Neue E-Scooter Regeln bestimmen künftig den Alltag auf deutschen Straßen. Mit der jüngsten Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) passt die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend an. Die Neuerungen umfassen technische Pflichten wie Blinker, neue Parkvorschriften sowie eine weitgehende Gleichstellung mit dem Radverkehr. In diesem Ratgeber erfahren Sie kompakt, welche Fristen gelten und was sich für Fahrer ab 2026 und 2027 konkret ändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Blinker Pflicht und Technik Update ab 2027 – die neuen Regeln für E-Scooter:
Ab Anfang 2027 müssen alle neu zugelassenen E-Scooter zwingend mit Blinkern vorne und hinten sowie mit zwei unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Ziel ist es, Abbiegevorgänge sicherer zu machen und Unfälle zu reduzieren. Für ältere Modelle gilt Bestandsschutz. Eine Nachrüstung ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.- Mehr Rechte im Straßenverkehr – Gleichstellung mit dem Radverkehr:
E-Scooter Fahrer erhalten künftig zusätzliche Freiheiten. Sie dürfen den Grünen Pfeil an roten Ampeln nutzen und Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren, sofern das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angebracht ist. Auch das Nebeneinanderfahren ist erlaubt, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.- Schluss mit Park Chaos – höhere Bußgelder inklusive:
Kommunen bekommen mehr Handlungsspielraum und können feste Parkzonen für E-Scooter festlegen. Das ungeordnete Abstellen auf Gehwegen wird stärker kontrolliert. Verstöße werden spürbar teurer. Wer auf Gehwegen fährt oder zu zweit auf einem Roller unterwegs ist, zahlt künftig ein Bußgeld von 25 Euro.
Technische Upgrades: Blinker-Pflicht und neue Sicherheitsstandards
Neue E-Scooter Regeln definieren ab 2027 die technische Ausstattung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland grundlegend neu. Nachdem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 der Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugestimmt hat, steht fest: Das bisherige „Handzeichen“ beim Abbiegen wird durch moderne Technik ersetzt.
Die wichtigsten technischen Änderungen im Überblick:
- Verpflichtende Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger): Ab Anfang 2027 müssen alle neu für den Straßenverkehr zugelassenen E-Scooter mit Blinkern vorne und hinten ausgestattet sein. Dies soll die Sturzgefahr verringern, da Fahrer zum Abbiegen künftig nicht mehr einhändig fahren müssen.
- Bestandsschutz für Altfahrzeuge: Für E-Scooter, die bereits eine Straßenzulassung besitzen oder vor der Frist in Betrieb genommen werden, gilt ein Bestandsschutz. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht, wird jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen.
- Verbesserte Bremssysteme: Die neuen Regeln schreiben zwei voneinander unabhängige Bremskreise (Vorder- und Hinterradbremse) zwingend vor, um die Ausfallsicherheit zu erhöhen.
- Stabilitäts-Anforderungen: Zur Vermeidung von Unfällen durch umkippende Fahrzeuge werden stabilere Seitenständer und strengere dynamische Prüfverfahren für die Fahrstabilität Pflicht.
Warum diese neuen E-Scooter Regeln für die Verkehrssicherheit entscheidend sind
Die Einführung der Blinker-Pflicht ist eine direkte Reaktion auf die steigenden Unfallzahlen. Laut Statistischem Bundesamt ereignen sich viele Kollisionen beim Abbiegen, da Handzeichen auf dem kleinteiligen Lenker oft instabil sind oder im Dunkeln übersehen werden. Durch die neuen E-Scooter Regeln wird die Sichtbarkeit und Vorhersehbarkeit im Mischverkehr mit Pkw und Fahrrädern massiv verbessert.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025
Rechtliche Gleichstellung: E-Scooter rücken näher ans Fahrrad
Neue E-Scooter Regeln sorgen künftig für mehr Klarheit und Flexibilität im Stadtverkehr. Ein zentrales Ziel der Reform ist es, die Verhaltensregeln für Elektrokleinstfahrzeuge weitgehend an die des Radverkehrs anzupassen. Das vereinfacht nicht nur die Orientierung für die Fahrer, sondern verbessert auch den Verkehrsfluss.
Die wichtigsten Neuerungen im Fahrverhalten:
- Grüner Pfeil für E-Scooter: Was bisher nur Radfahrern vorbehalten war, gilt künftig auch für E-Scooter-Fahrer. Das Zusatzzeichen „Grünpfeil für den Radverkehr“ erlaubt es nun auch Scooter-Nutzern, nach einem kurzen Stopp bei Rot rechts abzubiegen.
- Nebeneinanderfahren erlaubt: Gemäß den neuen E-Scooter Regeln ist das Fahren nebeneinander künftig grundsätzlich gestattet, sofern der restliche Verkehr dadurch nicht behindert wird. Bisher war dies rechtlich eine Grauzone oder untersagt.
- Freigabe von Einbahnstraßen: E-Scooter dürfen Einbahnstraßen künftig auch in Gegenrichtung befahren, wenn diese durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet sind. Eine explizite Erwähnung von Elektrokleinstfahrzeugen auf dem Schild ist nicht mehr nötig.
- Gemeinsame Nutzung von Radwegen: Die Akzeptanz von E-Scootern auf Radverkehrsflächen wird durch die Reform gestärkt, indem sie rechtlich konsequenter als Teil des umweltfreundlichen Nahverkehrs behandelt werden.
Mehr Freiheit erfordert mehr Verantwortung
Die Angleichung an das Fahrradrecht ist ein deutliches Signal für die Mikromobilität. Dennoch betonen Experten, dass die neuen E-Scooter Regeln kein Freibrief für rücksichtsloses Fahren sind. Das Verbot, auf Gehwegen zu fahren, bleibt bestehen, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies ausdrücklich. Die Reform soll vor allem die Interaktion zwischen Rad- und Scooterfahrern harmonisieren, um Konflikte auf engen Verkehrsflächen zu minimieren.
Parken und Bußgelder: Strenge Vorgaben gegen das „Scooter-Chaos“
Neue E-Scooter Regeln nehmen künftig das oft kritisierte Abstell-Chaos in den Innenstädten ins Visier. Mit der Reform der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erhalten Städte und Kommunen deutlich weitreichendere Befugnisse, um den öffentlichen Raum zu ordnen. Gleichzeitig wird Fehlverhalten im Sattel für die Nutzer spürbar teurer.
Klare Regeln für das Abstellen
Um blockierte Gehwege und Gefahrenstellen zu vermeiden, wurden die Parkvorschriften präzisiert:
- Kommunale Parkzonen: Städte können nun verbindliche Abstellflächen für Miet-E-Scooter festlegen. In diesen Zonen darf das Beenden der Miete künftig nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen erfolgen.
- Parken auf Gehwegen: Grundsätzlich bleibt das Parken von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt, jedoch unter einer strikten Bedingung: Es darf keine Behinderung oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkungen, entstehen.
- Sondernutzungsgebühren: Die rechtliche Einstufung des gewerblichen Verleihs als „Sondernutzung“ ermöglicht es Kommunen, strengere Auflagen an die Anbieter zu stellen.
Der neue Bußgeldkatalog: Verstöße werden teurer
Wer die neuen E-Scooter Regeln missachtet, muss ab der vollständigen Umsetzung (Anfang 2027) mit höheren Verwarngeldern rechnen. Der Gesetzgeber gleicht die Sätze weitgehend an den Bußgeldkatalog für Radfahrer an:
| Verstoß | Altes Bußgeld | Neues Bußgeld |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 € | 25 € |
| Fahren zu zweit (Personenbeförderung) | 5 € | 25 € |
| Behinderndes Parken auf Gehwegen | ca. 15 € | erhöht auf 25 €+ |
| Nutzen eines Mobiltelefons am Lenker | 100 € (1 Punkt) | 100 € (1 Punkt) |
Warum das für die Fahrereignung wichtig ist
Besonders für Personen, die bereits ein Punktekonto in Flensburg haben oder sich in einem laufenden MPU-Verfahren befinden, sind diese Verschärfungen relevant. Auch wenn viele Scooter-Verstöße „nur“ Verwarngelder nach sich ziehen, summieren sich häufige Ordnungswidrigkeiten. Sie können bei den Behörden Zweifel an der grundsätzlichen Therapietreue und Einsicht des Fahrers wecken. Die neuen E-Scooter Regeln fordern daher eine deutlich höhere Sorgfaltspflicht im täglichen Umgang mit den Fahrzeugen.
Fazit: Modernere Regeln, identisches MPU-Risiko
Die angepasste Gesetzeslage bringt mit der Blinker-Pflicht und der Angleichung an den Radverkehr zwar mehr Komfort, ändern aber nichts an der rechtlichen Einstufung: Der E-Scooter bleibt ein Kraftfahrzeug.
Besonders für MPU-Kandidaten ist Vorsicht geboten. Wer die neuen Freiheiten nutzt, aber die strengen Promillegrenzen missachtet, riskiert seine Mobilität dauerhaft. Da für E-Scooter dieselben Alkohol- und Drogen-Grenzwerte wie für Pkw gelten, führt ein Verstoß fast unweigerlich zu massiven Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Detaillierte Informationen dazu, wie schnell eine Fahrt auf dem Elektro-Roller in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung enden kann, finden Sie in unserem speziellen Ratgeber zur E-Scooter MPU.
Unser Rat: Nutzen Sie die technischen Vorteile der Reform, aber trennen Sie strikt zwischen Fahren und Konsum.
FAQ: Häufige Fragen zu den neuen E-Scooter Regeln
Wann treten die neuen E-Scooter Regeln offiziell in Kraft?
Nach der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 gilt eine Übergangsfrist. Die meisten Änderungen, insbesondere die technischen Anforderungen, treten voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft. Einige verhaltensrechtliche Anpassungen könnten jedoch bereits im Laufe des Jahres 2026 wirksam werden.
Muss ich meinen alten E-Scooter mit Blinkern nachrüsten?
Nein, für bereits zugelassene E-Scooter gilt ein Bestandsschutz. Die Blinker-Pflicht betrifft nur Neuzulassungen ab 2027. Eine freiwillige Nachrüstung wird jedoch empfohlen, um die Sicherheit beim Abbiegen zu erhöhen und Handzeichen zu vermeiden.
Darf ich mit dem E-Scooter künftig bei Rot rechts abbiegen?
Ja, eine der wichtigsten neuen E-Scooter Regeln ist die Gleichstellung mit Fahrrädern beim „Grünpfeil“. Wenn ein grüner Pfeil für Radfahrer vorhanden ist, dürfen auch E-Scooter nach einem kurzen Stopp vorsichtig rechts abbiegen.
Was passiert, wenn ich zu zweit auf einem E-Scooter fahre?
Das Fahren zu zweit bleibt verboten. Im Rahmen der Reform wurde das Bußgeld hierfür jedoch deutlich angehoben. Statt bisher 5 € werden künftig 25 € fällig. Für MPU-Kandidaten ist dies besonders relevant, da beharrliche Verstöße gegen die StVO die Fahreignung negativ beeinflussen können.
Gilt für E-Scooter weiterhin die 0,5-Promille-Grenze?
Ja. Trotz der Annäherung an das Fahrradrecht bleibt der E-Scooter ein Kraftfahrzeug. Es gelten weiterhin die strengen Grenzwerte von 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) und 1,1 Promille (Straftat). Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt strikt 0,0 Promille.
Darf ich mit dem E-Scooter in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren?
Nur wenn die Einbahnstraße mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet ist. Durch die Reform gelten solche Freigaben künftig automatisch auch für E-Scooter, ohne dass ein separates Schild für Elektrokleinstfahrzeuge nötig ist.




