Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Maßnahme, bei der das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt wird. Es handelt sich dabei um eine verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktion, die bei bestimmten Verkehrsverstößen verhängt wird – etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr. Im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis bleibt die Fahrerlaubnis beim Fahrverbot grundsätzlich bestehen – sie darf nur für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Regelung zum Fahrverbot findet sich in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es, dass bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten angeordnet werden kann. Bei schwereren Vergehen, insbesondere im Strafrecht (z. B. Trunkenheitsfahrt), kann nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden – unabhängig von weiteren Strafen.

In der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sind konkrete Regelsätze festgelegt, wann ein Fahrverbot verhängt werden soll – etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder bei Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille (beim Erstverstoß).

Abgrenzung zum Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist keine Entziehung der Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber das Fahren ist für einen festgelegten Zeitraum verboten. Nach Ablauf des Verbots darf wieder gefahren werden, ohne dass eine neue Prüfung oder medizinische Begutachtung notwendig ist – sofern keine weiteren Maßnahmen angeordnet werden.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen wird das Recht, Fahrzeuge zu führen, vollständig aberkannt. Die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden – häufig inklusive MPU.

Auswirkungen auf die MPU

Ein Fahrverbot allein führt in der Regel nicht direkt zu einer MPU. Allerdings kann es ein Warnsignal sein – insbesondere, wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt oder in Kombination mit weiteren Verkehrsverstößen auftritt. Häufen sich Fahrverbote, kommt die Fahrerlaubnisbehörde häufig zu dem Schluss, dass Zweifel an der Fahreignung bestehen – in der Folge kann eine MPU angeordnet werden.

Auch wer durch Alkohol, Drogen oder wiederholte Ordnungswidrigkeiten mehrfach mit Fahrverboten aufgefallen ist, sollte sich frühzeitig mit einer MPU-Vorbereitung auseinandersetzen – insbesondere dann, wenn der Punktestand bereits bei sechs oder mehr liegt.

Besonderheiten bei der Anordnung

Ersttäter können das Fahrverbot unter bestimmten Bedingungen innerhalb von vier Monaten antreten. Wiederholungstätern wird diese Möglichkeit meist nicht eingeräumt. Zudem wird das Fahrverbot automatisch mit dem Eingang des Führerscheins bei der Behörde wirksam – und nicht erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids.

Während der Dauer des Fahrverbots darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden – auch keine Fahrzeuge mit Mofa-Prüfbescheinigung oder mit Fahrerlaubnis-freien Ausnahmen. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und stellt eine Straftat dar.

Fazit

Ein Fahrverbot ist eine ernste, aber befristete Maßnahme zur Sanktionierung gravierender Verkehrsverstöße. Wer einmal betroffen ist, sollte dies als Warnsignal verstehen – insbesondere, wenn bereits Punkte in Flensburg bestehen oder es sich um wiederholte Verstöße handelt. In vielen Fällen ist das Fahrverbot die letzte Stufe vor einer MPU oder dem vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis. Eine rechtzeitige Verhaltensänderung oder Beratung kann helfen, größere Konsequenzen zu vermeiden.

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