Fahreignung

Die Fahreignung beschreibt die Fähigkeit und Eignung einer Person, ein Kraftfahrzeug sicher, verantwortungsbewusst und regelkonform im Straßenverkehr zu führen. Sie setzt nicht nur eine gewisse körperliche und geistige Verfassung voraus, sondern auch persönliche Zuverlässigkeit und ein gefestigtes Verhalten. In der Regel wird sie bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis stillschweigend angenommen – solange keine Hinweise auf das Gegenteil vorliegen.

Kommt es jedoch zu Auffälligkeiten, etwa durch Alkohol, Drogen, Straftaten im Straßenverkehr oder einen erheblichen Punktestand, stellt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung infrage. In solchen Fällen kann eine Überprüfung durch ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Rechtliche Grundlage

Die Anforderungen an die Fahreignung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt, insbesondere in § 11. Dort ist geregelt, dass nur Personen geeignet sind, die die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Ergänzende Regelungen finden sich unter anderem in den §§ 13 und 14 FeV, die sich speziell mit Alkohol- und Drogenauffälligkeiten befassen.

Bewertung im MPU-Verfahren

Die MPU dient ausschließlich der Klärung der Fahreignung. Dabei steht nicht das vergangene Verhalten im Vordergrund, sondern die Frage, ob heute ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol, Drogen, Aggression, Verkehrsregeln oder gesundheitlichen Belastungen möglich ist. Wichtiger als die reine Diagnose ist deshalb die persönliche Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und die Entwicklung glaubhafter Veränderungen.

Ein bloßer Abstinenznachweis reicht dabei nicht aus. Vielmehr wird erwartet, dass die betroffene Person nachvollziehbar erklären kann, wie es zur Auffälligkeit kam, was seither verändert wurde und wie ein Rückfall vermieden wird. In vielen Fällen ist die MPU die Gelegenheit zu zeigen, dass eine kritische Reflexion stattgefunden hat – und dass das eigene Verhalten heute dauerhaft stabil ist.

Wann ist die Fahreignung nicht gegeben?

Die Fahreignung gilt als nicht gegeben, wenn schwerwiegende Zweifel bestehen, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Das kann bei Abhängigkeitserkrankungen, regelmäßiger Missachtung von Verkehrsregeln, nicht behandelter psychischer Erkrankung oder dem Konsum illegaler Drogen der Fall sein. Auch fehlende Einsicht, bagatellisierendes Verhalten oder wiederholte Verstöße führen in der Regel dazu, dass die Eignung abgesprochen wird.

Wiederherstellung der Fahreignung

Nach einem Führerscheinentzug muss die Fahreignung aktiv nachgewiesen werden – meist über ein positives MPU-Gutachten, ergänzt durch medizinische Nachweise, Abstinenzbelege oder psychologische Stellungnahmen. Entscheidend ist, dass diese Nachweise zusammen ein stimmiges Gesamtbild ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur dann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis aussprechen, wenn alle Zweifel ausgeräumt sind.

Wer sich frühzeitig über die Anforderungen informiert und sich gezielt vorbereitet, hat deutlich bessere Chancen auf ein positives Ergebnis. Eine MPU-Vorbereitung kann helfen, die persönlichen Voraussetzungen zu erkennen, Lücken zu schließen und das Vertrauen der Behörde wiederherzustellen.

Fazit

Fahreignung ist mehr als die Fähigkeit, ein Auto zu lenken. Sie verlangt Verlässlichkeit, Einsicht und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – gerade nach einem Fehler. Wer bereit ist, sich ehrlich mit seinem Verhalten auseinanderzusetzen und die nötigen Nachweise beizubringen, kann seine Eignung überzeugend unter Beweis stellen und den Weg zurück zum Führerschein erfolgreich meistern.

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