Medizinisches Cannabis

Medizinisches Cannabis ist Cannabis, das nicht zu Freizeit- oder Genusszwecken, sondern zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt wird. In Deutschland dürfen Ärzte Cannabis als Arzneimittel verschreiben, wenn andere Therapieformen nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch V (§ 31 Abs. 6 SGB V). Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis auf Rezept erhalten. Dazu zählen beispielsweise Cannabisblüten, Cannabisextrakte oder bestimmte Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis.

Typische Einsatzgebiete sind zum Beispiel:

  • chronische Schmerzen
  • Multiple Sklerose
  • schwere Schlafstörungen
  • neurologische Erkrankungen
  • starke Übelkeit im Rahmen von Chemotherapien

Der Einsatz erfolgt dabei immer unter ärztlicher Kontrolle.

Wie bekommt man medizinisches Cannabis?

Medizinisches Cannabis kann nur mit einem ärztlichen Rezept in einer Apotheke erworben werden. Voraussetzung ist eine medizinische Diagnose und die Einschätzung des Arztes, dass Cannabis therapeutisch sinnvoll sein kann.

In der Praxis läuft der Ablauf häufig so ab:

  • Ärztliche Untersuchung
    Der behandelnde Arzt prüft zunächst die Krankengeschichte und bisherigen Behandlungen.
  • Therapieentscheidung
    Wenn andere Medikamente nicht ausreichend wirken oder starke Nebenwirkungen verursachen, kann Cannabis als Therapieoption in Betracht gezogen werden.
  • Rezeptausstellung
    Der Arzt stellt ein spezielles Rezept für Medizinalcannabis aus. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2024 ist dafür kein gelbes Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) mehr nötig, was die Verschreibung für Ärzte und Patienten bürokratisch erleichtert. Dennoch bleibt es ein verschreibungspflichtiges Medikament, das strengen Kontrollen unterliegt.
  • Apothekenabgabe
    Die Apotheke gibt Cannabisblüten, Extrakte oder entsprechende Arzneimittel gemäß Rezept aus.

Bei gesetzlich Versicherten kann zusätzlich eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Erstattung vorliegen. Grundlage dafür ist § 31 Abs. 6 SGB V. Wird die Therapie genehmigt, gilt der Betroffene rechtlich als Cannabispatient, der medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erhält.

Die Krankenkasse prüft, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und ob andere Therapieformen bereits ausgeschöpft wurden oder nicht geeignet sind. Häufig wird dabei auch der Medizinische Dienst eingeschaltet, der die medizinische Notwendigkeit bewertet.

Welche Formen von medizinischem Cannabis gibt es?

Medizinisches Cannabis wird nicht nur als klassische Cannabisblüte eingesetzt. In der medizinischen Anwendung existieren verschiedene Darreichungsformen.

Zu den häufigsten gehören:

  • Cannabisblüten (meist zur Inhalation mit einem Verdampfer)
  • Cannabisextrakte oder Öle
  • Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis

Die genaue Form hängt von der Erkrankung, der Dosierung und der ärztlichen Therapieplanung ab.

Was ist der Unterschied zu Freizeitcannabis?

Der wichtigste Unterschied liegt in der medizinischen Anwendung und ärztlichen Kontrolle.

Während Freizeitkonsum in erster Linie auf die berauschende Wirkung abzielt, steht bei medizinischem Cannabis die Behandlung von Beschwerden im Vordergrund. Die Dosierung wird ärztlich festgelegt und regelmäßig überprüft.

Außerdem unterliegt medizinisches Cannabis strengeren Vorgaben. Der Erwerb ist nur mit Rezept möglich und erfolgt über Apotheken.

Welche Rolle spielt medizinisches Cannabis beim Führerschein?

Auch wenn Cannabis medizinisch verschrieben wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass Betroffene uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft im Einzelfall, ob eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Entscheidend ist dabei nicht nur das Rezept, sondern vor allem die tatsächliche Fahrtüchtigkeit.

Wenn der Eindruck entsteht, dass jemand unter der Wirkung von Cannabis ein Fahrzeug führt oder die Medikation nicht kontrolliert erfolgt, kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung äußern und weitere Maßnahmen prüfen.

Dazu kann im Einzelfall auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU wegen Cannabis) gehören.

Online-Rezepte für medizinisches Cannabis

In den letzten Jahren sind zahlreiche Online-Plattformen entstanden, über die Patienten medizinisches Cannabis nach einer telemedizinischen Beratung erhalten können. Dabei füllen Patienten häufig einen medizinischen Fragebogen aus oder führen eine Videosprechstunde mit einem Arzt. Wenn der Arzt eine entsprechende Indikation sieht, kann ein Rezept ausgestellt werden.

Diese Praxis steht jedoch zunehmend in der Kritik. Hintergrund ist, dass in vielen Fällen kein persönlicher Arztkontakt stattfindet und Rezepte teilweise sehr schnell ausgestellt werden. Deshalb wird politisch diskutiert, die Regeln für solche Fernverschreibungen deutlich zu verschärfen. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass medizinisches Cannabis künftig nur noch nach persönlichem Arztkontakt verschrieben werden darf und reine Online-Erstkonsultationen nicht mehr ausreichen.

Auch bei Verkehrskontrollen können Online-Rezepte problematisch sein. Wenn Patienten lediglich einen Screenshot oder ein digitales Dokument vorzeigen können, ist für Polizeibeamte oft schwer nachvollziehbar, ob tatsächlich eine medizinische Therapie vorliegt. Fehlen klare Nachweise über eine ärztliche Behandlung, kann der Betroffene zunächst wie ein Freizeitkonsument behandelt werden, was weitere Prüfungen durch Polizei oder Fahrerlaubnisbehörde nach sich ziehen kann.

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