Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg sind das Herzstück des deutschen Fahreignungs-Bewertungssystems. Sie dokumentieren schwerwiegende Verkehrsverstöße im zentralen Fahreignungsregister (FAER), das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Jeder relevante Verstoß im Straßenverkehr – sei es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat – kann mit ein bis drei Punkten geahndet werden. Das Punktesystem dient der Früherkennung von Risikofahrern und ermöglicht der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem auffälligen Verhalten gezielt einzugreifen – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Viele kennen das Punktesystem aus Bußgeldbescheiden oder Medienberichten. Doch wer sich intensiver mit dem Thema MPU beschäftigt, merkt schnell: Punkte in Flensburg sind weit mehr als nur eine Verwaltungszahl. Sie haben konkrete Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis – und können im schlimmsten Fall zur MPU-Pflicht führen.

Rechtliche Grundlage: Das Fahreignungs-Bewertungssystem

Die zentrale gesetzliche Grundlage bildet § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Verwaltung und Führung des Registers obliegt dem KBA. Die Bewertung erfolgt dabei nach einem klar gestuften Schema, das Verstöße nach ihrer Schwere klassifiziert:

  • 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten mit Bedeutung für die Verkehrssicherheit (z. B. Handy am Steuer, mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • 2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gefährdung anderer, Fahrverbot)
  • 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht)

Maximal sind 8 Punkte erlaubt. Ist diese Grenze erreicht, wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen, was meist eine spätere MPU zur Wiedererteilung erforderlich macht.

Wann verfallen Punkte?

Nicht alle Punkte bleiben ewig im Register. Sie unterliegen einem gesetzlich geregelten Verfall:

  • 1-Punkt-Verstöße verfallen nach 2,5 Jahren
  • 2-Punkte-Verstöße nach 5 Jahren
  • 3-Punkte-Verstöße nach 10 Jahren

Wichtig: Der Verfall erfolgt nur dann, wenn in der Zwischenzeit kein neuer Verstoß mit Punkten begangen wurde. Jeder neue Verstoß kann also den Verfall bestehender Punkte hemmen – ein Punkt, der häufig übersehen wird.

Zwischenstand: Punkte und deren Bedeutung

Das Fahreignungs-Bewertungssystem kennt verschiedene Reaktionsstufen je nach Punktestand:

  • 1–3 Punkte: Vormerkung – keine behördlichen Maßnahmen
  • 4–5 Punkte: Ermahnung – freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar, mit 1-Punkt-Abzug
  • 6–7 Punkte: Verwarnung – Teilnahme am Seminar möglich, aber kein Punktabzug mehr
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis – Neuerteilung erst nach Sperrfrist und ggf. MPU

Das heißt: Wer frühzeitig reagiert, kann Schlimmeres verhindern. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust des Führerscheins – und zusätzliche Kosten, Zeitaufwand und psychische Belastung durch das MPU-Verfahren.

Punkte in Flensburg und die MPU

Wann führt ein Punktestand zur MPU?

Eine MPU wegen Punkten wird in der Regel angeordnet, wenn:

  • der Punktestand 8 oder mehr Punkte beträgt
  • es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kam
  • im Vorfeld bereits Ermahnung und Verwarnung ignoriert wurden
  • das Verhalten als rückfallgefährdet oder uneinsichtig gilt

Die Anordnung erfolgt auf Grundlage von § 11 FeV – bei charakterlicher Nichteignung oder wiederholtem Fehlverhalten. Ziel ist es, zu prüfen, ob die Person künftig in der Lage ist, sich regelkonform und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu verhalten.

Was prüft die MPU bei Punkten?

Bei einer MPU mit dem Schwerpunkt „Punkteauffälligkeit“ liegt der Fokus auf dem psychologischen Gespräch. Der Gutachter möchte herausfinden:

  • ob die betroffene Person verstanden hat, warum sie wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen hat
  • ob eine tatsächliche Verhaltensänderung erfolgt ist
  • wie glaubhaft die Person vermitteln kann, dass sie künftig rücksichtsvoll und regelbewusst fahren wird

Typische Fragen sind:

  • Was waren die häufigsten Verstöße?
  • Welche Muster lassen sich erkennen (z. B. Stress, Ungeduld)?
  • Was wurde im Alltag verändert, um Wiederholungen zu vermeiden?
  • Wie wichtig ist die Fahrerlaubnis – und was würde ihr Verlust bedeuten?

Die MPU kann auch dann negativ ausfallen, wenn die Person zwar formell unter der 8-Punkte-Grenze liegt, aber durch eine besondere Häufung gleichartiger Verstöße oder ein hohes Maß an Gleichgültigkeit auffällt.

Typische Fehler im Umgang mit Punkten

Viele Betroffene gehen zu lange zu sorglos mit ihren Punkten um. Sie nehmen Ermahnungen nicht ernst, glauben an Verjährung oder ignorieren behördliche Schreiben. Häufige Fehler sind:

  • Bagatellisierung der eigenen Verstöße („Das macht doch jeder“)
  • Ignorieren freiwilliger Seminare oder Beratungsmöglichkeiten
  • fehlende Aufarbeitung der Ursachen (z. B. beruflicher Stress, Aggression)
  • kein glaubhafter Plan zur Verhaltensänderung im MPU-Gespräch

Ein negatives MPU-Gutachten ist dann oft die Folge – mit weitreichenden Konsequenzen für Mobilität, Beruf und Lebensqualität.

Wie kann man Punkte abbauen?

Wer noch nicht mehr als 5 Punkte hat, kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (§ 4a StVG) 1 Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil (z. B. Schulung bei einer Fahrschule) und einem psychologischen Gesprächsteil bei einem Verkehrspsychologen.

Die Teilnahme ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich – und sollte frühzeitig genutzt werden, bevor die Punkteschwelle von 6 erreicht wird. Danach ist kein Abbau mehr möglich, und es bleibt nur noch die MPU.

Fazit

Punkte in Flensburg sind mehr als nur eine Zahl im Register – sie dokumentieren das Verhalten im Straßenverkehr und können im Ernstfall zur MPU-Pflicht und zum Führerscheinverlust führen. Wer sich rechtzeitig informiert, sein Verhalten reflektiert und Angebote wie Fahreignungsseminare nutzt, kann drohende Konsequenzen vermeiden. Im Zweifel ist eine professionelle MPU-Beratung sinnvoll – insbesondere, wenn die 8-Punkte-Grenze näher rückt oder bereits überschritten wurde. Denn auch bei einer MPU wegen Punkten gilt: Einsicht, Veränderung und ein klarer Plan für die Zukunft sind entscheidend für ein positives Gutachten.

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