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MPU wegen Punkten in Flensburg

Ab wie vielen Punkten ist eine MPU erforderlich? Diese Frage stellen sich viele, die Punkte in Flensburg gesammelt haben. Spätestens ab acht Punkten im Fahreignungsregister ist eine MPU wegen Punkten verpflichtend, um den Führerschein zurückzubekommen. Entscheidend ist, dass Sie Ihr Fahrverhalten reflektieren und glaubhaft nachweisen, dass Sie in Zukunft regelkonform fahren. Mit einer gezielten MPU-Vorbereitung wegen Punkten steigern Sie Ihre Erfolgschancen erheblich. MPU-Doktor begleitet Sie dabei Schritt für Schritt – starten Sie jetzt!

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Erfolgsquote dank gezielter Vorbereitung und praxisnaher MPU-Simulationen

Mit der richtigen Strategie lässt sich die Punkte-MPU erfolgreich meistern. Unsere Experten analysieren Ihr Punktekonto, helfen Ihnen, Ihr Fahrverhalten zu reflektieren, und bereiten Sie gezielt auf die Untersuchung vor. Dazu gehören nicht nur Leistungstests und Reaktionstests, sondern auch eine intensive Vorbereitung auf das psychologische Gespräch. Viele unterschätzen, dass es nicht nur um die Anzahl der Punkte geht, sondern darum, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und in Zukunft regelkonform fahren.

Wer frühzeitig mit der MPU-Vorbereitung beginnt, kann unnötige Wartezeiten vermeiden. Lassen Sie sich beraten, um die MPU wegen zu vieler Punkte bestmöglich zu bestehen und Ihre Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurückzubekommen.

Wann wird eine MPU wegen Punkten angeordnet?

Wer in Deutschland zu viele Punkte in Flensburg sammelt, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern muss sich auch einer MPU wegen Punkten unterziehen. Doch ab wann genau wird eine solche Prüfung angeordnet und welche Verstöße führen überhaupt zu Punkten im Fahreignungsregister?

Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg?

Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet und dient der Erfassung von Verkehrsverstößen in Deutschland. Das Ziel dieses Registers ist es, auffällige Fahrer zu identifizieren und bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit einzuleiten. Die Vergabe von Punkten erfolgt nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und richtet sich nach der Schwere des Vergehens.

Je nach Art des Verkehrsverstoßes werden ein bis drei Punkte im Register vermerkt:

Ein Punkt wird für Verstöße vergeben, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, aber nicht direkt zu einer unmittelbaren Gefährdung führen. Diese Ordnungswidrigkeiten verfallen nach 2,5 Jahren.

Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Folgen

Ein häufiger Grund für Punkte in Flensburg sind Geschwindigkeitsverstöße. Die Strafen unterscheiden sich je nach Standort:

  • Innerorts:
    • Ab 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit1 Punkt + Bußgeld
    • Ab 31 km/h zu schnell2 Punkte + Fahrverbot
  • Außerorts (Autobahnen, Landstraßen):
    • Ab 26 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit1 Punkt + Bußgeld
    • Ab 41 km/h zu schnell2 Punkte + Fahrverbot

Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Besonders gefährlich sind Verstöße in Bereichen mit verkehrsberuhigten Zonen, Schulwegen oder Baustellen, da dort eine erhöhte Gefährdung für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer besteht.

Weitere Verstöße, die mit einem Punkt geahndet werden
    • Handynutzung am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) – bereits das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt kann mit 1 Punkt und einem Bußgeld bestraft werden.
    • Missachtung der Vorfahrt (§ 8 StVO) – wenn dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.
    • Zu geringer Sicherheitsabstand (§ 4 StVO) – abhängig von der Geschwindigkeit (siehe unten).
    • Fehlende oder unzureichende Ladungssicherung (§ 22 StVO) – insbesondere im gewerblichen Transport ein häufiges Problem.

Zwei Punkte werden für schwerwiegendere Verkehrsverstöße vergeben, die eine direkte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Diese Punkte verfallen erst nach 5 Jahren.

Rotlichtverstöße und Alkohol am Steuer
  • Rote Ampel über eine Sekunde überfahren (§ 37 StVO):
    • Bei einer Rotzeit von mehr als einer Sekunde gibt es 2 Punkte und ein Fahrverbot.
    • Falls dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann dies sogar als Straftat gewertet werden.
  • Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille (§ 24a StVG):
    • Ohne Unfall oder Gefährdung: 2 Punkte + Fahrverbot + hohes Bußgeld
    • Wiederholungstäter oder auffälliges Verhalten: direkte MPU-Anordnung
Abstandsverstöße und deren Folgen

Ein häufiger, aber oft unterschätzter Grund für Punkte ist der Sicherheitsabstand:

  • Bei mehr als 100 km/h: Abstand muss mindestens der halben Tachoanzeige betragen
  • Unter 3/10 des halben Tachowerts1 Punkt
  • Unter 1/10 des halben Tachowerts2 Punkte + Fahrverbot

Besonders auf Autobahnen führen Verstöße regelmäßig zu Unfällen mit schweren Folgen.

  • Unerlaubtes Wenden auf der Autobahn (§ 18 StVO) – selbst wenn keine Gefährdung anderer vorliegt, werden 2 Punkte und ein hohes Bußgeld fällig.

Die schwerwiegendsten Verstöße werden mit drei Punkten im Fahreignungsregister vermerkt und haben eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Diese Verstöße sind in der Regel Straftaten und ziehen oft eine gerichtliche Verhandlung nach sich.

  • Fahrerflucht mit Personenschaden (§ 142 StGB) – wenn ein Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt, ohne Hilfe zu leisten oder seine Personalien zu hinterlassen.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – wer trotz Fahrverbot oder ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, erhält 3 Punkte und eine Haftstrafe oder hohe Geldstrafe.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob fahrlässiges Verhalten (§ 315c StGB) – dazu zählen z. B. illegale Straßenrennen oder das absichtliche Drängeln mit Gefährdung anderer.
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Wie kann man Punkte abbauen?

Wer Punkte in Flensburg gesammelt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen sein Punktekonto reduzieren. Es gibt jedoch klare gesetzliche Vorgaben, wann und in welchem Umfang ein Punkteabbau möglich ist. Die beste Strategie ist es daher, frühzeitig zu handeln, bevor die kritische Grenze von acht Punkten erreicht wird, die automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungsseminar (FES) ist die einzige Möglichkeit, einen Punkt abzubauen – allerdings nur unter folgenden Bedingungen:

  • Es dürfen maximal fünf Punkte im Register eingetragen sein.
  • Ein FES kann nur alle fünf Jahre genutzt werden.
  • Der Abbau ist nur für einzelne Ordnungswidrigkeiten (1-Punkt-Verstöße) möglich, nicht für schwere Delikte mit zwei oder drei Punkten.

Das FES besteht aus zwei Teilen:

  1. Verkehrspädagogische Schulung: Hier wird das eigene Fahrverhalten analysiert und Strategien zur Vermeidung von Regelverstößen vermittelt.
  2. Verkehrspsychologische Beratung: Ein speziell geschulter Verkehrspsychologe hilft dabei, riskantes Verhalten zu erkennen und zu ändern.

Das Fahreignungsseminar ist freiwillig und wird von anerkannten Stellen wie TÜV, Dekra oder Verkehrspsychologen angeboten.

Verjährung von Punkten – Wann werden Einträge gelöscht?

Selbst wenn kein Fahreignungsseminar besucht wird, verfallen Punkte in Flensburg nach einer gesetzlich festgelegten Zeit automatisch. Die Tilgungsfristen sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt und richten sich nach der Schwere des Verstoßes.

Ein einfacher Verkehrsverstoß, der mit 1 Punkt geahndet wurde, verfällt nach 2,5 Jahren. Schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten, die mit 2 Punkten bestraft wurden – insbesondere solche, die ein Fahrverbot nach sich ziehen – haben eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. 3-Punkte-Verstöße, die in der Regel Straftaten im Straßenverkehr betreffen, werden erst nach 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist bleiben die Punkte jedoch noch für eine zusätzliche Überliegefrist von sechs Monaten im Register sichtbar, wie in § 29 Abs. 6 StVG festgelegt. Dies dient dazu, laufende Verfahren zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass keine neuen Verstöße während der Tilgungsfrist begangen wurden, die sich auf die Gesamtbewertung der Fahreignung auswirken könnten. Erst nach Ablauf dieser zusätzlichen sechs Monate werden die Punkte endgültig gelöscht.

💡 Wichtige Fakten zum Punkteabbau in Flensburg

1 Punkt abbauen – nur mit einem Fahreignungsseminar (FES) möglich
🕒 Tilgungsfristen: 1 Punkt → 2,5 Jahre, 2 Punkte → 5 Jahre, 3 Punkte → 10 Jahre
Überliegefrist: Punkte bleiben 6 Monate länger sichtbar, bevor sie endgültig gelöscht werden
⚠️ Maximal 5 Punkte im Register für einen freiwilligen Punkteabbau erlaubt
🚦 Ab 8 Punkten droht der Führerscheinentzug & eine MPU wegen Punkten

Die gesetzliche Grundlage für die MPU wegen Punkten

Die MPU wegen Punkten in Flensburg wird gemäß § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angeordnet. Laut diesen Vorschriften wird das Fahreignungs-Bewertungssystem folgendermaßen angewendet:

Ermahnung bei vier bis fünf Punkten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 StVG)

  • Sobald ein Fahrer vier oder fünf Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erreicht, erhält er eine schriftliche Ermahnung von der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Ziel dieser Maßnahme ist es, den Betroffenen auf sein Verhalten aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Fahrverhalten zu ändern, bevor schwerwiegendere Konsequenzen drohen.
  • Es gibt jedoch keine weiteren Sanktionen, und der Fahrer muss keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen.

Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten (§ 4 Abs. 5 Satz 2 StVG)

  • Erreicht oder überschreitet ein Fahrer sechs oder sieben Punkte, wird er förmlich verwarnt.
  • Gleichzeitig wird er darauf hingewiesen, dass ihm bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • Diese Verwarnung ist die letzte Möglichkeit, sein Verhalten anzupassen, um schwerwiegendere Maßnahmen zu vermeiden.

Führerscheinentzug ab acht Punkten (§ 4 Abs. 5 Satz 3 StVG)

  • Ab acht Punkten in Flensburg erfolgt der automatische Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Nach § 4 Abs. 5 Satz 3 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen – eine Ausnahme oder Ermessensentscheidung gibt es hier nicht.
  • Ein erneuter Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Sperrfrist (§ 4 Abs. 10 StVG) möglich.
  • In den meisten Fällen verlangt die Behörde für die Wiedererteilung den Nachweis einer positiven MPU, um die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen.
 
 
 
Bild: https://www.bussgeld-info.de/wp-content/uploads/2024/06/mpu-wegen-punkten.jpg 
Punkte in Flensburg
0 Punkte: Vormerkung
1-3 Punkte
0 Punkte: Ermahnung
4-5 Punkte
0 Punkte: Verwarnung
6-7 Punkte
0 Punkte: Führerscheinentzug
8 Punkte
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Warum wird eine MPU bei acht Punkten angeordnet?

Das Punktesystem dient dazu, Verkehrssünder frühzeitig zu erfassen, bevor sie eine ernsthafte Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wer innerhalb kurzer Zeit oder wiederholt Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsverstöße begeht, zeigt laut Gesetzgeber mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr.

Die MPU wird in diesen Fällen angeordnet, um festzustellen, ob der Betroffene sein Fehlverhalten erkannt hat und künftig regelkonform und sicher am Straßenverkehr teilnimmt.

Gibt es eine MPU schon vor acht Punkten?

In manchen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde auch vor Erreichen der acht Punkte eine MPU wegen Punkten anordnen. Dies geschieht besonders dann, wenn:

  • Häufig wiederkehrende Verstöße mit besonders hohem Gefahrenpotenzial vorliegen (z. B. mehrere erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen in kurzer Zeit oder wiederholte Abstandsverstöße auf der Autobahn).
  • Es zu einer Kombination aus Verkehrsverstößen und anderen Auffälligkeiten gekommen ist, z. B. Alkohol- oder Drogendelikte im Zusammenhang mit Punkten in Flensburg.
  • Der Fahrer bereits auffällig war und die Behörde Zweifel an seiner Fahreignung hat.
 

Wie läuft die MPU wegen Punkten in Flensburg ab?

Wer aufgrund von acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister seinen Führerschein verloren hat, muss für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis häufig eine MPU wegen Punkten absolvieren. Diese Untersuchung dient dazu, die Fahreignung zu überprüfen und sicherzustellen, dass der Betroffene aus seinen Verstößen gelernt hat und zukünftig regelkonform am Straßenverkehr teilnimmt.

Nach dem Führerscheinentzug kann die Fahrerlaubnis frühestens nach Ablauf der Sperrfrist, die in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren beträgt (§ 69a StGB), neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft den Antrag und entscheidet, ob eine MPU wegen Punkten erforderlich ist. In den meisten Fällen wird sie bei einem Punktestand von acht oder mehr Punkten zur Pflicht.

Die MPU ist keine reine Wissensprüfung, sondern eine tiefgehende Untersuchung der eigenen Fahrweise und der Gründe für die Verkehrsverstöße. Eine gezielte MPU-Vorbereitung hilft dabei, sich optimal auf die Untersuchung einzustellen. Wichtig sind dabei:

  • Einsicht in das frühere Fehlverhalten: Warum kam es zu den wiederholten Verkehrsverstößen?
  • Nachhaltige Verhaltensänderung: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um zukünftige Regelverstöße zu vermeiden?
  • Kenntnis der Verkehrsregeln: Besonders in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstand und Rotlichtverstöße.

Die MPU wegen Punkten in Flensburg besteht aus mehreren Bestandteilen, die alle durchlaufen werden müssen:

  1. Medizinische Untersuchung
    • Überprüfung der allgemeinen körperlichen und geistigen Fahreignung.
    • Ausschluss gesundheitlicher Probleme, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  2. Leistungstest
    • Testung der Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung.
    • Besonders relevant für Personen mit vielen Punkten aufgrund von Abstandsverstößen oder riskantem Fahrverhalten.
  3. Psychologische Untersuchung
    • Der entscheidende Teil der MPU, bei dem ein Verkehrspsychologe prüft, ob eine nachhaltige Verhaltensänderung stattgefunden hat.
    • Typische Fragen betreffen die Einsicht in frühere Fehler, die Motivation zur Verhaltensänderung und Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße.

Nach Abschluss der MPU erhalten die Teilnehmer ein Gutachten, das entweder positiv oder negativ ausfallen kann:

  • Positives MPU-Gutachten: Kann bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden, um die Wiedererteilung des Führerscheins zu beantragen.
  • Negatives MPU-Gutachten: Die Fahrerlaubnis wird nicht wieder erteilt, und es wird empfohlen, eine erneute MPU-Vorbereitung durchzuführen.

Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen erheblich und verhindert, dass die MPU wiederholt werden muss.

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Wie MPU-Doktor Ihnen bei der MPU wegen Punkten hilft

Die MPU wegen Punkten in Flensburg ist eine Herausforderung – doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Hürden meistern. MPU-Doktor begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Sie bestens vorbereitet in die Untersuchung gehen. Unsere Experten analysieren Ihre persönliche Situation, helfen Ihnen, Ihr Verhalten zu reflektieren, und vermitteln Ihnen gezielt das Wissen, das für eine erfolgreiche MPU entscheidend ist.

Mit unserer individuellen Beratung, realistischen Testsimulationen und gezielten Coachings für das psychologische Gespräch steigern wir Ihre Erfolgschancen erheblich. Zudem erhalten Sie wertvolle Strategien, um künftig Punkte zu vermeiden und nachhaltig sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise – wir helfen Ihnen, die MPU beim ersten Anlauf zu bestehen!

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FAQ zur MPU wegen Punkten in Flensburg

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur MPU wegen Punkten, den gesetzlichen Grundlagen und der optimalen Vorbereitung.

Eine MPU wegen Punkten wird angeordnet, wenn ein Fahrer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erreicht hat. Gemäß § 4 Abs. 5 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

In bestimmten Fällen kann die Behörde jedoch auch vor Erreichen der acht Punkte eine MPU anordnen, beispielsweise wenn:

  • Mehrere schwerwiegende Verstöße in kurzer Zeit begangen wurden (z. B. wiederholte massive Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße).
  • Eine Kombination aus Punkten und anderen Auffälligkeiten vorliegt, etwa Alkohol- oder Drogendelikte zusätzlich zu Punkten.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde begründete Zweifel an der Fahreignung hat (§ 11 Abs. 3 FeV).

Wer acht Punkte erreicht hat, muss in jedem Fall eine MPU absolvieren, um den Führerschein zurückzuerhalten.

Nach einem Führerscheinentzug kann die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Die Sperrfrist beträgt laut § 69a StGB mindestens sechs Monate und kann in schweren Fällen auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Während der Sperrfrist kann kein neuer Führerschein beantragt werden. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, nach frühestens drei Monaten eine Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen – hierfür müssen jedoch triftige Gründe vorliegen, beispielsweise eine nachgewiesene erfolgreiche MPU-Vorbereitung.

Die MPU ist ein mehrstufiges Verfahren, das aus vier Hauptbestandteilen besteht:

  1. Medizinische Untersuchung:
    • Allgemeine körperliche und geistige Fahreignung wird überprüft.
    • Ausschluss von gesundheitlichen Einschränkungen, die die Fahrsicherheit beeinflussen könnten.
  2. Leistungstest:
    • Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung werden getestet.
    • Besonders relevant für Personen mit Abstandsverstößen oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  3. Psychologisches Gespräch:
    • Hier wird geprüft, ob der Betroffene sein Fehlverhalten reflektiert hat und künftig regelkonform fährt.
    • Die wichtigsten Themen: Einsicht in vergangene Fehler, Verhaltensänderung und zukünftige Fahrweise.
  4. MPU-Gutachten:
    • Das Ergebnis entscheidet über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
    • Positives Gutachten → Führerschein kann neu beantragt werden.
    • Negatives Gutachten → Erneute MPU erforderlich.

Ja, wer frühzeitig handelt, kann eine MPU wegen Punkten vermeiden. Wichtigste Maßnahmen:

  • Regelmäßig den Punktestand beim KBA prüfen.
  • Fahreignungsseminar (FES) nutzen, um einen Punkt abzubauen (§ 4 Abs. 7 StVG). Dies ist jedoch nur bei maximal fünf Punkten möglich und nur alle fünf Jahre erlaubt.
  • Verkehrsverhalten ändern, um weitere Verstöße und Punkte zu vermeiden.

Punkte werden nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht, wie in § 29 StVG festgelegt:

  • 1 Punkt (leichte Ordnungswidrigkeiten): Verjährt nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte (schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot): Verjährt nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte (Straftaten im Straßenverkehr): Verjährt nach 10 Jahren.

Zusätzlich gibt es eine Überliegefrist von sechs Monaten (§ 29 Abs. 6 StVG), in der die Punkte noch im Register sichtbar bleiben, bevor sie endgültig gelöscht werden.

Die Kosten für die MPU wegen Punkten in Flensburg setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • MPU-Gebühr: Zwischen 500 und 750 Euro, abhängig von der Prüfstelle.
  • MPU-Vorbereitungskurse: Kosten zwischen 300 und 1.500 Euro, je nach Intensität und Anbieter.
  • Medizinische Untersuchungen & Tests: Falls erforderlich, zusätzliche Kosten für Reaktionstests oder psychologische Gutachten.

Insgesamt sollten Betroffene mit Kosten von ca. 1.000 bis 2.500 Euro rechnen.

Die häufigsten Verstöße, die zu einer MPU wegen Punkten führen, sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehrfache Überschreitungen ab 21 km/h).
  • Rotlichtverstöße (besonders bei über einer Sekunde Rotzeit).
  • Missachtung des Mindestabstands auf der Autobahn.
  • Handynutzung am Steuer (wiederholte Verstöße).
  • Wiederholte Fahrverbote oder gefährliches Fahrverhalten.

Besonders problematisch sind mehrere Verstöße in kurzer Zeit, da dies auf mangelnde Einsicht und fehlende Verhaltensänderung hinweist.

MPU-Doktor bietet eine maßgeschneiderte Vorbereitung, die genau auf die MPU wegen Punkten zugeschnitten ist. Unser Angebot umfasst:

  • Individuelle Beratung & Verhaltensanalyse.
  • Simulation des psychologischen Gesprächs mit Experten.
  • Leistungstests & Reaktionstests zur Vorbereitung.
  • Schritt-für-Schritt-Strategien, um nachhaltig Punkte zu vermeiden.

Unsere Kunden profitieren von einer 96% Erfolgsquote, weil wir gezielt auf die Anforderungen der MPU-Gutachter eingehen.

Falls die MPU nicht bestanden wird, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Erneute MPU nach einer verbesserten Vorbereitung.
  • Zusätzliche verkehrspsychologische Beratung, um Defizite auszugleichen.
  • Neue Antragstellung auf Wiedererteilung des Führerscheins mit einem besseren Gutachten.

Ein negatives MPU-Gutachten bedeutet nicht automatisch, dass der Führerschein für immer verloren ist – mit der richtigen Vorbereitung kann die MPU beim nächsten Versuch bestanden werden.

Die beste Vorbereitung umfasst folgende Schritte:

  • Frühzeitig professionelle MPU-Beratung in Anspruch nehmen.
  • Tiefgehende Verhaltensreflexion durchführen.
  • Verkehrspsychologische Unterstützung nutzen.
  • Gezielt für Leistungstests und das psychologische Gespräch üben.

MPU-Doktor hilft Ihnen, sich optimal auf die MPU vorzubereiten und die Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt zu bestehen.

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