§70-Kurs statt MPU-Wiederholung? So holen Sie Ihren Führerschein zurück!

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Sollte Ihre MPU nicht eindeutig positiv ausgefallen sein, heißt das nicht, dass alle Türen für Sie geschlossen sind. In vielen Fällen sehen Gutachter, dass bereits wichtige Schritte zur Verhaltensänderung eingeleitet wurden – selbst wenn noch Zweifel bestehen. Genau hier setzt die MPU-Nachschulung gemäß § 70 FeV an.

Statt den stressigen MPU-Prozess komplett zu wiederholen, eröffnet Ihnen diese gezielte Nachschulung eine zweite Chance. Sie bietet die Möglichkeit, Ihre bisherigen Fortschritte psychologisch zu vertiefen und gezielt zu reflektieren. Damit verbessern Sie nicht nur Ihre Erfolgschancen auf eine positive Begutachtung, sondern demonstrieren zugleich, dass Sie aktiv Verantwortung übernehmen.

Ein erfolgreicher §-70-Kurs kann Ihnen also dabei helfen, Ihre Fahrerlaubnis ohne eine erneute vollständige MPU zurückzugewinnen – und das Gefühl von Sicherheit und Selbstvertrvertrauen zurück auf die Straße zu bringen.

Das wichtigste in Kürze

  • Ein §70-Kurs wird empfohlen, wenn Ihre MPU kein eindeutiges Ergebnis erbracht hat. Er dient als gezielte verkehrspsychologische Nachschulung zur Wiederherstellung Ihrer Fahreignung.
  • Anbieter müssen offiziell durch die BASt zertifiziert sein (z. B. TÜV, Dekra). Die Kurse finden nur in Präsenz statt und dauern, je nach Delikt, zwischen drei und sechs Wochen.
  • Erfolgreich bestehen Sie den Kurs, indem Sie aktiv mitarbeiten, stets nüchtern erscheinen und Ihre positive Verhaltensänderung glaubhaft vermitteln.

Was genau regelt der §70 FeV und warum ist er wichtig für Ihre MPU?

Der §70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält wichtige Bestimmungen für sogenannte verkehrspsychologische Nachschulungen, die Ihnen helfen, Ihre Fahreignung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol- oder Drogenverstößen wiederzuerlangen.

Im Kern dient der §70 FeV dazu, klare Richtlinien festzulegen, wie eine solche Nachschulung auszusehen hat, wer sie durchführen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die wichtigsten Punkte, die §70 FeV dabei verbindlich regelt, umfassen:

  • Anforderungen an die Kursträger:
    Der Paragraph legt fest, welche Institutionen offiziell anerkannte Anbieter für §-70-Nachschulungen sein dürfen. Nur diese zertifizierten Träger dürfen entsprechende Kurse anbieten.
  • Teilnahmevoraussetzungen:
    Klar geregelt wird, wer berechtigt ist, an einem solchen Kurs teilzunehmen – nämlich Betroffene, deren MPU-Ergebnis keine eindeutige Entscheidung zuließ und bei denen Potenzial für positive Veränderungen erkennbar ist.
  • Zulassung und Anerkennung der Kursanbieter:
    §70 FeV bestimmt, welche formellen Anforderungen ein Kursanbieter erfüllen muss, um als offizieller Anbieter anerkannt zu werden, und regelt die Antragstellung bei der zuständigen Behörde.
  • Dauer und Widerruf der Anerkennung:
    Genauso legt der Paragraph fest, wie lange die Anerkennung gültig ist und unter welchen Bedingungen diese Anerkennung auch wieder widerrufen werden kann.

Für Sie bedeutet das ganz praktisch: Wenn Ihre MPU nach einem Alkohol– oder Drogenverstoß kein eindeutig positives Ergebnis hervorgebracht hat, Ihr Gutachter jedoch Potenzial für nachhaltige Verhaltensänderungen erkennt, wird Ihnen eine Nachschulung gemäß §70 FeV empfohlen. Der Kurs ermöglicht es Ihnen, Ihren Führerschein zurückzubekommen, ohne eine weitere, vollständige MPU ablegen zu müssen.

Betrachten Sie den §-70-Kurs deshalb als echte Chance, Ihren Führerschein auf psychologisch fundierte Weise zurückzuerhalten. Allerdings gilt es, sich auf diese Nachschulung gut vorzubereiten und die Anforderungen genau zu erfüllen, um letztlich erfolgreich zu sein.

Ablauf und Inhalte des §70-Kurses – was Sie erwartet

Im §70-Kurs setzen Sie genau dort an, wo Ihre MPU offengeblieben ist: Sie reflektieren gemeinsam mit geschulten Experten die Bereiche, in denen Ihr Gutachter noch Zweifel hatte. Ziel des Kurses ist es, Ihre verbleibenden Schwachstellen psychologisch fundiert aufzuarbeiten, um nachhaltig positive Veränderungen einzuleiten.

Im Rahmen des Kurses beschäftigen Sie sich intensiv mit den Ursachen Ihres früheren Fehlverhaltens. Warum kam es dazu, dass Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind? Welche konkreten Situationen und Umstände führten zu Ihrem damaligen Fehlverhalten? Diese und weitere zentrale Fragen analysieren und verstehen Sie in Gruppengesprächen und Einzelcoachings.

Darüber hinaus erarbeiten Sie gemeinsam mit Verkehrspsychologen neue Strategien, um ähnliche Situationen in Zukunft erfolgreich zu meistern. Sie lernen dabei, Ihre Verhaltensmuster kritisch zu hinterfragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und bewusst andere Entscheidungen zu treffen.

Ziel des §70-Kurses ist es, Ihnen praktische Werkzeuge und psychologische Kompetenzen an die Hand zu geben, mit denen Sie Ihr Verhalten nachhaltig verändern und festigen können. So werden Rückfälle vermieden und langfristig sichere Entscheidungen im Straßenverkehr gefördert – und Sie erhalten die Chance, Ihre Fahrerlaubnis erfolgreich wiederzuerlangen.

Ihr Verhalten im §70-Kurs – darauf sollten Sie achten

Der Erfolg Ihres §70-Kurses hängt maßgeblich von Ihrer eigenen Einstellung ab. Nutzen Sie die Gelegenheit, aktiv an Ihrer persönlichen Weiterentwicklung zu arbeiten. Je motivierter und offener Sie im Kurs auftreten, desto überzeugender wirken Sie später auf die Gutachter.

Zeigen Sie, dass Sie bereit sind, sich intensiv mit den Ursachen Ihres früheren Fehlverhaltens auseinanderzusetzen und Ihre Verhaltensmuster ehrlich zu reflektieren. Aktive Mitarbeit und ehrliches Engagement werden von Kursleitern und Gutachtern gleichermaßen positiv bewertet und erhöhen Ihre Erfolgschancen deutlich.

Zudem ist es unabdingbar, zuverlässig an allen Kursterminen teilzunehmen und stets nüchtern zu erscheinen. Verzichten Sie konsequent auf Alkohol oder andere Substanzen, da Kursträger gegebenenfalls unangekündigte Alkohol- und Drogenscreenings durchführen oder Abstinenznachweise verlangen könnten. Solche Vorgaben können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein – informieren Sie sich daher rechtzeitig über die konkreten Bedingungen.

Den §70-Kurs erfolgreich bestehen – So gelingt es Ihnen

Der §70-Kurs ist Ihr letzter Schritt zurück zum Führerschein. Bringen Sie sich aktiv ein, reflektieren Sie Ihre früheren Fehler und zeigen Sie, dass Sie Ihr Verhalten dauerhaft verändert haben.

Wichtig ist: Seien Sie immer pünktlich und nüchtern, nehmen Sie jeden Termin wahr und bleiben Sie konsequent abstinent. So überzeugen Sie die Verkehrspsychologen und meistern erfolgreich Ihre letzte Hürde zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.

Anbieter, Ablauf und Dauer des §70-Kurses im Überblick

Anbieter von §70-Kursen müssen offiziell durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannt und zertifiziert sein. Bekannte Träger sind etwa TÜV Nord, TÜV Süd oder Dekra. Die Kurse werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt und von qualifizierten Verkehrspsychologen begleitet – Online-Kurse sind nicht vorgesehen.

Zum ersten Termin müssen Sie unbedingt Ihren Personalausweis, das Original Ihrer MPU-Begutachtung, die schriftliche Nachschulempfehlung und die Genehmigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitbringen.

Die Dauer des Kurses hängt vom Grund Ihres Führerscheinentzugs ab:

  • Bei Alkoholdelikten dauert der Kurs ca. 3–4 Wochen mit etwa 4 bis 5 Terminen zu je 3–4 Stunden.
  • Bei Drogendelikten beträgt die Dauer ca. 6 Wochen mit ungefähr 5 bis 6 Terminen zu je 3–4 Stunden.

Viele Anbieter ermöglichen zudem Termine am Wochenende, um berufstätigen Teilnehmern entgegenzukommen.

Häufige Fragen zum §70-Kurs

Wann wird ein §70-Kurs empfohlen?

Ein §70-Kurs wird empfohlen, wenn Ihre MPU nicht eindeutig positiv bewertet wurde, Sie aber nach Einschätzung des Gutachters die Chance auf eine erfolgreiche Nachschulung haben.

Muss ich die MPU nach dem §70-Kurs erneut absolvieren?

Nein, nach erfolgreicher Teilnahme am §70-Kurs müssen Sie keine erneute vollständige MPU machen. Der Kurs gilt als abschließender Nachweis Ihrer Fahreignung.

Brauchen Sie Unterstützung?

Unser Expertenteam von MPU-Doktor hilft Ihnen, Ihre MPU erfolgreich zu bestehen – mit kostenloser, unverbindlicher Beratung und einem maßgeschneiderten Angebot.

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Kann ich den §70-Kurs online absolvieren?

Nein, §70-Kurse werden ausschließlich in Präsenz angeboten, da intensiver persönlicher Austausch und psychologische Betreuung erforderlich sind.

Welche Dokumente brauche ich für den Kurs?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, das Original-MPU-Gutachten, die schriftliche Nachschulempfehlung sowie die Genehmigung der Fahrerlaubnisbehörde.

Wie lange dauert ein §70-Kurs?

Ein Kurs dauert bei Alkoholdelikten etwa 3–4 Wochen (4–5 Termine). Bei Drogendelikten ca. 6 Wochen (5–6 Termine). Viele Anbieter bieten Wochenendtermine an.

Muss ich während des Kurses Abstinenz nachweisen?

Einige Anbieter führen Alkohol- oder Drogenscreenings durch oder verlangen Abstinenznachweise. Grundsätzlich sollten Sie während des gesamten Kurses abstinent bleiben, um Ihre Erfolgschancen nicht zu gefährden.

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