Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle – auch Fahrerlaubnisbehörde genannt – ist die zuständige Behörde für alle Angelegenheiten rund um die Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Sie prüft die persönliche Eignung und regelt alle formalen und rechtlichen Vorgänge, wenn es um den Führerschein geht. Auch im Zusammenhang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) spielt die Führerscheinstelle eine zentrale Rolle – denn sie ist die Instanz, die die MPU anordnet und das Gutachten anschließend auswertet.

Aufgaben der Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle ist für folgende Bereiche zuständig:

  • Ersterteilung der Fahrerlaubnis
  • Erweiterung auf andere Klassen
  • Ausstellung internationaler Führerscheine
  • Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (z. B. Lkw, Bus)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Fahreignung
  • Wiedererteilung nach Entzug
  • Anordnung von Maßnahmen wie MPU oder ärztlichem Gutachten

Rechtliche Grundlage für das Handeln der Führerscheinstelle ist vor allem die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere die §§ 2 bis 15 FeV. In Zweifelsfällen oder bei besonderen Auffälligkeiten zieht die Führerscheinstelle externe Gutachter heran – z. B. über eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF).

Rolle bei der MPU

Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa wegen Alkohol, Drogen, Punkten oder Straftaten – ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an. Dafür erhält die betroffene Person ein schriftliches Schreiben mit der Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens. Diese Aufforderung enthält auch die konkrete Fragestellung, die im Rahmen der MPU beantwortet werden soll (z. B. „Ist zu erwarten, dass die Person künftig wieder unter Alkoholeinfluss fährt?“).

Die Person kann sich die MPU-Stelle frei wählen, muss das Gutachten jedoch innerhalb einer gesetzten Frist (oft 8–12 Wochen) bei der Führerscheinstelle einreichen. Wird die Frist nicht eingehalten, geht die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV davon aus, dass die Fahreignung nicht nachgewiesen wurde – und die Fahrerlaubnis wird verweigert oder entzogen.

Kommunikation und Antragstellung

Nach einem Führerscheinentzug muss der Antrag auf Wiedererteilung direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Dort beginnt der gesamte Prozess neu. Die Behörde prüft dann, ob:

  • die Sperrfrist abgelaufen ist,
  • alle erforderlichen Nachweise vorliegen (z. B. MPU, Abstinenz, ärztliche Gutachten),
  • das Verhalten im Fahreignungsregister keine weiteren Hindernisse aufzeigt.

Die Führerscheinstelle ist auch der Adressat, bei dem sämtliche Unterlagen eingereicht werden müssen – etwa das MPU-Gutachten, Abstinenzbelege, Kursbescheinigungen oder Therapieberichte. Wichtig: Nur die Führerscheinstelle entscheidet über die Erteilung oder Ablehnung der Fahrerlaubnis – nicht die MPU-Stelle.

Bedeutung für die Vorbereitung

Wer sich auf die MPU vorbereitet, sollte auch die Abläufe und Zuständigkeiten der Führerscheinstelle kennen. Viele Unsicherheiten im Verfahren entstehen nicht durch mangelnde Einsicht, sondern durch Kommunikationsfehler oder versäumte Fristen. Eine gute MPU-Beratung berücksichtigt deshalb auch den behördlichen Ablauf – von der Antragstellung über die Fristen bis zur Formulierung von Stellungnahmen oder Rückfragen.

Fazit

Die Führerscheinstelle ist der Dreh- und Angelpunkt bei allen Fragen rund um den Führerschein – insbesondere dann, wenn es zu Problemen mit der Fahreignung gekommen ist. Wer das Verfahren kennt, Fristen einhält und gut vorbereitet auftritt, hat bessere Chancen auf eine erfolgreiche Wiedererteilung. Die MPU entscheidet nicht über den Führerschein – das tut die Führerscheinstelle. Umso wichtiger ist es, mit ihr professionell, fristgerecht und gut dokumentiert zu kommunizieren.

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