Auflagen nach der MPU

Auch wenn die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich bestanden wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass der Führerschein sofort und ohne weitere Bedingungen zurückkommt. In vielen Fällen knüpft die Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung an bestimmte Auflagen nach der MPU, die eingehalten und teilweise regelmäßig nachgewiesen werden müssen. Diese Auflagen dienen der langfristigen Sicherstellung der Fahreignung.

Wann werden Auflagen angeordnet?

Auflagen nach der MPU kommen häufig dann vor, wenn die Begutachtungsstelle zwar eine positive Prognose stellt, aber weiterhin ein gewisses Risiko gesehen wird, das kontrolliert werden soll. Typische Fälle sind:

  • Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten mit Abstinenznachweisen
  • psychische Erkrankungen mit erhöhtem Rückfallrisiko
  • komplexe Vorgeschichten mit mehreren Verkehrsverstößen

Die Fahrerlaubnisbehörde orientiert sich dabei am MPU-Gutachten und kann aus dessen Empfehlungen eigene Auflagen formulieren. Grundlage ist § 2 Absatz 2 StVG in Verbindung mit § 11 FeV, die der Behörde Handlungsspielraum bei der Führerscheinwiedererteilung geben.

Welche Auflagen sind möglich?

Die häufigsten Auflagen nach einer MPU sind:

  • Teilnahme an weiteren Abstinenzkontrollen (z. B. Urinscreenings, Haaranalysen)
  • regelmäßige fachärztliche Kontrolluntersuchungen, etwa bei Medikamenten oder chronischen Erkrankungen
  • Einreichung von ärztlichen Bescheinigungen oder Nachweisen über Therapie, Entzug oder Nachsorge
  • Auflagen zur Teilnahme an Verkehrsseminaren oder psychologischen Gesprächen
  • Befristung der Fahrerlaubnis mit späterer erneuter Eignungsprüfung

In manchen Fällen wird der Führerschein zunächst nur probeweise für ein Jahr erteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss dann ein aktueller Nachweis oder ein ärztliches Kontrollgutachten eingereicht werden, um die Fahrerlaubnis dauerhaft zu sichern.

Wie erfährt man von den Auflagen?

Die Auflagen werden schriftlich im Führerscheinbescheid mitgeteilt, der nach bestandener MPU von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird. Es ist wichtig, diesen Bescheid genau zu lesen und die Fristen und Bedingungen genau einzuhalten – sonst kann es zu Verzögerungen oder sogar zur erneuten Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen die erteilten Auflagen verstößt – etwa indem er eine Frist versäumt oder eine Untersuchung nicht rechtzeitig absolviert –, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. In solchen Fällen kann die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden, teilweise ohne erneute MPU, sondern direkt auf dem Verwaltungsweg. Deshalb ist es wichtig, alle Bedingungen ernst zu nehmen und bei Unsicherheiten frühzeitig Kontakt mit der Führerscheinstelle oder einer MPU-Beratung aufzunehmen.

Fazit

Auflagen nach der MPU sind nichts Ungewöhnliches – im Gegenteil: Sie zeigen, dass die Behörde die Eignung grundsätzlich wieder anerkennt, aber den weiteren Verlauf noch eine Zeit lang beobachten möchte. Wer die Auflagen gewissenhaft erfüllt, kann sich langfristig über den zurückerlangten Führerschein freuen. Wer sie ignoriert oder auf die leichte Schulter nimmt, riskiert hingegen einen erneuten Verlust der Fahrerlaubnis.

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