Neurologische Tests

Zuletzt aktualisiert am 24. Mai 2025

Bedeutung neurologischer Tests in der MPU

Neurologische Tests spielen in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) eine wichtige Rolle, wenn Zweifel an der körperlich-neurologischen Fahreignung bestehen. Sie werden eingesetzt, um Erkrankungen oder Funktionsstörungen des Nervensystems zu erkennen, die die Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, beeinträchtigen könnten. In der Regel kommen sie ergänzend zum medizinischen und leistungsdiagnostischen Teil der MPU zum Einsatz – insbesondere bei auffälligen Befunden, bekannten Erkrankungen oder Hinweisen auf Substanzmissbrauch mit neurologischen Folgen.

Der Zweck dieser Tests ist klar umrissen: Sie sollen sicherstellen, dass eine Person ihr Fahrzeug reagibel, koordiniert und mit vollem Bewusstsein führen kann – und dass keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen vorliegen, die zu einer Verkehrsgefährdung führen könnten.

Wann werden neurologische Tests angeordnet?

Neurologische Untersuchungen sind nicht Bestandteil jeder MPU, sondern werden gezielt angeordnet, wenn bestimmte Hinweise oder Verdachtsmomente vorliegen. Dazu zählen unter anderem:

  • frühere oder bekannte Erkrankungen des zentralen oder peripheren Nervensystems (z. B. Epilepsie, Schlaganfall, MS)
  • Verdacht auf restaurative Folgeschäden nach Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • Auffälligkeiten im Rahmen der leistungspsychologischen Diagnostik (z. B. verlangsamte Reaktion, Koordinationsstörungen)
  • Hinweise auf neurologisch bedingte Ausfallerscheinungen bei früheren Verkehrsdelikten
  • bestehende ärztliche Auflagen zur neurologischen Begutachtung bei chronischen Erkrankungen

In der MPU kann die Gutachterstelle selbst eine neurologische Zusatzbegutachtung veranlassen oder anregen, dass die Person ein separates neurologisches Fachgutachten einholt. Manchmal erfolgt die Untersuchung auch direkt im Rahmen des medizinischen Teils durch einen geschulten Arzt.

Was wird bei neurologischen Tests überprüft?

Die neurologische Untersuchung orientiert sich an den Standardverfahren der klinischen Neurologie und umfasst meist folgende Funktionsbereiche:

Motorik und Bewegungskoordination

Hier prüft der Arzt u. a., ob Bewegungen flüssig, zielsicher und kontrolliert ausgeführt werden können. Testverfahren sind z. B.:

  • Finger-Nase-Versuch
  • Knie-Hacke-Versuch
  • Gleichgewichtsübungen (z. B. auf einem Bein stehen)
  • Gangbild (freies Gehen, Tandemgang)

Ziel ist es, Störungen in der Bewegungsplanung, Koordination oder Muskelspannung zu erkennen.

Reflexe

Über die Überprüfung von Reflexen kann der Arzt auf Funktionsstörungen im Rückenmark oder Gehirn schließen. Es werden u. a. getestet:

  • Muskeleigenreflexe (z. B. Patellarsehnenreflex)
  • pathologische Reflexe (z. B. Babinski-Zeichen)
  • asymmetrische Reflexmuster

Ungewöhnliche oder fehlende Reflexe können Hinweise auf neurologische Grunderkrankungen liefern.

Sensibilität

Untersucht wird die Wahrnehmung von:

  • Berührung
  • Schmerz
  • Temperatur
  • Vibration
  • Lageempfindung (Propriozeption)

Hier können Nervenleitstörungen oder zentrale Verarbeitungsausfälle aufgedeckt werden – z. B. durch Alkohol-Polyneuropathien.

Augenbewegungen und Pupillenreaktion

Diese Untersuchung dient der Einschätzung von:

  • Hirnnervenfunktion
  • Gleichgewichtssystem
  • zentralnervöser Steuerung

Ungewöhnliche Augenbewegungen oder Pupillenreaktionen können u. a. auf Substanzeinfluss, Hirntrauma oder Stoffwechselstörungen hindeuten.

Reaktionsfähigkeit und Kognition

In einigen Fällen werden auch einfache neuropsychologische Tests durchgeführt, um Reaktionsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit oder Kurzzeitgedächtnis zu prüfen. Diese überschneiden sich mit dem leistungspsychologischen Testteil der MPU.

Neurologische Tests bei Drogen- und Alkoholthematik

Vor allem bei Alkohol- und Drogenfragestellungen können neurologische Tests sehr aufschlussreich sein. Chronischer Substanzmissbrauch kann zu dauerhaften Schädigungen des Nervensystems führen – insbesondere:

  • Koordinationsstörungen (z. B. durch Kleinhirnschäden bei Alkoholabhängigkeit)
  • Polyneuropathien (v. a. bei chronischem Alkoholkonsum)
  • kognitive Einschränkungen (Gedächtnis, Aufmerksamkeit)
  • verlängerte Reaktionszeiten oder Enthemmung
  • epileptische Anfälle durch Substanzentzug

Ein neurologisch auffälliger Befund in diesen Bereichen kann zur Einstufung als nicht fahrtauglich führen – selbst dann, wenn die Person aktuell abstinent lebt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Eine neurologische Untersuchung dauert in der Regel zwischen 20 und 45 Minuten und ist körperlich nicht belastend. Der Arzt erklärt die Schritte und bittet die Person, bestimmte Bewegungen auszuführen oder Reize zu beschreiben.

Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in das MPU-Gutachten ein – entweder als ärztliche Stellungnahme oder als eigener Abschnitt im medizinischen Teil. Bei Bedarf kann die Begutachtungsstelle weitere Fachgutachten anfordern – z. B. EEG, MRT, neuropsychologische Diagnostik.

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Was passiert bei auffälligen Befunden?

Liefern die neurologischen Tests Hinweise auf Fahreignungsrelevante Einschränkungen, wird die MPU in der Regel negativ ausfallen – oder mit dem Vermerk, dass die Fahreignung derzeit nicht beurteilt werden kann.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen:

  • eine zusätzliche neurologische Fachbegutachtung anordnen
  • die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ablehnen
  • eine Therapie oder Behandlung zur Stabilisierung fordern
  • eine Befristung der Fahrerlaubnis aussprechen, ggf. mit regelmäßigen Nachuntersuchungen

Für Betroffene ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten, sondern gezielt mit Fachärzten zu klären, ob und wie sich die Einschränkungen behandeln oder kompensieren lassen.

Kann man sich auf neurologische Tests vorbereiten?

Es gibt keine „Lerntests“, um neurologische Untersuchungen zu bestehen – aber es ist hilfreich, sich gut vorzubereiten:

  • bekannte Vorerkrankungen ehrlich benennen
  • aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Diagnosen mitbringen
  • Medikamente offenlegen (auch Psychopharmaka, Antiepileptika etc.)
  • alkohol- oder drogenbedingte Vorschädigungen nicht verschweigen
  • ggf. neurologische Kontrolluntersuchung im Vorfeld vereinbaren
  • MPU-Beratungsstelle kontaktieren

Wer sich seiner gesundheitlichen Situation bewusst ist und offen damit umgeht, wirkt glaubwürdiger – und kann im Zweifel besser begründen, warum keine Fahreinschränkung besteht.

Rechtlicher Rahmen

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verpflichtet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 2, bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung medizinische Gutachten anzufordern. Dies gilt ausdrücklich auch bei neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen.

In den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ der BASt werden konkrete Erkrankungen wie Epilepsie, Schlaganfall, Hirntumor, Multiple Sklerose oder Bewegungsstörungen aufgelistet – mit Empfehlungen, wann eine Fahreignung besteht, unter Auflagen besteht oder ausgeschlossen ist.

Fazit

Neurologische Tests sind ein wichtiger Bestandteil der MPU, wenn körperliche oder kognitive Einschränkungen vermutet werden – insbesondere bei bekannten Erkrankungen oder Substanzmissbrauch in der Vorgeschichte. Die Tests dienen der objektiven Einschätzung der Fahreignung und können im Einzelfall über den Ausgang des MPU-Verfahrens entscheiden. Wer gut vorbereitet ist, vorhandene Befunde offenlegt und ehrlich mit seiner Geschichte umgeht, hat beste Chancen, auch bei neurologischer Fragestellung ein positives Gutachten zu erhalten – oder gezielt an einer Verbesserung der Voraussetzungen zu arbeiten.

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