Cannabis

Cannabis ist eine aus der Hanfpflanze gewonnene Substanz, die hauptsächlich aufgrund ihrer berauschenden Wirkung konsumiert wird. Seit der Teillegalisierung im April 2024 ist der Besitz geringer Mengen und der Konsum im privaten Bereich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Trotzdem bleibt Cannabis im Zusammenhang mit der Fahreignung ein zentrales Thema – insbesondere im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Relevanz von Cannabis im MPU-Verfahren

Unabhängig von der rechtlichen Entkriminalisierung im Betäubungsmittelrecht beurteilt die Fahrerlaubnisbehörde weiterhin, ob jemand geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Der Konsum von Cannabis kann die Fähigkeit zur sicheren Verkehrsteilnahme beeinträchtigen – vor allem dann, wenn keine klare Trennung zwischen Konsum und Fahren erfolgt.

Die MPU kann angeordnet werden, wenn die Behörde den Verdacht hat, dass durch den Cannabiskonsum Risiken entstehen, etwa durch:

  • fehlende Kontrolle über den Konsum
  • regelmäßige oder tägliche Anwendung
  • fehlendes Bewusstsein über Auswirkungen auf Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit
  • Kombination mit anderen Substanzen wie Alkohol oder Medikamenten

Auch wenn Cannabis im privaten Rahmen legal konsumiert werden darf, wird im Verkehrsrecht weiterhin streng geprüft, ob eine stabile Trennung zwischen Konsumverhalten und Straßenverkehr gegeben ist.

Begutachtung bei Cannabiskonsum

Im Rahmen der MPU wird nicht nur der Konsum an sich betrachtet, sondern auch die innere Haltung dazu: Wie geht die betroffene Person mit der Substanz um? Wie reflektiert sie ihr früheres Verhalten? Besteht eine Bereitschaft zur Veränderung?

Cannabiskonsum kann Anlass für eine MPU sein – auch dann, wenn keine Verkehrsteilnahme stattfand. Allein die Auffälligkeit durch Konsum, zum Beispiel im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle, reicht unter Umständen aus, um Zweifel an der Fahreignung zu begründen.

Abstinenz und Vorbereitung

Wird von regelmäßigem oder unkontrolliertem Konsum ausgegangen, fordern Gutachter meist eine dokumentierte Abstinenz über sechs bis zwölf Monate, nachgewiesen durch Urinscreenings oder Haaranalysen nach CTU-Kriterien. Nur gelegentlicher Konsum mit nachweislich vorhandenem Trennvermögen kann – unter Umständen – ohne vollständige Abstinenz zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führen.

Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Eine professionelle MPU-Vorbereitung hilft, das individuelle Risiko richtig einzuschätzen, passende Nachweise zu führen und sich inhaltlich auf das Gespräch mit dem Gutachter vorzubereiten.

Fazit

Cannabis bleibt trotz der gesetzlichen Liberalisierung ein relevanter Risikofaktor im Fahrerlaubnisrecht. Wer auffällig wird, muss mit einer MPU rechnen – unabhängig davon, ob der Konsum rechtlich erlaubt war. Entscheidend ist der verantwortungsvolle Umgang mit der Substanz, die Trennung vom Straßenverkehr und – falls erforderlich – ein klar dokumentierter Weg der Veränderung.

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