Fristen

Im Zusammenhang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) spielen Fristen eine entscheidende Rolle – sowohl im behördlichen Verfahren als auch bei der Vorbereitung, Durchführung und Anerkennung von Nachweisen. Wer Fristen nicht einhält, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder im schlimmsten Fall den endgültigen Verlust der Fahrerlaubnis. Deshalb ist es wichtig, die wichtigsten Fristen zu kennen – und frühzeitig zu handeln.

Fristen im behördlichen Verfahren

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die betroffene Person erhält dann ein offizielles Anschreiben mit Fristsetzung – in der Regel zwischen 8 und 12 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Gutachten bei der Behörde vorgelegt werden.

Wird die Frist nicht eingehalten, wird laut § 11 Abs. 8 FeV davon ausgegangen, dass die Fahreignung nicht nachgewiesen wurde. Die Folge: Der Führerschein wird nicht erteilt oder – falls bereits vorhanden – entzogen.

Wichtig: Es genügt nicht, sich zur MPU anzumelden oder einen Termin zu vereinbaren. Das vollständige MPU-Gutachten muss innerhalb der Frist bei der Behörde eingehen.

Fristen für Abstinenznachweise

Auch beim Abstinenznachweis gelten strenge zeitliche Vorgaben. Die Dauer richtet sich nach der Vorgeschichte:

  • bei Alkohol in der Regel 6 bis 12 Monate
  • bei Drogen fast immer mindestens 12 Monate

Der Nachweis muss lückenlos geführt werden – nach den CTU-Kriterien. Urinkontrollen oder Haaranalysen müssen rechtzeitig begonnen und regelmäßig durchgeführt werden. Fehlzeiten oder verspätete Proben können dazu führen, dass der gesamte Nachweis nicht anerkannt wird und von vorn begonnen werden muss.

Fristen bei Haaranalysen

Bei Haaranalysen ist die maximale rückwirkende Nachweisdauer gesetzlich begrenzt:

  • für Alkohol (EtG) dürfen maximal 3 cm Haarlänge verwendet werden → entspricht 3 Monaten
  • für Drogen sind maximal 6 cm Haarlänge zulässig → entspricht 6 Monaten

Längere Haare dürfen nicht als „Nachweis für längere Abstinenz“ verwendet werden. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig neue Proben einzuplanen – vor allem bei längeren Nachweiszeiträumen.

Fristen nach Führerscheinentzug

Wurde der Führerschein entzogen, setzt die Behörde meist eine Sperrfrist nach § 69a StGB fest. Während dieser Zeit darf kein neuer Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Wichtig: Die Vorbereitung auf die MPU – inklusive Abstinenznachweis – kann und sollte schon während der Sperrfrist begonnen werden.

Nach Ablauf der Sperrfrist bleibt der Führerschein nicht automatisch erhalten. Wer den Antrag nicht rechtzeitig stellt oder erforderliche Gutachten nicht fristgerecht einreicht, bleibt auch nach Ablauf der Sperrfrist fahruntüchtig im rechtlichen Sinne.

Fristen bei Gutachten und Maßnahmen

Ein MPU-Gutachten hat nur eine begrenzte Gültigkeit – in der Regel 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Danach darf die Fahrerlaubnisbehörde das Gutachten nicht mehr verwenden. Auch bei freiwilligen Maßnahmen wie einem Fahreignungsseminar (FES) ist der Punkteabbau nur innerhalb von 5 Jahren einmal möglich.

Fazit

Fristen sind im MPU-Verfahren keine Formalität – sie entscheiden oft über Erfolg oder Misserfolg. Wer sich frühzeitig informiert, Termine plant und sich gezielt vorbereiten lässt, kann Zeitverluste vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis deutlich erhöhen. Wer hingegen Fristen verstreichen lässt, muss mit gravierenden Konsequenzen rechnen – vom Verlust bereits erbrachter Nachweise bis zur kompletten Wiederholung des gesamten Prozesses.

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