Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist das offizielle Verfahren, mit dem eine Person ihren Führerschein nach einem Entzug wieder zurückerhält. Anders als beim reinen “Wiederbekommen” nach Ablauf eines Fahrverbots handelt es sich bei der Neuerteilung um einen kompletten Verwaltungsakt: Der alte Führerschein ist erloschen, und die Betroffene oder der Betroffene muss einen neuen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen – inklusive aller erforderlichen Nachweise und ggf. einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Dieses Verfahren betrifft Menschen, die ihre Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen, Punkten, psychischer Erkrankung oder Straftaten verloren haben – also bei schweren oder wiederholten Verstößen. Der Weg zurück zur Fahrerlaubnis ist daher nicht nur formell aufwendig, sondern verlangt meist auch eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten.
Unterschied zur Sperrfrist oder zum Fahrverbot
Oft herrscht Verwirrung über die Begriffe. Ein Fahrverbot (z. B. für einen Monat wegen zu schnellen Fahrens) bedeutet lediglich, dass der Führerschein für kurze Zeit abgegeben werden muss – die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.
Bei einer Sperrfrist hingegen hat ein Gericht oder eine Behörde die Fahrerlaubnis entzogen – etwa wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder bei wiederholtem Punktestand (§ 4 StVG). Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Fahrerlaubnis durch Antrag neu erteilt werden.
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist also ein kompletter Neuantrag – oft mit strengeren Anforderungen als bei der Ersterteilung.
Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere in:
- § 20 FeV – Neuerteilung nach Entzug
- § 11 FeV – Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr
- § 13–14 FeV – Anordnung einer MPU bei Alkohol oder Drogen
- § 4 StVG – Entziehung der Fahrerlaubnis bei Punkten
- sowie in den Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Zentrale Voraussetzung ist, dass die betroffene Person nachweislich wieder geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Dies kann durch Nachweise, ärztliche Gutachten, Abstinenzprogramme oder die MPU erfolgen.
Wer muss die Neuerteilung beantragen?
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Führerschein verloren hat – durch richterlichen Entzug, Verwaltungsentscheid oder strafrechtliche Maßnahme – muss ihn neu beantragen. Das betrifft insbesondere:
- Personen mit Alkoholdelikten ab 1,6 Promille oder wiederholtem Konsum
- Personen mit Drogenverstößen (auch ohne Fahrt unter Einfluss)
- Personen mit 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder psychischen Auffälligkeiten
- Wiederholungstäter bei Verkehrsdelikten oder Straftaten mit Verkehrsbezug
Auch wenn die Sperrfrist bereits abgelaufen ist, erfolgt die Neuerteilung nicht automatisch – der Antrag muss aktiv gestellt werden.
Wo und wie wird die Neuerteilung beantragt?
Die Neuerteilung wird bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt – also bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes. Dafür sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Antragsformular der Behörde (online oder vor Ort erhältlich)
- ggf. Nachweise über absolvierte Maßnahmen (MPU, Abstinenznachweise, ärztliche Gutachten)
- bei gewerblichen Klassen: ärztliche Untersuchung, Sehtest, Reaktionstest
Nach Einreichen des Antrags prüft die Behörde, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen – und ob daher ein medizinisches oder psychologisches Gutachten verlangt wird.
Wird eine MPU verlangt, ruht der Antrag, bis das Gutachten eingereicht wird.
Die Rolle der MPU bei der Neuerteilung
In sehr vielen Fällen ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Voraussetzung für die Neuerteilung. Ob und wann eine MPU angeordnet wird, regeln insbesondere § 13 und § 14 FeV. Die häufigsten Gründe sind:
- Alkoholfahrt ab 1,6 Promille
- wiederholte Trunkenheitsfahrten oder Alkoholmissbrauch
- Drogenkonsum, auch ohne Fahrt unter Einfluss
- Punktestand von 8 oder mehr Punkten
- aggressives Verhalten oder Gewalt im Straßenverkehr
Die MPU wird schriftlich angeordnet und enthält eine konkrete Fragestellung (z. B. „Ist zu erwarten, dass Herr X auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führen wird?“). Das Ergebnis der MPU entscheidet dann, ob die Fahrerlaubnis neu erteilt wird oder nicht.
Was passiert nach einem positiven MPU-Gutachten?
Wird die MPU bestanden und ein positives Gutachten vorgelegt, prüft die Führerscheinstelle alle Unterlagen erneut. Fehlt nichts mehr, wird die Fahrerlaubnis neu erteilt – mit Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments.
In manchen Fällen wird die Neuerteilung zunächst befristet – etwa auf ein Jahr oder zwei Jahre. Die Behörde kann dann weitere Nachweise (z. B. Nachschulung, erneute ärztliche Untersuchung) verlangen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine unbefristete Erteilung, sofern keine neuen Zweifel bestehen.
Was passiert bei einem negativen MPU-Gutachten?
Wird die MPU nicht bestanden und ein negatives Gutachten eingereicht, wird der Antrag auf Neuerteilung abgelehnt. Wer das Gutachten nicht einreicht, muss ebenfalls mit Ablehnung rechnen – da ohne MPU keine Aussage zur Fahreignung getroffen werden kann.
Ein negatives Gutachten sollte nicht voreilig eingereicht werden. In vielen Fällen empfiehlt es sich, es zurückzuhalten und sich neu vorzubereiten – insbesondere, wenn das Gutachten Verbesserungspotenziale aufzeigt (z. B. bessere Abstinenzbelege, fundiertere Reflexion, stabilere Verhaltensänderung).
Wie lange dauert die Neuerteilung?
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab:
- ob eine MPU angeordnet wurde
- ob alle Unterlagen vollständig vorliegen
- wie schnell eine Begutachtungsstelle verfügbar ist
- ob ggf. Abstinenzprogramme neu begonnen werden müssen
Ohne MPU oder mit vollständig vorliegendem positiven Gutachten kann die Neuerteilung innerhalb von wenigen Wochen erfolgen. In komplexen Fällen – etwa mit zwölfmonatiger Abstinenz und Vorbereitung – kann es mehrere Monate bis über ein Jahr dauern.
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Wer frühzeitig plant und sich beraten lässt, kann Verzögerungen vermeiden.
Tipps zur erfolgreichen Neuerteilung
- Frühzeitig informieren: Bereits während der Sperrfrist klären, welche Maßnahmen nötig sind
- Beratung nutzen: Eine MPU-Beratung hilft, Risiken realistisch einzuschätzen
- Abstinenz rechtzeitig beginnen: Bei Alkohol oder Drogen sofort mit dem Nachweisprogramm starten
- Unterlagen vollständig vorbereiten: Fehlende Papiere verzögern den Ablauf
- Gutachten prüfen: Positives MPU-Gutachten sorgfältig auf Formfehler prüfen
- Gelassen bleiben: Auch bei Rückschlägen ist der Weg zurück möglich – mit Ausdauer, Struktur und professioneller Hilfe
Fazit
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein formelles Verfahren, das nach dem Verlust des Führerscheins durchlaufen werden muss. Es ist weit mehr als nur ein Antrag – es ist eine Prüfung der persönlichen Eignung, die oft mit medizinischen, psychologischen und charakterlichen Anforderungen verbunden ist. Wer gut vorbereitet ist, ehrlich an sich gearbeitet hat und die Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde ernst nimmt, kann die Fahrerlaubnis zurückerhalten – und gestärkt in eine sichere verkehrliche Zukunft starten.