Unter Fahren ohne Fahrerlaubnis versteht man das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrerlaubnis nie erteilt wurde, bereits entzogen oder vorübergehend ungültig (z. B. während einer Sperrfrist) ist. Das Delikt stellt in Deutschland eine Straftat dar und ist in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt.
Anders als das bloße Fahren ohne Führerschein – also ohne Mitführen des Dokuments – ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ein erheblicher Verstoß mit ernsten rechtlichen Konsequenzen, die weit über ein Bußgeld hinausgehen können.
Rechtlicher Rahmen: § 21 StVG
Gemäß § 21 Abs. 1 StVG macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl:
- keine Fahrerlaubnis erteilt wurde,
- die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder
- ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist besteht.
Die Vorschrift greift auch, wenn der Fahrer zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, diese jedoch nicht für die konkrete Fahrzeugklasse (z. B. Lkw statt Pkw) gilt.
Strafmaß
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei Wiederholungstätern oder im Zusammenhang mit weiteren Delikten – kann es auch zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung kommen.
Darüber hinaus kann das Fahrzeug eingezogen oder ein erneutes Fahrerlaubnisverfahren eingeleitet werden. Für Mitfahrer oder Fahrzeughalter, die das Fahren ermöglichen, gilt der Beihilfe- oder Anstiftungstatbestand.
Abgrenzung: Fahren ohne Führerschein
Im Gegensatz dazu stellt das Nichtmitführen des Führerscheins lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet, sofern eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Es liegt also ein erheblicher Unterschied in der rechtlichen Bewertung vor.
Typische Fallkonstellationen
1. Nie eine Fahrerlaubnis gemacht
Eine der häufigsten Ursachen ist das Fahren ohne jemals eine Prüfung abgelegt zu haben – sei es aus Unwissenheit, Ignoranz oder aufgrund illegaler Fahrzeugnutzung durch Minderjährige.
2. Fahrerlaubnis entzogen
Nach Trunkenheits- oder Drogenfahrten, bei erheblichen Straftaten oder zu vielen Punkten in Flensburg kann die Fahrerlaubnis entzogen worden sein. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat.
3. Sperrfrist noch nicht abgelaufen
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt, darf vor Ablauf dieser Frist kein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden – und Fahren ist verboten, selbst wenn man früher die Prüfung bestanden hat.
4. Fahrverbot oder ungeeignete Fahrzeugklasse
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet. Wer sich darüber hinwegsetzt oder etwa mit einem Pkw-Führerschein ein Motorrad fährt, ohne die entsprechende Klasse zu besitzen, fährt ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis.
MPU-Relevanz: Wann folgt eine medizinisch-psychologische Untersuchung?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann nach dem Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen. Typische Auslöser:
- Wiederholungstäter
- Verbindung mit Drogen- oder Alkoholkonsum
- Zusammenhang mit Straftaten oder Verkehrsgefährdung
- Offensichtliche Missachtung gesetzlicher Regeln
- Sperrfristüberschreitungen oder Täuschungsversuche
In solchen Fällen prüft die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 FeV, ob eine MPU zur Überprüfung der Fahreignung erforderlich ist. Dabei stehen Einsicht, Reue und Verhaltensänderung im Zentrum der Begutachtung.
MPU-Vorbereitung nach Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer zur MPU muss, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, sollte sich frühzeitig mit einer MPU-Beratung auseinandersetzen. Ziel ist es, die Hintergründe des Verhaltens glaubhaft aufzuarbeiten. Typische Fragestellungen dabei:
- Warum haben Sie ohne Erlaubnis ein Fahrzeug geführt?
- War Ihnen die Tragweite der Tat bewusst?
- Was hat sich seitdem in Ihrem Leben verändert?
- Wie vermeiden Sie künftig derartige Verstöße?
Besonders kritisch wird es, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis wiederholt vorkam oder bewusst riskiert wurde. In diesen Fällen liegt häufig eine fehlende Regelakzeptanz vor – ein zentrales Kriterium in der MPU-Beurteilung.
Relevanz für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen, muss häufig zunächst die Sperrfrist abgelaufen sein. Je nach Einzelfall verlangt die Behörde:
- eine MPU-Bescheinigung
- den Nachweis einer Verhaltensänderung
- ein aktuelles Führungszeugnis
- ggf. das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung
Ohne eine sorgfältige Vorbereitung und überzeugende Aufarbeitung der Vergangenheit kann der Antrag auf Neuerteilung schnell abgelehnt werden.
Fazit
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat mit empfindlichen juristischen Konsequenzen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe kann die Tat den Weg zurück zur Fahrerlaubnis erheblich erschweren – insbesondere dann, wenn zusätzlich eine MPU verlangt wird.
Wer betroffen ist, sollte frühzeitig fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen, um das Verhalten nachvollziehbar aufzuarbeiten und die Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde zu erfüllen. Eine professionelle MPU-Vorbereitung hilft dabei, die eigene Einsicht glaubwürdig darzustellen und einen realistischen Fahrplan zur Wiedererlangung des Führerscheins zu entwickeln.