Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Instrument der Fahrerlaubnisbehörden zur Überprüfung der Fahreignung. Ihr Ziel ist es, herauszufinden, ob eine Person nach einem gravierenden Verkehrsverstoß – etwa wegen Alkohol, Drogen, Punkten oder Straftaten – wieder sicher, verantwortungsvoll und stabil am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Die MPU verfolgt dabei weder ein Straf- noch ein Bestrafungsziel. Sie ist kein Gerichtsurteil, sondern ein Eignungsfeststellungsverfahren. Das zentrale Ziel der MPU besteht darin, zu klären:
„Ist die betroffene Person nach dem Vorfall oder Fehlverhalten heute wieder in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher und regelkonform zu führen?“
Das Verfahren wird immer dann relevant, wenn Zweifel an der Eignung bestehen – sei es aus medizinischer, psychologischer oder charakterlicher Sicht. Die MPU ist somit ein präventives Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Rechtliche Grundlage
Die MPU ist gesetzlich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt – insbesondere in den Paragraphen:
- § 11 FeV: Allgemeine Eignung, Anforderungen an Gutachten
- § 13 FeV: MPU bei Alkoholauffälligkeit
- § 14 FeV: MPU bei Drogen, Medikamenten, psychischen Störungen
- § 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte in Flensburg)
Zudem stützen sich die Untersuchungsstellen auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
MPU als Verwaltungsvorgang – nicht als Strafe
Wichtig zu verstehen: Die MPU ist kein Strafverfahren, sondern ein verwaltungsrechtliches Mittel. Sie wird eingesetzt, wenn die Behörde nach Aktenlage nicht mehr davon ausgehen kann, dass eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist – sei es wegen Substanzmissbrauchs, charakterlicher Mängel oder fehlender Einsicht.
Die drei Hauptziele der MPU
1. Prüfung der aktuellen Fahreignung
Im Mittelpunkt steht die Frage: Ist die betroffene Person heute in der Lage, sicher ein Fahrzeug zu führen – aus medizinischer, psychologischer und leistungsbezogener Sicht?
Die MPU stellt also keine rückwirkende Bewertung dar, sondern blickt nach vorn: Hat sich die Person verändert? Hat sie ihre Probleme erkannt, verarbeitet und stabile Lösungen entwickelt?
2. Vermeidung von Rückfällen
Die MPU soll verhindern, dass Personen, die in der Vergangenheit durch riskantes oder gefährdendes Verhalten aufgefallen sind, erneut auffällig werden. Sie zielt auf eine klare Risikoabwägung:
- Besteht ein erhöhtes Rückfallrisiko (z. B. bei Alkohol, Drogen, Aggressionsdelikten)?
- Hat sich die betroffene Person nachhaltig verändert – oder ist sie ein Wiederholungstäter?
Der Gutachter prüft, ob die betroffene Person glaubhaft darlegen kann, was sich seit dem Vorfall verändert hat – und wie sie künftige Rückfälle vermeidet.
3. Schutz der Allgemeinheit
Die MPU dient nicht nur der individuellen Kontrolle, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Verkehrsteilnehmern. Sie soll verhindern, dass Personen mit Suchtproblemen, Aggressionsverhalten oder mangelnder Impulskontrolle andere gefährden.
In diesem Sinne ist die MPU ein verantwortungsvolles Instrument der Verkehrslenkung: Wer seine Probleme im Griff hat, kann seinen Führerschein behalten oder zurückerhalten – wer weiterhin ein Risiko darstellt, wird vom Straßenverkehr ferngehalten.
Was erwartet die Gutachterstelle?
Um das Ziel der MPU zu erreichen, setzt sich die Untersuchung aus drei Bausteinen zusammen:
1. Medizinischer Teil
Ein Arzt prüft, ob körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen. Hierzu zählen z. B.:
- Alkohol- oder Drogenkonsum (mit entsprechenden Laborwerten)
- chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Herzprobleme)
- Medikamenteneinnahme
- neurologische Auffälligkeiten
2. Leistungsdiagnostik
Mit Hilfe standardisierter Tests werden die kognitiven Fähigkeiten überprüft, die für das Führen eines Fahrzeugs erforderlich sind – z. B.:
- Reaktionsgeschwindigkeit
- Aufmerksamkeit
- Wahrnehmung
- Konzentration
3. Psychologisches Gespräch
Dies ist der entscheidende Teil der MPU. Hier interessiert sich der Gutachter vor allem für:
- die Ursachen des früheren Fehlverhaltens
- die Verarbeitung des Geschehenen
- die Einsicht und Selbstreflexion
- die Veränderungen im Lebensstil
- die Strategien zur Rückfallvermeidung
Nur wer hier glaubwürdig, reflektiert und offen auftritt, kann das Ziel der MPU erreichen – ein positives Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Was bedeutet „MPU bestehen“ wirklich?
Das Ziel der MPU ist nicht, eine Prüfung im klassischen Sinne zu bestehen. Vielmehr geht es darum, dem Gutachter nachhaltig zu vermitteln, dass man sich mit dem eigenen Verhalten auseinandergesetzt hat, daraus gelernt hat und heute kein Risiko mehr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Ein positives Gutachten bescheinigt der betroffenen Person:
- eine ausreichende persönliche Reife
- ein stabiles Problembewusstsein
- eine nachhaltige Verhaltensänderung
- das Fehlen von medizinischen oder psychischen Eignungshindernissen
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Diese Einschätzung bildet die Grundlage für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Führerscheinstelle.
Fazit
Das Ziel der MPU ist die objektive Feststellung, ob jemand nach einem gravierenden Fehlverhalten wieder in der Lage ist, sicher und verantwortungsvoll ein Fahrzeug zu führen. Dabei geht es nicht um Strafe oder moralisches Urteil, sondern um eine fundierte Einschätzung der medizinischen, psychologischen und kognitiven Eignung. Wer die MPU bestehen möchte, sollte sich intensiv mit dem eigenen Verhalten auseinandersetzen, ehrlich reflektieren und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Denn: Das wahre Ziel der MPU ist nicht der Test selbst – sondern die nachhaltige Veränderung, die zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führt.