Ersttäter vs. Wiederholungstäter

Im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) spielt es eine wesentliche Rolle, ob jemand als Ersttäter oder als Wiederholungstäter auffällig geworden ist. Die Einschätzung der Fahreignung orientiert sich dabei nicht nur am konkreten Delikt, sondern auch an der Häufigkeit und dem Verlauf des bisherigen Verhaltens im Straßenverkehr. Je nach Vorgeschichte ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Nachweise, Abstinenzzeiträume und psychologische Aufarbeitung.

Ersttäter – einmalige Auffälligkeit

Als Ersttäter gilt, wer zum ersten Mal im Straßenverkehr durch Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten oder psychische Auffälligkeiten negativ aufgefallen ist und zuvor keine vergleichbaren Einträge im Fahreignungsregister (FAER) hatte. Auch wenn die rechtlichen Konsequenzen – etwa Führerscheinentzug oder MPU-Anordnung – schwerwiegend sein können, wird bei Ersttätern in der MPU meist geprüft:

  • ob das Verhalten eine Einzeltat mit Ausnahmesituation war,
  • ob eine Abhängigkeit oder Wiederholungsgefahr besteht,
  • ob sich die betroffene Person einsichtig und veränderungsbereit zeigt.

In manchen Fällen ist es Ersttätern möglich, mit einem kontrollierten Trinkverhalten oder einer gut begründeten Konsumtrennung (z. B. bei Cannabis) eine positive MPU zu erreichen, ohne eine lange Abstinenz nachweisen zu müssen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare und glaubwürdige Darstellung der Umstände und der Verhaltensänderung.

Wiederholungstäter – mehrfache Auffälligkeit

Als Wiederholungstäter gilt, wer bereits mehrfach oder über einen längeren Zeitraum hinweg durch Verkehrsverstöße auffällig wurde. Das kann sich auf Alkohol- oder Drogenfahrten, aber auch auf erhebliche Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder einen Punktestand von über acht Punkten (§ 4 StVG) beziehen.

Bei Wiederholungstätern gehen die Fahrerlaubnisbehörden und MPU-Gutachter grundsätzlich von einem tieferliegenden Problemverhalten aus. In diesen Fällen wird erwartet:

  • ein lückenloser Abstinenznachweis über mindestens zwölf Monate (nach CTU-Kriterien),
  • eine intensive Auseinandersetzung mit den wiederholten Verstößen,
  • eine überzeugende Strategie zur Vermeidung erneuter Auffälligkeiten.

Das MPU-Gutachten muss in diesen Fällen klären, ob die Betroffene oder der Betroffene tatsächlich eine dauerhafte Verhaltensänderung vollzogen hat – und ob trotz der negativen Vorgeschichte heute eine stabile Fahreignung besteht.

Rechtlicher Hintergrund

Die Unterscheidung zwischen Erst- und Wiederholungstätern ist nicht nur psychologisch bedeutsam, sondern findet auch in der Gesetzgebung Berücksichtigung. So regelt beispielsweise:

  • § 13 FeV die MPU-Anordnung bei Alkohol – bei Wiederholungstätern mit mehr als einmal 0,5 Promille ist die MPU verpflichtend.
  • § 14 FeV schreibt die MPU bei regelmäßigem oder abhängigem Drogenkonsum vor – Wiederholungstäter gelten hier besonders als gefährdet.
  • Bei Punkten und Straftaten können bereits mehrere Auffälligkeiten ohne direkten Zusammenhang zur MPU führen (§ 11 FeV).

In der Begutachtung wird das Gesamtbild der Person betrachtet – einschließlich Vorstrafen, Gutachtenverläufe, Maßnahmen und gegebenenfalls früher gescheiterter MPU-Versuche.

Bedeutung für die MPU-Vorbereitung

Ersttäter haben häufig die Chance, mit einem glaubhaften Erklärungsansatz und nachvollziehbarer Veränderung auch ohne lange Abstinenz ein positives Gutachten zu erhalten. Bei Wiederholungstätern dagegen ist eine deutlich intensivere Vorbereitung notwendig – sowohl im Hinblick auf die Abstinenz, als auch auf die psychologische Reflexion.

Unabhängig vom Status empfiehlt sich eine professionelle MPU-Beratung, um die eigene Vorgeschichte richtig einzuordnen, Strategien zu entwickeln und die Gutachter gezielt zu überzeugen.

Fazit

Ob jemand als Erst- oder Wiederholungstäter zur MPU muss, hat erheblichen Einfluss auf die Anforderungen im Verfahren. Während Ersttäter oft mit einer milderen Einschätzung rechnen können, müssen Wiederholungstäter eine tiefergehende Aufarbeitung leisten und dauerhaft gefestigte Veränderungen belegen. Wer weiß, wie die eigene Situation eingeordnet wird, kann sich gezielter vorbereiten – und die Chancen auf ein positives MPU-Gutachten deutlich verbessern.

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