Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, bestimmte Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen. Sie ist nicht das physische Dokument (der Führerschein), sondern der zugrundeliegende Rechtsanspruch.

Für Betroffene, die zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) müssen, ist die Fahrerlaubnis das zentrale Ziel: Die MPU dient dazu, die Fahreignung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wiederherzustellen und somit die Neuerteilung zu ermöglichen. Ohne eine positive MPU-Stellungnahme lehnt die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) den Antrag auf Wiedererteilung in aller Regel ab.

Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Der Entzug der Fahrerlaubnis (auch Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen genannt) erfolgt durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde oder durch ein Gericht, wenn der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird. Die häufigsten Gründe für den Entzug sind:

  1. Alkohol- oder Drogenfahrten: Fahren unter dem Einfluss von Alkohol (meist ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen) oder illegalen Drogen.
  2. Verkehrsstraftaten: Erhebliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, insbesondere bei Gefährdung (z. B. Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
  3. Hohe Punktezahl: Erreichen von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

Der Entzug ist stets mit einer Sperrfrist verbunden. Vor Ablauf dieser Frist ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich.

Wie erfolgt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach MPU-Anordnung?

Wann muss der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann spätestens drei Monate vor Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) eingereicht werden. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug ist ein mehrstufiger und strukturierter Prozess, der im psychologischen und juristischen Sinne den Nachweis der wiederhergestellten Fahreignung erfordert. Daraufhin ordnet die Behörde in den meisten Fällen – insbesondere bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten, wiederholten Verstößen oder Straftaten – die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) an, da sie begründete Zweifel an der zukünftigen Fahreignung hat.

Sind Abstinenznachweise für die Neuerteilung immer notwendig?

Bei Alkohol- und Drogendelikten ist der Nachweis der Abstinenz entscheidend und fast immer notwendig. Die Behörde erteilt die Fahrerlaubnis nur dann neu, wenn zusätzlich lückenlose Abstinenznachweise über einen Zeitraum von 6, 12 oder in Ausnahmefällen 15 Monaten erbracht werden, um zu belegen, dass die Fahreignung stabil wiederhergestellt wurde. Erst nach Vorlage des positiven MPU-Gutachtens und aller notwendigen Nachweise kann die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis veranlassen.

Fahrerlaubnis vs. Führerschein: Was ist der Unterschied?

Obwohl die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden, bestimmt der klare rechtliche Unterschied den Kontext der MPU.

  • Fahrerlaubnis: Der gesetzliche und hoheitliche Akt, der die Berechtigung zum Führen eines Kfz erteilt (der “Dürfen”-Akt). Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt diese Berechtigung.
  • Führerschein: Das amtliche Dokument, das die Existenz der Fahrerlaubnis lediglich beweist (der “Nachweis”-Akt). Bei Entzug der Fahrerlaubnis muss der Führerschein bei der Behörde abgegeben werden, aber das Problem ist die fehlende Erlaubnis, nicht das fehlende Dokument.

Der Betroffene erhält nach positiver MPU und erfolgreicher Neuerteilung der Fahrerlaubnis einen neuen Führerschein ausgestellt.

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