Eine Nachschulung ist eine behördlich oder gerichtlich angeordnete Maßnahme, die dazu dient, verkehrsauffällige Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit riskantem Verhalten zu schulen und zur nachhaltigen Verhaltensänderung zu motivieren. In Deutschland existieren unterschiedliche Formen der Nachschulung – abhängig davon, ob es sich um Fahranfänger, Alkoholfahrer, Drogenauffällige oder Personen mit Punkten im Fahreignungsregister handelt.
Im Zusammenhang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann eine Nachschulung eine empfohlene oder verpflichtende Maßnahme sein – entweder im Vorfeld oder im Nachgang der Begutachtung. Sie kann als Auflage zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden oder Bestandteil eines Wiederherstellungsprozesses der Fahreignung sein.
Rechtliche Grundlagen
Nachschulungsmaßnahmen im Fahrerlaubnisrecht sind gesetzlich verankert, insbesondere in:
- § 2a StVG (Fahranfänger in der Probezeit – ASF-Seminar)
- § 70 FeV (MPU mit Auflage zur Nachschulung bei bedingter Fahreignung)
- § 4a StVG (Fahreignungsseminar bei Punktesystem)
- § 13 FeV (MPU-Anordnung bei Alkohol/Drogen, ggf. mit Empfehlung zur verkehrstherapeutischen Maßnahme)
Insbesondere im Rahmen des § 70 FeV kann nach einer MPU mit eingeschränkter Fahreignung die Auflage ausgesprochen werden, innerhalb einer bestimmten Frist eine verkehrstherapeutische Nachschulung zu absolvieren, um den Führerschein dauerhaft zu behalten.
Nachschulung im Rahmen der MPU
Wann wird eine Nachschulung verlangt?
Im Zusammenhang mit der MPU gibt es zwei typische Konstellationen:
- Nachschulung nach positivem MPU-Gutachten mit Einschränkungen
Das Gutachten enthält die Empfehlung: „Die Fahreignung ist gegeben, sofern die Teilnahme an einer Nachschulung erfolgreich erfolgt.“ Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt die Fahrerlaubnis dann zunächst „auf Probe“ und erwartet die Nachschulung innerhalb einer bestimmten Frist. - Nachschulung bei wiederholter Auffälligkeit oder problematischer Vorgeschichte
Hier kann bereits vor der MPU empfohlen werden, eine Nachschulung oder verkehrstherapeutische Maßnahme zu absolvieren, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Besonders bei mehrfachen Drogen- oder Alkoholverstößen wird dies als Zeichen der Verhaltensänderung und Rückfallprophylaxe gewertet.
Inhalte einer MPU-bezogenen Nachschulung
Diese Nachschulungen sind keine klassischen Theoriekurse, sondern haben das Ziel, die Teilnehmer zur kritischen Auseinandersetzung mit dem früheren Verhalten zu bringen. Inhalte sind zum Beispiel:
- Reflexion der früheren Verhaltensmuster
- Analyse von Risikosituationen und Auslösern
- Strategien zur Rückfallvermeidung
- Entwicklung von Problemlösefähigkeiten
- Stärkung der Eigenverantwortung im Straßenverkehr
Je nach Anbieter handelt es sich um Einzelcoachings oder Gruppenformate mit mehreren Terminen, die durch speziell qualifizierte Verkehrspsychologinnen- und psychologen durchgeführt werden.
ASF-Nachschulung in der Probezeit
Fahranfänger, die innerhalb der zweijährigen Probezeit mit einem A-Verstoß (z. B. Trunkenheitsfahrt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) auffällig werden, müssen ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) absolvieren. Dieses ist gesetzlich verpflichtend – ohne Teilnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das ASF besteht aus vier Gruppensitzungen und einer Fahrprobe. Auch bei Fahranfängern kann in schweren Fällen zusätzlich eine MPU angeordnet werden.
Fahreignungsseminar bei Punkten
Personen, die durch Verstöße Punkte in Flensburg gesammelt haben, können (oder müssen) an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dies kann freiwillig erfolgen, um Punkte abzubauen (bis zu einem bestimmten Punktestand), oder verpflichtend, wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine Maßnahme nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem anordnet. Die Inhalte ähneln verkehrspädagogischen Sitzungen und beinhalten auch psychologische Elemente zur Verhaltensänderung.
Welche Nachschulung bei Alkohol oder Drogen?
Bei Alkohol- oder Drogenfragestellungen kann eine verkehrstherapeutische Maßnahme zusätzlich zur MPU empfohlen oder sogar zur Auflage gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn:
- Hinweise auf frühere Abhängigkeit bestehen
- keine Abstinenz vorliegt, aber „kontrollierter Konsum“ beabsichtigt ist
- die erste MPU negativ war und strukturelle Aufarbeitung nötig ist
In diesen Fällen können verkehrstherapeutische Nachschulungen den entscheidenden Unterschied ausmachen – nicht nur für das Gutachten, sondern auch für langfristige Stabilität und Rückfallvermeidung.
Dauer, Kosten und Anbieter
Die Dauer einer Nachschulung hängt von der Art der Maßnahme ab. Ein ASF-Kurs dauert in der Regel etwa 2 bis 4 Wochen, verkehrstherapeutische Maßnahmen im MPU-Kontext können über mehrere Wochen oder Monate laufen. Kosten variieren stark – von ca. 300 Euro für einfache Seminare bis zu über 1.000 Euro für intensive Einzelmaßnahmen.
Anerkannte Anbieter sollten qualifiziert und offiziell registriert sein. Empfehlungen gibt es bei MPU-Beratungsstellen oder Fahrerlaubnisbehörden.
Fazit
Eine Nachschulung ist mehr als eine Pflichtaufgabe – sie bietet die Chance, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren, neue Strategien zu entwickeln und nachhaltig sicherer im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Ob als Maßnahme im Rahmen der Probezeit, bei Punkten oder als Ergänzung zur MPU: Wer eine Nachschulung ernst nimmt und professionell begleitet absolviert, erhöht nicht nur seine Chancen auf eine positive Begutachtung, sondern verbessert auch langfristig seine persönliche Verkehrskompetenz.