeutet, dass der Führerschein nach einer bestimmten Frist ohne MPU neu beantragt werden kann.

Die Verjährungsfrist beginnt nicht direkt mit der Anordnung der MPU, sondern erst dann, wenn die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und kein neuer Antrag gestellt wurde. Wichtig ist, dass jede Interaktion mit der Fahrerlaubnisbehörde, etwa ein Antrag auf Neuerteilung, die Frist unterbrechen oder zurücksetzen kann.

Welche Fristen gelten für die Verjährung der MPU?

Die Verjährung einer MPU-Anordnung richtet sich nach festen gesetzlichen Fristen gemäß § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zunächst wird die MPU-Anordnung für fünf Jahre im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist beginnt eine weitere fünfjährige Überliegefrist, in der die Eintragung nicht mehr sichtbar ist, jedoch weiterhin Auswirkungen auf die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde haben kann. Insgesamt ergibt sich daraus eine Frist von zehn Jahren. Wichtig: Jeder Antrag auf Neuerteilung innerhalb dieser Zeit unterbricht die Verjährung und setzt die Frist wieder zurück. Erst nach insgesamt 15 Jahren ist die MPU endgültig verjährt, und der Führerschein kann ohne MPU neu beantragt werden – vorausgesetzt, es erfolgte kein neuer Verkehrsverstoß und kein weiterer Antrag auf Neuerteilung.

Welche Rolle spielt das Fahreignungsregister bei der Löschung von Einträgen?

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) speichert alle relevanten Einträge zur Fahreignung, darunter Verkehrsverstöße, Punkte in Flensburg und MPU-Anordnungen. Die gespeicherten Daten unterliegen festen Tilgungsfristen, nach deren Ablauf sie automatisch gelöscht werden – jedoch nicht sofort sichtbar für den Betroffenen.

Die Löschung einer MPU-Anordnung erfolgt in der Regel nach 15 Jahren, sofern während dieser Zeit kein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt wurde. Entscheidend ist dabei die Tilgungshemmung: Jeder neue Antrag auf eine Fahrerlaubnis kann die Verjährungsfrist unterbrechen und die Speicherfrist von vorne beginnen lassen. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, wann eine MPU-Anordnung tatsächlich gelöscht wird, bevor eine erneute Beantragung des Führerscheins erfolgt.

Ist es möglich, die MPU-Pflicht vor der Verjährung zu umgehen?

Grundsätzlich gibt es keine legale Möglichkeit, die MPU-Pflicht vor der Verjährung vollständig zu umgehen. Wer seinen Führerschein vor Ablauf der 15-jährigen Verjährungsfrist zurückerhalten möchte, muss sich der MPU stellen und diese bestehen. Dennoch gibt es einige Alternativen, die unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen.

Eine Möglichkeit ist der Führerscheinerwerb im EU-Ausland. In einigen europäischen Ländern kann eine neue Fahrerlaubnis erworben werden, allerdings nur, wenn der Wohnsitz für mindestens sechs Monate nachweislich dorthin verlegt wurde. Deutsche Behörden erkennen solche Führerscheine jedoch nicht an, wenn weiterhin eine Sperrfrist oder eine MPU-Anordnung besteht.

Ein anderer Weg ist die Akteneinsicht und Prüfung der Verjährungsfristen. Manchmal sind Einträge fehlerhaft oder bereits verjährt, sodass eine MPU möglicherweise nicht mehr erforderlich ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Strategie für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu entwickeln.

Wie kann der Führerschein nach der MPU-Verjährung neu beantragt werden?

Nach Ablauf der 15-jährigen Verjährungsfrist kann die Fahrerlaubnis grundsätzlich neu beantragt werden, ohne dass eine MPU erforderlich ist. Allerdings erfolgt die Wiedererteilung nicht automatisch, sondern muss aktiv bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Zunächst sollte geprüft werden, ob die MPU-Anordnung tatsächlich verjährt ist und keine weiteren Einträge im Fahreignungsregister bestehen. Anschließend ist ein Neuantrag auf die Fahrerlaubnis erforderlich, bei dem unter anderem ein gültiger Sehtest, eine Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein aktueller Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden müssen. Je nach Fall kann die Behörde zusätzliche Nachweise fordern, etwa eine medizinische Untersuchung zur Fahreignung.

Da die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann, sollte die Antragstellung frühzeitig erfolgen. In einigen Fällen kann auch eine erneute Fahrprüfung notwendig sein, insbesondere wenn die Fahrerlaubnis über einen sehr langen Zeitraum nicht genutzt wurde. Daher ist es ratsam, sich vorab bei der Führerscheinstelle über die genauen Anforderungen zu informieren.

Fazit – Was Sie über die MPU-Verjährung wissen müssen

Die Verjährung der MPU bietet Betroffenen die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit den Führerschein ohne MPU neu zu beantragen. Allerdings ist der Prozess an klare Fristen gebunden. Erst nach 15 Jahren ist die MPU-Anordnung vollständig verjährt, sofern in dieser Zeit kein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt wurde.

Wer nicht so lange warten möchte, hat kaum legale Alternativen. Eine MPU-Umgehung durch einen EU-Führerschein ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und wird oft nicht anerkannt. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die geltenden Tilgungsfristen und Möglichkeiten zur Akteneinsicht zu informieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mpu Verjährung 10 oder 15 jahre

Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verjährt endgültig nach 15 Jahren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass während dieser gesamten Zeitspanne kein neuer Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt wurde. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Fahrerlaubnis entzogen oder die Anordnung zur MPU ausgesprochen wurde. Wenn innerhalb dieser 15-jährigen Frist keinerlei Aktivitäten stattfinden – das heißt, der Betroffene stellt keinen Antrag und tritt nicht erneut verkehrsrechtlich auffällig in Erscheinung – verjährt die MPU-Pflicht unwiderruflich. Nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, den Führerschein neu zu beantragen, ohne dass zuvor eine MPU absolviert werden muss. Sollte jedoch innerhalb der 15 Jahre ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden, beginnt die Verjährungsfrist erneut von vorne. Ebenso wird die Frist zurückgesetzt, wenn es innerhalb dieses Zeitraums zu neuen Auffälligkeiten oder Verstößen im Straßenverkehr kommt.

Kann ich meinen Führerschein vor Ablauf der 15 Jahre zurückbekommen?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor Ablauf der 15-Jahres-Frist zurückerhalten – allerdings ausschließlich durch das erfolgreiche Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Ohne bestandene MPU ist eine frühere Wiedererteilung nicht möglich. Sollten Sie einen EU-Führerschein aus dem Ausland erworben haben oder erwerben wollen, beachten Sie bitte Folgendes: Die Anerkennung erfolgt in Deutschland nur dann, wenn Sie nachweislich mindestens sechs Monate dauerhaft Ihren festen Wohnsitz im jeweiligen Ausstellungsland hatten. Kurzzeitige Aufenthalte oder reine Meldeadressen reichen für die Anerkennung durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht aus.

Wird die MPU-Anordnung automatisch aus meiner Akte gelöscht?

Ja, die MPU-Anordnung wird automatisch aus Ihrer Führerscheinakte gelöscht, allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfrist. Diese beträgt in der Regel 15 Jahre. Eine frühere Löschung oder Verkürzung dieser Frist ist nicht möglich und kann auch nicht beantragt werden. Es ist jedoch ratsam, dass Sie Ihre Führerscheinakte einsehen, um zu überprüfen, ob die MPU-Anordnung tatsächlich gelöscht wurde und ob die Tilgungsfrist korrekt eingehalten wurde. So stellen Sie sicher, dass bei zukünftigen Anträgen oder Überprüfungen keine bereits verjährten Eintragungen zu Ihrem Nachteil berücksichtigt werden.

Muss ich nach der MPU-Verjährung eine neue Fahrprüfung machen?

Ob Sie nach Ablauf der MPU-Verjährung erneut eine Fahrprüfung ablegen müssen, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde individuell. In vielen Fällen erfolgt die Wiedererteilung des Führerscheins direkt und ohne zusätzliche Prüfungen. Allerdings kann die Behörde bei begründeten Zweifeln an Ihrer Fahrsicherheit – insbesondere nach einer sehr langen Fahrpause oder bei fehlender Fahrpraxis – verlangen, dass Sie Ihre Fahreignung erneut unter Beweis stellen. In diesem Fall müssen Sie eine erneute praktische oder theoretische Fahrprüfung ablegen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Anforderungen.

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