Die Frage „Aufbauseminar ab wann?“ stellt sich für viele Fahranfänger in der Probezeit nach einem Verkehrsverstoß. Ein Aufbauseminar wird nicht freiwillig besucht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde verbindlich angeordnet. Maßgeblich ist, ab welchem Zeitpunkt und bei welchen Verstößen ein Aufbauseminar vorgeschrieben ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufbauseminar ab wann verpflichtend
Ein Aufbauseminar wird während der Probezeit angeordnet, sobald ein schwerwiegender Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen werden. Die Anordnung erfolgt zwingend durch die Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Die Probezeit verlängert sich automatisch auf vier Jahre. - Konsequenzen bei Nichtteilnahme
Wird das Aufbauseminar nicht innerhalb der behördlich gesetzten Frist absolviert, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung. Eine spätere Nachholung verhindert den Entzug nicht. Der Führerschein kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. - Aufbauseminar Rechner zur schnellen Einschätzung
Mit dem integrierten Rechner können Betroffene prüfen, ob sie vom Aufbauseminar betroffen sind. Statt A oder B Verstöße zu kennen, reicht die Auswahl des konkreten Delikts und der Häufigkeit. Der Rechner ordnet die Verstöße automatisch ein und zeigt an, ob ein Aufbauseminar typischerweise angeordnet wird.
Ab wann wird ein Aufbauseminar angeordnet
Die Frage „Aufbauseminar ab wann?“ ist klar gesetzlich geregelt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und den Bestimmungen zur Probezeit für Fahranfänger.
Gesetzliche Grundlage für das Aufbauseminar
Die Fahrerlaubnisbehörde muss ein Aufbauseminar anordnen, sobald ein Fahranfänger während der Probezeit bestimmte Verkehrsverstöße begeht. Die Anordnung ist keine Ermessensentscheidung, sondern folgt festen gesetzlichen Vorgaben.
Voraussetzungen für ein Aufbauseminar
Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einen A-Verstoß (schwerwiegender Verkehrsverstoß) begeht oder zwei B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße) erreicht.
A-Verstöße sind besonders gravierende Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise erhebliches Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit oder gefährliches Verhalten im Straßenverkehr. Ein einzelner A-Verstoß führt zur Anordnung des Aufbauseminars.
B-Verstöße sind Verstöße geringerer Schwere, bei denen erst die Kombination von zwei B-Verstößen zur Aufbauseminaranordnung führt.
Zeitpunkt der Anordnung
Die Anordnung erfolgt immer während der Probezeit, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Liegen die Voraussetzungen vor, ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, schriftlich die Teilnahme am Aufbauseminar festzulegen.
Rechtsfolgen der Anordnung
Mit der Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier Jahre. Die Teilnahme am Seminar muss innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist erfolgen. Erfolgt die Teilnahme nicht fristgerecht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Übersicht der A- und B-Verstöße
Ein Aufbauseminar ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, wenn während der Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen. Diese Einteilung gilt bundesweit einheitlich.
Was sind A-Verstöße?
A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsverstöße. Bereits ein einziger A-Verstoß während der Probezeit führt dazu, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird.
Typische A-Verstöße sind unter anderem:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Missachtung einer roten Ampel
- Zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Gefährliches Überholen
- Nutzung des Handys während der Fahrt
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Vorfahrtsverletzungen mit Gefährdung
Diese Verstöße gelten als besonders sicherheitsrelevant und rechtfertigen unmittelbar die Anordnung eines Aufbauseminars.
Was sind B-Verstöße?
B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße. Ein einzelner B-Verstoß führt noch nicht zu einem Aufbauseminar. Erst zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit lösen die Verpflichtung zur Teilnahme aus.
Typische B-Verstöße sind unter anderem:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Technische Mängel am Fahrzeug
- Nichtmitführen vorgeschriebener Dokumente
- Unzureichende Ladungssicherung
- Verstoß gegen Umweltvorschriften
- Parkverstöße mit Verkehrsbehinderung
Erst die Kombination von zwei B-Verstößen wird rechtlich einem A-Verstoß gleichgestellt.
Eine Übersicht von A- und B Verstößen finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/#probezeit-verlaengerung
Aufbauseminar ab wann? Rechner nach Delikt
Wählen Sie Ihre Delikte aus. Der Rechner ordnet diese als A oder B ein und prüft, ob typischerweise ein Aufbauseminar angeordnet wird.
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Wählen Sie Delikt und Häufigkeit, klicken Sie auf „Delikt hinzufügen“. Der Rechner prüft dann, ob ein Aufbauseminar typischerweise angeordnet wird.
Hinweis: Dies ist eine Orientierung. Entscheidend ist die Einstufung im Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde.
Was passiert, wenn das Aufbauseminar nicht rechtzeitig absolviert wird?
Wird ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht umgesetzt, hat dies unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Die Maßnahmen sind gesetzlich festgelegt und werden von der Fahrerlaubnisbehörde verbindlich durchgesetzt.
Gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme
Nach Anordnung des Aufbauseminars setzt die Fahrerlaubnisbehörde eine feste Frist zur Teilnahme. Diese Frist ist verbindlich. Eine freiwillige Verlängerung oder ein Abwarten ist rechtlich nicht vorgesehen. Die Teilnahme am Aufbauseminar ist Voraussetzung dafür, die Fahrerlaubnis weiterhin behalten zu dürfen.
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Entzug der Fahrerlaubnis bei Fristversäumnis
Wird das Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist vollständig absolviert, ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dabei handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine zwingende Rechtsfolge.
Der Entzug erfolgt unabhängig davon, ob das Aufbauseminar später nachgeholt wird. Allein die Fristüberschreitung ist ausreichend, um den Entzug zu rechtfertigen.
Folgen des Führerscheinentzugs
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis darf kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Ein erneuter Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ist zwar möglich, jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Je nach Einzelfall können weitere Auflagen entstehen, etwa zusätzliche Nachweise oder verlängerte Verfahren.
Besonderes Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger
Neben dem allgemeinen Aufbauseminar gibt es ein besonderes Aufbauseminar, das speziell für Fahranfänger vorgesehen ist, die während der Probezeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dieses Seminar ist rechtlich gesondert geregelt und unterscheidet sich in Zielsetzung und Inhalt vom allgemeinen Aufbauseminar.
Wann wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet?
Ein besonderes Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger in der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden ist, auch bei vergleichsweise niedrigen Grenzwerten.
Die Anordnung erfolgt ebenfalls durch die Fahrerlaubnisbehörde und ist verpflichtend.
Besonderheiten des Seminars
Das besondere Aufbauseminar legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr, die rechtlichen Folgen sowie die Auswirkungen auf die Fahreignung.
Im Gegensatz zum allgemeinen Aufbauseminar steht hier nicht das allgemeine Fahrverhalten, sondern der Umgang mit Suchtmitteln im Fokus.
Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie ist der Ablauf?
Ein Aufbauseminar folgt einem bundesweit einheitlichen Ablauf, der rechtlich vorgegeben ist. Ziel ist eine verkehrspädagogische Nachschulung innerhalb eines klar definierten zeitlichen Rahmens.
Dauer des Aufbauseminars
Ein Aufbauseminar erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen. Es besteht aus insgesamt
vier Gruppensitzungen sowie einer zusätzlichen Fahrbeobachtung.
Die zeitliche Struktur ist festgelegt und kann nicht verkürzt werden. Eine vollständige Teilnahme an allen Terminen ist verpflichtend.
Theoretische Gruppensitzungen
Das Aufbauseminar umfasst vier Gruppensitzungen mit jeweils mehreren Unterrichtseinheiten. In diesen Sitzungen werden unter anderem folgende Inhalte behandelt:
- Analyse der begangenen Verkehrsverstöße
- Ursachen für riskantes Fahrverhalten
- Regeln und Verantwortung im Straßenverkehr
- Strategien zur Vermeidung weiterer Verstöße
Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss.
Fahrbeobachtung
Zusätzlich zu den Gruppensitzungen findet eine Fahrbeobachtung statt. Dabei wird das Fahrverhalten unter realen Bedingungen beurteilt. Die Fahrbeobachtung dient nicht der Prüfung, sondern der Reflexion des eigenen Fahrverhaltens.
Abschluss des Aufbauseminars
Ein klassisches Bestehen oder Durchfallen gibt es nicht. Entscheidend ist ausschließlich die vollständige und fristgerechte Teilnahme an allen vorgesehenen Terminen. Nach Abschluss erhält die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Teilnahmebestätigung.
Welche Kosten entstehen durch ein Aufbauseminar?
Ein Aufbauseminar ist kostenpflichtig. Die entstehenden Kosten müssen vollständig vom Teilnehmer selbst getragen werden. Eine Kostenübernahme durch die Fahrerlaubnisbehörde oder andere Stellen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Aufbauseminar?
Die Kosten für ein Aufbauseminar liegen in der Praxis meist zwischen 300 und 500 Euro. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Anbieter, vom regionalen Markt und vom organisatorischen Aufwand ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für
Anmeldegebühren, Verwaltungsaufwand oder die Fahrbeobachtung.
Wann müssen die Kosten bezahlt werden?
Die Zahlung erfolgt in der Regel vor Beginn des Aufbauseminars oder zu Beginn der ersten Sitzung. Ohne Zahlung ist eine Teilnahme meist nicht möglich. Die Frist zur Teilnahme läuft unabhängig von der Zahlungspflicht weiter.
Gibt es Unterschiede beim besonderen Aufbauseminar?
Das besondere Aufbauseminar für alkohol oder drogenauffällige Fahranfänger ist häufig teurer als das allgemeine Aufbauseminar. Der erhöhte Preis ergibt sich aus dem spezialisierten Inhalt und der zusätzlichen fachlichen Ausrichtung.
Kostentragung und rechtliche Bedeutung
Die Kosten sind keine Strafe, sondern Teil der gesetzlich vorgesehenen Maßnahme. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten, die zusätzlich verhängt werden können.
Was passiert bei erneuten Verstößen nach dem Aufbauseminar?
Begeht ein Fahranfänger nach Abschluss des Aufbauseminars während der verlängerten Probezeit erneut Verkehrsverstöße, sieht das Gesetz ein stufenweises Vorgehen vor.
Erneuter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße nach dem Aufbauseminar
Kommt es nach dem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden Verstoß oder zu zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung aus.
Mit dieser Verwarnung wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme ist empfohlen, aber rechtlich nicht verpflichtend.
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Weitere Verstöße nach der Verwarnung
Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut einen schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Der Führerschein kann frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Monaten neu beantragt werden. Ob zuvor an der verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen wurde, spielt für diese Entscheidung keine Rolle.
MPU bei erneuten Verstößen
Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist in diesem Stadium nicht automatisch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU bereits unabhängig davon anordnen, wenn eine einzelne Tat erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründet, etwa bei sehr hohen Alkoholwerten.
Besondere Konstellation nach verspätetem Aufbauseminar
Die Fahrerlaubnisbehörde wendet dieselben Konsequenzen an, wenn Betroffene das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolvieren, dadurch ihre Fahrerlaubnis vorübergehend verlieren und nach der Wiedererteilung erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begehen.
In diesen Fällen geht die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig von erheblichen Eignungszweifeln aus und kann ein positives MPU-Gutachten verlangen.
Wo kann man ein Aufbauseminar absolvieren?
Ein Aufbauseminar darf nur bei amtlich anerkannten Seminaranbietern durchgeführt werden. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Landesbehörden. In der Praxis werden Aufbauseminare überwiegend von Fahrschulen mit spezieller Zulassung angeboten.
Anerkannte Anbieter für Aufbauseminare
Ein Aufbauseminar kann ausschließlich bei Stellen absolviert werden, die von der Fahrerlaubnisbehörde zugelassen sind. Dazu zählen in der Regel:
- Fahrschulen mit behördlicher Anerkennung für Aufbauseminare
- speziell zugelassene Seminarstellen nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Nicht jede Fahrschule darf automatisch Aufbauseminare durchführen. Entscheidend ist die behördliche Anerkennung.
Auswahl des Seminarortes
Der Seminarort ist grundsätzlich frei wählbar. Das Aufbauseminar muss nicht zwingend am Wohnort absolviert werden. Maßgeblich ist allein, dass der Anbieter anerkannt ist und die Teilnahme fristgerecht erfolgt.
Nachweis gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde
Nach Abschluss des Aufbauseminars stellt der Anbieter eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird automatisch oder durch den Teilnehmer an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt. Erst mit diesem Nachweis gilt die Auflage als erfüllt.
FAQ zum Thema Aufbauseminar ab wann
Aufbauseminar ab wann wird es angeordnet?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an, wenn sich der Betroffene noch in der Probezeit befindet und entweder einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht.
Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde und ist verpflichtend.
Gilt das Aufbauseminar auch außerhalb der Probezeit?
Nein. Ein Aufbauseminar wird ausschließlich während der Probezeit angeordnet. Nach Ablauf der Probezeit kommen andere Maßnahmen in Betracht, etwa Verwarnungen, Punkte oder eine MPU, jedoch kein Aufbauseminar.
Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht rechtzeitig mache?
Wird das Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Die Entziehung erfolgt unabhängig davon, ob das Seminar später nachgeholt wird.
Verlängert sich die Probezeit durch das Aufbauseminar automatisch?
Ja. Mit der Anordnung eines Aufbauseminars verlängert die Fahrerlaubnisbehörde die Probezeit gesetzlich von zwei auf insgesamt vier Jahre.
Ist ein Aufbauseminar dasselbe wie eine MPU?
Nein. Ein Aufbauseminar dient als verkehrspädagogische Maßnahme für Fahranfänger in der Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung nur an, wenn zusätzliche Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa bei schweren oder wiederholten Verstößen.




