Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) und zählt zu den schwerwiegenden Verkehrsdelikten. Sie liegt immer dann vor, wenn jemand beim Führen eines Fahrzeugs durch grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Verhalten Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte anderer konkret gefährdet. Solche Vorfälle haben regelmäßig strafrechtliche Konsequenzen – und führen in vielen Fällen zu einem Führerscheinentzug mit anschließender MPU-Anordnung.

Rechtliche Einordnung

§ 315c StGB unterscheidet zwei Hauptkonstellationen:

  1. Gefährdung infolge von Fahruntüchtigkeit – z. B. durch Alkohol, Drogen oder Medikamente
  2. Gefährdung durch grobe Verkehrsverstöße – z. B. Überholen bei unklarer Verkehrslage, Missachtung roter Ampeln oder falsches Verhalten beim Abbiegen

In beiden Fällen muss es zu einer konkreten Gefährdung anderer kommen – etwa durch einen Beinahe-Unfall, das Abdrängen eines Fahrzeugs oder eine Situation, in der ein Eingreifen Dritter (z. B. Notbremsung) erforderlich war.

Bereits der Versuch kann strafbar sein. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dazu kommen oft der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung.

Relevanz für die MPU

Wer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wurde, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen – vor allem, wenn der Vorfall mit Alkohol, Drogen oder einer schwerwiegenden Regelmissachtung verbunden war. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU an, um zu prüfen, ob die Person heute wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

Im MPU-Gutachten wird dann bewertet:

  • ob das frühere Verhalten ausreichend aufgearbeitet wurde
  • ob eine stabile Verhaltensänderung stattgefunden hat
  • ob das Risiko einer Wiederholung ausgeschlossen werden kann
  • ob Einsicht und Verantwortungsbewusstsein vorhanden sind

Gerade bei riskantem oder aggressivem Fahrverhalten (z. B. Drängeln, Nötigung, Raserei) ist eine tiefergehende psychologische Auseinandersetzung erforderlich.

Häufige Konstellationen

Typische Beispiele für eine Gefährdung des Straßenverkehrs sind:

  • Trunkenheitsfahrten mit Beinahe-Unfällen
  • Drogenfahrten mit unsicherem Fahrverhalten
  • riskantes Überholen mit Gegenverkehr
  • Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung anderer
  • Fahren in nicht verkehrstauglichem Zustand (z. B. Schlafmangel, Krankheit)

In solchen Fällen wird nicht nur das Fehlverhalten bestraft, sondern auch die Fahreignung grundsätzlich infrage gestellt.

Vorbereitung auf die MPU

Nach einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ist die MPU oft der einzige Weg, den Führerschein zurückzubekommen. Um das Gutachten zu bestehen, sollte:

  • das Verhalten offen und ehrlich reflektiert werden
  • nachvollziehbar erklärt werden, warum es dazu kam
  • deutlich gemacht werden, welche konkreten Veränderungen vorgenommen wurden
  • eine MPU-Vorbereitung in Anspruch genommen werden

Auch bei nur einem einzigen Vorfall kann die Bewertung negativ ausfallen, wenn keine glaubhafte Entwicklung erkennbar ist.

Fazit

Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist kein Bagatelldelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat mit deutlichen Folgen – rechtlich, psychologisch und verkehrsrechtlich. Wer dadurch auffällt, verliert in der Regel den Führerschein und muss seine Fahreignung über die MPU erneut nachweisen. Entscheidend ist, dass der Vorfall nicht nur als Ausrutscher dargestellt wird, sondern als Wendepunkt verstanden wird, der zu einem verantwortungsvollen Neuanfang führt.

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