Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – eine gefährliche Kombination
Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Das deutsche Verkehrsrecht kennt deshalb klare Grenzwerte und strenge Konsequenzen – sowohl im Straf- als auch im Fahrerlaubnisrecht. Alkohol- und Drogenfahrten gelten als besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße, die regelmäßig zu Geldstrafen, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg führen. In vielen Fällen ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Voraussetzung dafür, dass die Fahrerlaubnis überhaupt wiedererteilt wird.
Juristische Einordnung
Relevante Gesetzesgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsquellen bei Alkohol- und Drogenfahrten sind:
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Ordnungswidrigkeiten ab 0,5 Promille oder bei Drogenkonsum
- § 316 Strafgesetzbuch (StGB) – Trunkenheit im Verkehr
- § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anordnung der MPU
Diese Normen definieren, wann eine Alkohol- oder Drogenfahrt strafbar ist, welche Sanktionen folgen und wann eine medizinisch-psychologische Begutachtung verpflichtend wird.
Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
Alkoholverstöße ab 0,5 Promille gelten als Ordnungswidrigkeit, sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 1,1 Promille (bei Alkohol) oder bei jeglichem Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss handelt es sich um eine Straftat. Entscheidend ist, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder nicht. Auch bei niedrigen Promillewerten kann eine Straftat vorliegen, wenn es zu einem Unfall oder auffälligem Verhalten kommt.
Typische rechtliche Folgen bei Alkohol- und Drogenfahrten
Geldstrafen und Bußgelder
Bei Alkohol ab 0,5 Promille oder bei Drogennachweis drohen empfindliche Bußgelder:
- Erste Alkoholfahrt: 500 €
- Zweiter Verstoß: 1.000 €
- Dritter Verstoß: 1.500 €
Bei Drogenfahrten liegen die Bußgelder ebenfalls bei 500 € aufwärts – in Kombination mit weiteren Maßnahmen wie einem Fahrverbot. Wird der Tatbestand als Straftat geahndet (§ 316 StGB), erfolgt in der Regel eine Geldstrafe nach Tagessätzen, abhängig vom Einkommen.
Punkte in Flensburg
Alkohol- und Drogenfahrten führen regelmäßig zu Punkten im Fahreignungsregister:
- Ordnungswidrigkeit: 2 Punkte
- Straftat: 3 Punkte
Bei einem Punktestand ab 8 erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Schon bei 5–6 Punkten kann eine Anordnung zur MPU erfolgen, insbesondere wenn die Verstöße innerhalb kurzer Zeit begangen wurden.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot (1–3 Monate) wird häufig bei Erstverstößen ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen ausgesprochen. Kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis, wird die Fahrerlaubnisbehörde aktiv: Es folgt eine Sperrfrist (mind. 6 Monate) sowie häufig die Anordnung einer MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins. Die Neuerteilung ist erst nach positivem Gutachten möglich.
MPU als juristische Folge
Wann wird die MPU verpflichtend?
Die MPU ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
- Alkoholfahrten ab 1,6 Promille
- wiederholten Alkoholverstößen unter 1,6 Promille
- jeglichem Drogenkonsum mit Bezug zum Straßenverkehr
- Weigerung zur Teilnahme an einer Blutentnahme bei Verdacht
- bestimmten Straftaten, die Zweifel an der Fahreignung begründen (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung im Straßenverkehr)
Inhalt der MPU bei Alkohol oder Drogen
Die MPU besteht aus mehreren Bausteinen:
- medizinische Untersuchung (z. B. Leberwerte, Urin- oder Haaranalyse)
- psychologisches Gespräch zur Aufarbeitung der Vorgeschichte
- Reaktionstest bzw. Leistungsdiagnostik
Das Gutachten soll klären, ob der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt hat und künftig wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Alkohol- oder Drogenfahrt ohne Führerschein
Auch wer noch keinen Führerschein besitzt – etwa Jugendliche oder Personen, die unter Drogeneinfluss Fahrrad fahren – kann zur MPU verpflichtet werden. In diesen Fällen verweigert die Behörde die Ersterteilung der Fahrerlaubnis, solange kein positives MPU-Gutachten vorliegt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU auch dann anordnen, wenn lediglich eine Verkehrskontrolle mit Drogenfund stattgefunden hat, ohne dass eine Fahrt unter Einfluss nachgewiesen wurde – insbesondere bei Cannabis.
Wechselwirkungen mit anderen Delikten
Alkohol- und Drogenfahrten treten häufig in Verbindung mit anderen Verstößen auf:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unfallflucht
- Körperverletzung
- Besitz illegaler Substanzen
Diese Kombination erhöht das Risiko für strafrechtliche Verurteilungen und verlängert die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die MPU-Anforderungen steigen, da mehrere Eignungsmängel zu prüfen sind – etwa Impulskontrolle, Verantwortungsbewusstsein und Suchtproblematik.
Folgen im Führungszeugnis und für den Job
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Trunkenheit oder Drogenfahrt kann unter Umständen im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen – insbesondere bei Geldstrafen ab 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen. Das kann berufliche Konsequenzen haben, etwa bei Berufen im öffentlichen Dienst, bei Fahrern, Polizisten oder Personen mit Vorbildfunktion. Auch für Studenten, Auszubildende oder bei Visa-Anträgen kann ein Eintrag problematisch sein.
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Antrag auf Wiedererteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Häufig verlangt die Behörde:
- Abstinenznachweise (Urin- oder Haaranalysen) über 6–15 Monate
- medizinische Gutachten
- positives MPU-Gutachten
Wer eine Abstinenzpflicht hat, muss diese nach den CTU-Kriterien dokumentieren. Bei Alkoholabhängigkeit sind längere Nachweiszeiträume und ggf. eine therapeutische Behandlung erforderlich.
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Tipps für Betroffene
- Verstöße nicht bagatellisieren – frühzeitig Beratung suchen
- bei erwarteter MPU rechtzeitig mit Abstinenznachweis beginnen
- auf ehrliche und strukturierte Aufarbeitung setzen
- professionelle MPU-Vorbereitung nutzen
- bei Wiederholungstaten oder hohen Werten mit längerer Vorbereitung rechnen
Fazit
Alkohol- und Drogenfahrten haben schwerwiegende juristische Folgen. Neben Geldstrafen, Punkten und Führerscheinverlust steht für viele Betroffene die medizinisch-psychologische Untersuchung im Mittelpunkt des Verfahrens zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die MPU ist kein rein formaler Schritt, sondern eine tiefgehende Prüfung der Fahreignung. Wer Verantwortung übernimmt, sich gut vorbereitet und glaubhaft zeigt, dass sich das Verhalten dauerhaft geändert hat, kann trotz schwerer Vorgeschichte den Weg zurück in den Straßenverkehr schaffen.