Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine amtliche Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und enthält bestimmte Eintragungen aus dem Bundeszentralregister. Im Zusammenhang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann das Führungszeugnis eine ergänzende Rolle spielen – insbesondere dann, wenn Straftaten mit Verkehrsbezug vorliegen oder Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen.

Rechtliche Grundlage und Inhalt

Die Ausstellung und der Inhalt des Führungszeugnisses sind in den §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Es enthält beispielsweise Eintragungen zu:

  • rechtskräftigen Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen
  • Bewährungsstrafen
  • strafrechtlichen Entscheidungen, soweit sie nicht tilgungsreif sind
  • bestimmten Jugendstrafen bei einschlägigen Delikten

Nicht aufgenommen werden unter anderem Verurteilungen zu Geldstrafen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen unter drei Monaten – sofern keine weiteren Einträge vorliegen. Bei mehrfachen oder schwereren Verurteilungen bleiben diese länger im Register sichtbar.

Arten von Führungszeugnissen

Es gibt verschiedene Arten:

  • Privatführungszeugnis (für private Zwecke, z. B. Bewerbung)
  • Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an eine Behörde gesendet, z. B. Führerscheinstelle)
  • Erweitertes Führungszeugnis (z. B. für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen)

Im Zusammenhang mit der MPU ist in der Regel das behördliche Führungszeugnis relevant, wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine umfassendere Prüfung der charakterlichen Eignung vornimmt.

Rolle im MPU-Verfahren

Das Führungszeugnis ist nicht Bestandteil jeder MPU, kann aber bei bestimmten Fragestellungen ergänzend herangezogen werden. Relevant wird es vor allem bei:

  • Straftaten mit Verkehrsbezug (z. B. Nötigung, Unfallflucht, Körperverletzung)
  • Delikten außerhalb des Straßenverkehrs, die Zweifel an der charakterlichen Eignung aufwerfen (z. B. Betrug, Drogenhandel, Gewalttaten)
  • wiederholten Verstößen, die im MPU-Gutachten thematisiert werden müssen

In solchen Fällen dient das Führungszeugnis als Zusatzdokument, das die Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde stützt. Es kann auch Teil der Antragsunterlagen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sein – etwa zur Bestätigung, dass seit dem Führerscheinentzug keine neuen Straftaten begangen wurden.

Beantragung

Das Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde (z. B. Bürgeramt) oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine bis zwei Wochen. Für den behördlichen Verwendungszweck muss die genaue Adresse der zuständigen Stelle angegeben werden.

Bedeutung für die Vorbereitung

Wer weiß, dass strafrechtliche Einträge vorliegen, sollte diese offen ansprechen – sowohl in der MPU-Beratung als auch im Gutachtergespräch. Ein vorgelegtes Führungszeugnis kann dabei helfen, das Bild abzurunden und zu zeigen, dass keine neuen Auffälligkeiten hinzugekommen sind. Wichtig ist: Nicht allein die Eintragung ist entscheidend, sondern der Umgang damit.

Fazit

Das Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument zur strafrechtlichen Vorgeschichte einer Person. Im MPU-Kontext kann es ergänzend eine Rolle spielen – besonders bei Straftaten, die Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zulassen. Wer offen mit seiner Vergangenheit umgeht und dokumentieren kann, dass sich das Verhalten geändert hat, erhöht die Chancen auf ein positives MPU-Gutachten und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

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