Fehlverhalten im Straßenverkehr bezeichnet jedes Verhalten, das gegen geltende Verkehrsregeln verstößt und dabei die Sicherheit oder Ordnung im Straßenverkehr gefährdet oder beeinträchtigt. Es kann sich um Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder wiederholte Regelmissachtungen handeln. Solches Verhalten wird nicht nur mit Bußgeldern oder Punkten in Flensburg geahndet, sondern kann – bei entsprechender Schwere oder Häufung – auch zu einer Überprüfung der Fahreignung und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen.
Was gilt als Fehlverhalten?
Fehlverhalten kann viele Formen annehmen. Typische Beispiele sind:
- überhöhte Geschwindigkeit
- Alkohol- oder Drogenfahrten
- Rotlichtverstöße
- Abstands- und Vorfahrtsverletzungen
- Handy am Steuer
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- aggressives Fahrverhalten, Nötigung, Beleidigung
Während einzelne Verstöße in der Regel zunächst nur mit Bußgeldern oder Punkten geahndet werden, kann es bei mehrfachen oder besonders gravierenden Verstößen zu einer Überprüfung der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kommen.
Rechtlicher Hintergrund
Rechtlich basiert die Beurteilung des Fehlverhaltens auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bußgeldkatalog und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Vor allem in § 11 FeV ist geregelt, dass bei erheblichen oder wiederholten Verstößen Zweifel an der Fahreignung entstehen können. In solchen Fällen ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, die Vorlage eines MPU-Gutachtens zu verlangen.
Das gilt insbesondere dann, wenn:
- das Verhalten rücksichtslos oder vorsätzlich war,
- es Hinweise auf ein fehlendes Gefahrenbewusstsein gibt,
- oder der Betroffene bereits durch ähnliche Verstöße bekannt ist.
Bedeutung im MPU-Kontext
Fehlverhalten im Straßenverkehr ist ein häufiger Anlass für eine MPU – besonders dann, wenn kein Alkohol oder Drogen im Spiel waren, sondern das Verhalten allein Grund zur Sorge gibt. Im psychologischen Gespräch bei der MPU wird dann geprüft, ob der Betroffene:
- das frühere Verhalten kritisch reflektiert hat,
- die Ursachen des Fehlverhaltens nachvollziehen kann,
- glaubhaft vermitteln kann, dass sich das Verhalten dauerhaft geändert hat.
Es geht also nicht um bloße Reue, sondern um eine nachhaltige Verhaltensänderung, die im Alltag verankert ist. Wer lediglich die Regeln kennt, aber nicht bereit ist, sich daran zu halten, gilt weiterhin als nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Vorbereitung und Vermeidung
Wer mehrfach auffällig geworden ist, sollte sich frühzeitig mit einer möglichen MPU auseinandersetzen – oder diese durch ein Fahreignungsseminar (bei niedrigem Punktestand) vermeiden. Eine professionelle MPU-Beratung kann helfen, die eigene Vorgeschichte realistisch einzuschätzen, Verhaltensmuster zu durchbrechen und sich gezielt auf das Gutachtergespräch vorzubereiten.
Auch wenn keine Suchtproblematik vorliegt, ist bei verhaltensbedingter MPU eine intensive psychologische Auseinandersetzung notwendig, um glaubhaft vermitteln zu können, dass man heute verantwortungsvoller am Straßenverkehr teilnimmt.
Fazit
Fehlverhalten im Straßenverkehr ist nicht nur ein Verstoß gegen Regeln – es ist ein Hinweis darauf, dass jemand möglicherweise nicht die nötige Reife, Einsicht oder Selbstkontrolle besitzt, um sicher ein Fahrzeug zu führen. Wer sich dieser Verantwortung stellt, sein Verhalten ehrlich aufarbeitet und sich gezielt auf die MPU vorbereitet, hat gute Chancen, seine Fahreignung glaubhaft zu belegen – und den Führerschein dauerhaft zurückzuerlangen oder zu behalten.
