Einspruch gegen die MPU-Anordnung

Wer von der Fahrerlaubnisbehörde zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert wird, kann sich schnell überfordert fühlen – insbesondere dann, wenn die Anordnung überraschend kommt oder als ungerecht empfunden wird. Grundsätzlich stellt sich dann die Frage: Kann man gegen eine MPU-Anordnung Einspruch einlegen?

Die kurze Antwort: Es gibt keinen direkten „Einspruch“ gegen die MPU-Anordnung im klassischen Sinne. Allerdings bestehen rechtliche Möglichkeiten, die Anordnung gerichtlich überprüfen zu lassen, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

Rechtsgrundlage der MPU-Anordnung

Die MPU-Anordnung erfolgt auf Basis der §§ 11 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine MPU verlangen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa nach Alkohol-, Drogen- oder Punkteeinträgen oder bei bestimmten medizinischen oder psychischen Auffälligkeiten. Die Anordnung ist kein Verwaltungsakt mit sofortiger Widerspruchsmöglichkeit, sondern Teil eines sogenannten verfahrenstechnischen Zwischenschritts.

Welche Möglichkeiten bestehen trotzdem?

Wenn man eine MPU-Anordnung erhält, besteht zunächst die Wahl: Man kann sich der MPU unterziehen – oder nicht. Wer keine Untersuchung einreicht, muss jedoch damit rechnen, dass die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Wiedererteilung verweigert wird. Denn ohne positives MPU-Gutachten darf die Behörde davon ausgehen, dass die Eignung nicht gegeben ist.

Wer rechtlich gegen die Anordnung vorgehen will, kann:

  • eine anwaltliche Überprüfung einleiten, um die Rechtmäßigkeit der Anordnung prüfen zu lassen,
  • einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, etwa wenn die Fahrerlaubnis bedroht ist,
  • im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens oder einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorgehen – nicht gegen die Anordnung selbst, sondern gegen deren Folgen.

Dafür ist Fachanwalt für Verkehrsrecht die richtige Anlaufstelle.

Wann lohnt sich der Widerspruchsweg?

Ein rechtliches Vorgehen kann Erfolg haben, wenn:

  • keine ausreichenden Zweifel an der Fahreignung bestehen,
  • die Anordnung unverhältnismäßig oder fehlerhaft begründet ist,
  • die Behörde sich nicht an gesetzliche Fristen oder Vorschriften gehalten hat.

In der Praxis ist ein erfolgreicher Widerspruch gegen die MPU-Anordnung jedoch eher selten – oft ist es strategisch klüger, sich frühzeitig auf die MPU vorzubereiten, statt Zeit mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren.

Unterstützung und Beratung

Wer unsicher ist, ob eine MPU wirklich gerechtfertigt ist, sollte sich rechtzeitig rechtlich und psychologisch beraten lassen. Eine MPU-Vorbereitung kann helfen, die Tragweite der Anordnung realistisch einzuschätzen, sinnvolle Schritte einzuleiten und Alternativen abzuwägen. In manchen Fällen lässt sich auch außergerichtlich klären, ob die MPU tatsächlich erforderlich ist – etwa durch ein ärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme.

Fazit

Ein klassischer Einspruch gegen die MPU-Anordnung ist nicht möglich – sehr wohl aber eine rechtliche Überprüfung der Grundlage und ein gerichtliches Vorgehen gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. In vielen Fällen ist jedoch der sicherste und schnellste Weg, sich gezielt auf die MPU vorzubereiten und ein positives Gutachten zu erarbeiten. Eine fundierte Beratung hilft dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

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