MPU beim ersten Verstoß: Führerschein in Gefahr

Zahl 1, groß auf dunklem Asphalt gemalt, in realistischer Straßenoptik

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MPU beim ersten Verstoß – viele Verkehrsteilnehmer sind überrascht, dass die Medizinisch-Psychologische Untersuchung nicht nur nach wiederholten Auffälligkeiten droht. In einigen Fällen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die MPU schon beim allerersten Mal. Besonders häufig betrifft das Verstöße wegen Alkohol oder Drogen am Steuer: Wer mit mehr als 1,6 Promille fährt oder beim Konsum von Betäubungsmitteln erwischt wird, muss direkt zur MPU. Auch Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren fallen in eine besonders strenge Regelung, bei der bereits geringe Alkoholwerte schwerwiegende Folgen haben können. Damit wird klar: Schon ein einziger Fehler kann ausreichen, um die Fahrerlaubnis zu verlieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Was bedeutet „MPU beim ersten Verstoß“ überhaupt?
    Viele Fahrer glauben, dass eine MPU erst nach wiederholtem Fehlverhalten droht. Tatsächlich kann die Behörde aber schon beim ersten Mal eine MPU anordnen – etwa bei Alkohol ab 1,6 Promille oder harten Drogen sowie bei grob verkehrswidrigem Verhalten wie illegalen Autorennen.
  • Gilt das auch für Alkohol unter 1,6 Promille?
    Ja, in Ausnahmefällen. Wenn zum Beispiel ein Unfall passiert und der Fahrer trotz rund 1,0 Promille keine Ausfallerscheinungen zeigt, kann das auf eine problematische Alkoholgewöhnung hindeuten und die Behörde ordnet eine MPU an. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt zudem ein striktes Alkoholverbot.
  • Und was ist mit Drogen?
    Bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Opiate) führt schon der erste Verstoß zwingend zur MPU. Bei Cannabis ist ab 3,5 ng/ml im Blut fast immer eine MPU notwendig, bei niedrigeren Werten hängt es vom Einzelfall ab. Wer ein seriöses ärztliches Rezept hat, ist nicht automatisch befreit – die Behörde prüft genau.
  • Warum sollte ich mich frühzeitig vorbereiten?
    Eine MPU ohne Vorbereitung ist riskant. Viele Betroffene bestehen nicht beim ersten Versuch, weil sie ihre Situation nicht überzeugend erklären können. Wer rechtzeitig eine professionelle MPU-Beratung nutzt, steigert seine Chancen erheblich und spart Zeit und Geld.

MPU beim ersten Verstoß Alkohol

Viele Autofahrer glauben, dass eine MPU erst nach wiederholtem Alkoholmissbrauch droht. Doch das ist falsch: In bestimmten Fällen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die MPU schon beim ersten Verstoß. Entscheidend sind dabei die Promillegrenze, der Fahrerstatus und die Umstände der Fahrt.

Ab 1,6 Promille

Wer mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss immer zur MPU auch beim ersten Mal. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob es weitere Auffälligkeiten gibt. Ab diesem Wert gehen die Behörden von einer erhöhten Alkoholgewöhnung aus, die auf ein mögliches Alkoholproblem hindeutet.

Auch bei weniger Promille möglich

Selbst unterhalb von 1,6 Promille kann eine MPU drohen – vor allem, wenn ein Unfall passiert. Zeigt ein Fahrer dabei keine Ausfallerscheinungen, obwohl er beispielsweise um 1,0 Promille hat, wertet die Behörde das oft als Hinweis auf eine auffällige Alkoholgewöhnung. In solchen Fällen kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden, da ein „normaler“ Fahrer bei diesem Wert nicht mehr uneingeschränkt fahrtüchtig wäre.

Fahranfänger und unter 21-Jährige

Besonders streng sind die Regeln für junge Fahrer: In der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Schon geringe Mengen Alkohol können hier schwerwiegende Folgen haben. Neben Bußgeld und Punkten droht schnell eine MPU-Anordnung, da die Behörde von einem mangelnden Verantwortungsbewusstsein ausgeht.

Wenn Sie von Alkohol am Steuer betroffen sind, finden Sie auf unserer Seite MPU-Beratung Alkohol ausführliche Informationen zur professionellen MPU-Vorbereitung bei einem Alkoholdelikt.

MPU beim ersten Verstoß Drogen

Bei Drogen kennt die Fahrerlaubnisbehörde kaum Toleranz. Während Alkohol erst ab bestimmten Promillewerten zur MPU führt, kann schon der erste Verstoß mit Drogen im Straßenverkehr ausreichen, um die Untersuchung anzuordnen. Dabei unterscheiden die Behörden zwischen Cannabis und harten Drogen.

Cannabis am Steuer

Beim Fahren unter Einfluss von Cannabis kommt es auf den gemessenen THC-Wert im Blut an:

  • Ab 3,5 ng/ml: In der Regel zwingende MPU-Anordnung – selbst beim ersten Verstoß.
  • Unter 3,5 ng/ml: Hier kommt es auf die Umstände an. Bei gelegentiger Konsum ohne weitere Auffälligkeiten bleibt es manchmal bei Bußgeld und Fahrverbot. Wenn jedoch regelmäßiger Konsum oder Mischkonsum mit Alkohol vorliegt, ordnet die Behörde meist eine MPU an.
  • Mit ärztlichem Rezept: Wer medizinisches Cannabis verschrieben bekommt, ist nicht automatisch von der MPU befreit. Auch hier prüft die Behörde genau, ob Fahreignung und Dosierung vereinbar mit dem Straßenverkehr sind.

Mehr Details dazu finden Sie in unserer Seite zur MPU-Beratung bei Cannabis.

Harte Drogen am Steuer

Ganz klar geregelt ist die Situation bei harten Drogen: Wer mit Kokain, Amphetaminen, Ecstasy, Opiaten oder ähnlichen Substanzen am Steuer erwischt wird, muss immer sofort zur MPU – unabhängig von der Menge und unabhängig davon, ob es der erste Verstoß ist. Hier geht die Behörde grundsätzlich davon aus, dass Drogenabhängigkeit oder massiver Kontrollverlust vorliegt.

Ausführliche Informationen finden Sie im Artikel zur MPU-Beratung bei Drogen.

Drogenkonsum ohne Fahrt

Selbst wer nicht direkt beim Autofahren erwischt wird, kann Probleme mit dem Führerschein bekommen: Wird Drogenkonsum oder Besitz von der Polizei festgestellt, meldet diese den Fall an die Fahrerlaubnisbehörde. Auch dann kann eine MPU-Anordnung erfolgen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa bei regelmäßigem Konsum oder bei auffälligen Laborwerten.

MPU beim ersten Verstoß wegen grobem Fehlverhalten

Nicht nur Alkohol- und Drogendelikte können eine MPU beim ersten Verstoß nach sich ziehen. Auch besonders rücksichtsloses oder grob verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr führt in manchen Fällen sofort zur Anordnung.

Illegale Autorennen

Ein klassisches Beispiel sind illegale Autorennen (§ 315d StGB). Wer sich daran beteiligt – egal ob als Fahrer gegen andere oder sogar „nur“ gegen die Uhr – begeht eine Straftat, die massive Zweifel an der Fahreignung aufwirft. In solchen Fällen wird häufig schon nach dem ersten Vorfall eine MPU angeordnet. Zusätzlich drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen und der sofortige Führerscheinentzug.

Grob rücksichtsloses Verhalten

Auch wer durch extremes Rasen, riskante Überholmanöver oder aggressives Verhalten im Straßenverkehr auffällt, kann zur MPU geschickt werden. Hier muss man jedoch unterscheiden: Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder riskante Überholmanöver werden in der Regel zunächst mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet. Erst wenn sich solche Verstöße häufen oder besonders gravierend sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen.

Fazit: Wann die MPU schon beim ersten Verstoß droht

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen kann – von Alkoholdelikten über Drogenkonsum bis hin zu gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr. Doch gerade in bestimmten Situationen ist die MPU beim ersten Verstoß unumgänglich:

  • MPU beim ersten Verstoß Alkohol: ab 1,6 Promille immer, bei Fahranfängern und unter 21 Jahren schon bei geringen Mengen.
  • MPU beim ersten Verstoß Drogen: bei harten Drogen grundsätzlich sofort, bei Cannabis ab 3,5 ng/ml oder bei auffälligem Konsum.
  • Illegale Autorennen und grob rücksichtsloses Verhalten: bereits ein einzelner Vorfall kann zur MPU führen.

Damit wird deutlich: Während bei vielen Verkehrsverstößen zunächst „nur“ Punkte in Flensburg oder Fahrverbote verhängt werden, gibt es Konstellationen, bei denen die MPU sofort angeordnet wird – schon beim ersten Verstoß. Wer in eine solche Situation gerät, sollte keine Zeit verlieren und sich frühzeitig mit einer professionellen MPU-Vorbereitung auseinandersetzen.

FAQ zur MPU beim ersten Verstoß

Muss ich schon beim ersten Verstoß zur MPU?

Ja, in bestimmten Fällen ist die MPU schon beim ersten Mal zwingend. Dazu gehören Alkoholwerte ab 1,6 Promille, Drogenkonsum im Straßenverkehr, illegale Autorennen oder Verstöße von Fahranfängern unter 21 Jahren.

Wann droht die MPU beim ersten Verstoß Alkohol?

Ab 1,6 Promille wird die MPU automatisch angeordnet. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze, hier können schon geringe Mengen Alkohol eine MPU nach sich ziehen.

Wann droht die MPU beim ersten Verstoß Drogen?

Bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Opiate) immer sofort. Bei Cannabis ab 3,5 ng/ml THC im Blut ist eine MPU praktisch sicher. Auch bei niedrigeren Werten oder ohne Fahrt kann die Behörde eine MPU anordnen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Gilt ein ärztliches Cannabis-Rezept als Schutz vor der MPU?

Nicht automatisch. Das Rezept muss von einem seriösen Facharzt ausgestellt sein (z. B. Schmerztherapeut). Online-Rezepte oder zweifelhafte Verschreibungen werden von den Behörden meist nicht anerkannt.

Welche Rolle spielen Punkte in Flensburg?

Nicht jeder Verstoß führt sofort zur MPU. Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen sammeln sich zunächst Punkte. Eine MPU wird erst fällig, wenn bestimmte Grenzen überschritten sind oder bei besonders schweren Straftaten wie illegalen Autorennen.

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Kann die MPU auch ohne Unfall oder Straftat drohen?

Ja. Auch ohne Unfall oder Straftat kann die MPU beim ersten Verstoß angeordnet werden, etwa bei Alkohol ab 1,6 Promille oder beim Konsum harter Drogen.

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