Fehlzeiten bei Abstinenznachweisen bezeichnen Zeiträume innerhalb eines laufenden Abstinenzprogramms, in denen eine geplante oder vorgeschriebene Untersuchung nicht wahrgenommen wurde. Da bei einer MPU häufig ein lückenloser Abstinenznachweis gefordert wird – etwa bei früherem Drogen- oder Alkoholmissbrauch – sind solche Fehlzeiten besonders kritisch. Sie können im schlimmsten Fall dazu führen, dass der gesamte Nachweiszeitraum ungültig ist und neu begonnen werden muss.
Bedeutung im MPU-Kontext
Wer seine Fahreignung wiederherstellen möchte, muss je nach Fall einen sechs- oder zwölfmonatigen Abstinenznachweis führen – entweder über Urin-Screenings oder Haaranalysen, durchgeführt nach den verbindlichen CTU-Kriterien. Diese Kriterien verlangen:
- eine forensisch gesicherte Entnahme
- kurzfristige, unangekündigte Einladungen (bei Urinproben)
- eine ausreichende Frequenz an Proben
- eine lückenlose Dokumentation ohne Ausfälle
Fehlzeiten oder verpasste Termine widersprechen diesen Anforderungen – insbesondere dann, wenn sie nicht rechtzeitig kommuniziert oder nicht plausibel begründet wurden. In der MPU kann das dazu führen, dass der Abstinenzzeitraum nicht anerkannt wird.
Zulässige Ausnahmen – und ihre Grenzen
In wenigen Ausnahmefällen können Fehlzeiten akzeptiert werden – etwa bei:
- akuter Krankheit (mit ärztlichem Attest)
- stationärem Klinikaufenthalt
- nachgewiesener Quarantäne
- plötzlichem Todesfall in der Familie
Solche Gründe müssen umgehend beim Labor bzw. der untersuchenden Stelle schriftlich und belegt eingereicht werden. Auch dann entscheidet letztlich der MPU-Gutachter, ob der Zeitraum noch als lückenlos und verwertbar eingestuft wird.
Nicht entschuldigte Fehltermine, lange Reisezeiten oder wiederholte Ausfälle gelten in der Regel als Kriterium für Ungültigkeit des Nachweises.
Folgen von Fehlzeiten
Wird ein Abstinenzprogramm aufgrund von Fehlzeiten abgebrochen oder nicht vollständig anerkannt, bedeutet das für die betroffene Person in der Regel:
- der Nachweiszeitraum beginnt von vorn,
- es entstehen zusätzliche Kosten und Zeitverzögerungen,
- die MPU kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, solange kein gültiger Nachweis vorliegt.
Insbesondere bei Substanzabhängigkeit (z. B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit) sind die Anforderungen besonders streng – auch weil die Gutachter sonst keine verlässliche Aussage über die Stabilität der Abstinenz treffen können.
Strategien zur Vermeidung
Wer ein Abstinenzprogramm beginnt, sollte:
- sich der Verpflichtungen und Fristen bewusst sein,
- während der Nachweiszeit keine längeren Urlaube oder Auslandsaufenthalte planen,
- im Krankheitsfall sofort und belegbar kommunizieren,
- bei Haaranalysen die Haarlänge regelmäßig prüfen lassen.
Eine gute Abstimmung mit dem Labor und ggf. eine MPU-Beratung helfen dabei, die Anforderungen im Blick zu behalten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Fehlzeiten bei Abstinenznachweisen sind kein kleiner Formfehler, sondern können den gesamten MPU-Prozess erheblich verzögern oder zunichtemachen. Wer frühzeitig plant, sich über die Abläufe informiert und im Zweifel schnell reagiert, kann kritische Situationen vermeiden. Im Zweifel ist es besser, ein laufendes Programm sauber neu zu starten, als ein fehlerhaftes Nachweissystem bis zur MPU durchzuziehen – denn dort entscheidet letztlich die Glaubwürdigkeit.