Geruchsprobe in der Verkehrskontrolle

Überblick

Die sogenannte Geruchsprobe ist eine informelle Maßnahme der Polizei, bei der im Rahmen einer Verkehrskontrolle geprüft wird, ob Alkohol- oder Drogenkonsum durch Geruchsanzeichen feststellbar ist. Sie dient dazu, einen Anfangsverdacht zu begründen, der weitere Schritte wie einen Atemalkoholtest, Drogenschnelltest oder eine Blutentnahme rechtfertigen kann. Die Geruchsprobe selbst ist kein offizielles Beweismittel, spielt aber in der Eingangsphase einer Kontrolle eine zentrale Rolle.

Rechtlicher Hintergrund

Die Geruchsprobe ist nicht gesetzlich normiert, sondern ergibt sich aus dem allgemeinen polizeilichen Beobachtungs- und Einschätzungsrecht. Sie wird häufig in Verbindung mit weiteren äußeren Anzeichen wie glasigen Augen, unsicherer Sprache, verlangsamten Reaktionen oder schwankendem Gang verwendet, um eine konkrete Auffälligkeit zu begründen.

Alkoholgeruch als Verdachtsmoment

Stellt die Polizei Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren oder vom Fahrer selbst fest, kann dies als Anfangsverdacht ausreichen, um einen freiwilligen Atemalkoholtest anzubieten. Wird dieser verweigert, kann die Polizei bei hinreichendem Verdacht eine Blutentnahme anordnen, sofern ein Richter oder Staatsanwalt nicht erreichbar ist (§ 81a StPO).

Drogen- oder Cannabisgeruch

Auch typische Gerüche wie Cannabisrauch oder Lösungsmittel aus Drogenkonsum können ein Verdachtsmoment darstellen. In Kombination mit äußeren Auffälligkeiten rechtfertigt dies meist einen Drogenschnelltest. Wird dieser verweigert oder ergibt er Hinweise auf Substanzkonsum, folgt oft eine Blutentnahme zur genaueren Analyse.

Bedeutung für die MPU

Die Geruchsprobe ist häufig der Auslöser für eine Verkehrskontrolle, die später zu rechtlichen Konsequenzen wie einer MPU führt. Besonders bei Drogenfahrten ist die Geruchsprobe ein typisches Einstiegsmoment, auf das eine Kette von Maßnahmen folgt – bis hin zur Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Anordnung.

Typische MPU-relevante Folgen nach Geruchsprobe

  • positive Blutwerte für THC, Amphetamin, Kokain, Benzodiazepine etc.
  • nachgewiesene Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen
  • dokumentierte Wiederholungstäterproblematik
  • Feststellung von Konsum ohne Trennung vom Fahren (bei Cannabis besonders relevant)

Wann ein MPU-Verfahren wahrscheinlich wird

Die MPU wird dann wahrscheinlich, wenn die Geruchsprobe Teil einer Kontrolle war, die zu einem positiven toxikologischen Befund, zu einem Führerscheinentzug oder zu Eignungszweifeln geführt hat. Auch wenn keine Fahrt unter Einfluss stattfand, kann bereits der dokumentierte Konsum Anlass für eine Begutachtung der Fahreignung sein – z. B. bei regelmäßigem Cannabiskonsum oder bei Mischkonsum.

Tipps für Betroffene

Verhalten bei der Kontrolle

  • Höflich und ruhig bleiben
  • Keine unnötigen Aussagen zu Konsumgewohnheiten machen
  • Atemtests sind freiwillig – über Folgen der Verweigerung informieren
  • Bei Blutentnahme auf rechtskonforme Anordnung achten
  • Keine Einwilligung zur Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss geben

Vorbereitung auf eine mögliche MPU

Wer nach einer Kontrolle mit Geruchsprobe in den Fokus der Behörden geraten ist, sollte frühzeitig überlegen, ob eine MPU droht – und sich bei Bedarf professionell vorbereiten. Die Dokumentation der Kontrolle, Laborbefunde und das Verhalten bei der Maßnahme spielen im Gutachtergespräch später eine große Rolle.

Fazit

Die Geruchsprobe ist ein kleiner, aber folgenschwerer Schritt in vielen Verkehrskontrollen. Sie dient als Türöffner für weitere Maßnahmen – und steht oft am Anfang einer Entwicklung, die zur MPU führt. Wer den Zusammenhang versteht und frühzeitig handelt, kann schlimmere Folgen vermeiden oder sich gezielt vorbereiten. In jedem Fall sollte die Geruchsprobe als Hinweis auf eine mögliche Eignungsüberprüfung ernst genommen werden.

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