Die Anordnung zur MPU markiert für viele Betroffene den Wendepunkt im Fahrerlaubnisverfahren. Wer von der Führerscheinstelle die Aufforderung erhält, eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen, sieht sich mit einer klaren Botschaft konfrontiert: Die Behörde zweifelt an der Fahreignung – und erwartet einen umfassenden Nachweis, dass man künftig verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Wann kommt es zur MPU-Anordnung?
Die MPU wird nicht „einfach so“ angeordnet, sondern basiert auf konkreten Vorfällen oder Auffälligkeiten. Dazu zählen insbesondere Trunkenheitsfahrten, Drogendelikte, wiederholtes Punkteauffälliges Verhalten, aber auch psychische oder körperliche Erkrankungen. Die rechtliche Grundlage für die Anordnung ergibt sich aus § 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung). Demnach ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, Zweifel an der Fahreignung zu klären – und kann dazu eine MPU anordnen, wenn andere Mittel (z. B. ein ärztliches Gutachten) nicht ausreichen.
Ob es zur MPU kommt, entscheidet die Behörde nach Aktenlage. Häufig ist die Anordnung das Ergebnis einer polizeilichen Meldung, einer gerichtlichen Verurteilung oder eines ärztlichen Berichts.
Was steht in der Anordnung?
Die Anordnung zur MPU erfolgt schriftlich und enthält:
- den konkreten Anlass (z. B. Trunkenheitsfahrt mit 1,7 Promille oder THC-Nachweis im Straßenverkehr)
- den Zeitpunkt, bis zu dem die MPU-Frist abläuft
- die Information, dass bei Nichtvorlage eines positiven Gutachtens die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wird
Wer diese Aufforderung erhält, sollte sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Fristen laufen in der Regel ab dem Tag des Bescheids – und verstreichen oft schneller, als gedacht. Es ist daher ratsam, sofort zu reagieren, sich beraten zu lassen und ggf. bereits mit der Abstinenz oder Vorbereitung zu beginnen.
Ist die MPU verpflichtend?
Ja – wenn die MPU einmal angeordnet wurde, führt kein Weg daran vorbei, wenn man die Fahrerlaubnis behalten oder neu beantragen möchte. Eine Verweigerung oder das Versäumen der Frist wird rechtlich so gewertet, als ob die Person ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sei. In der Folge kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen oder die Neuerteilung abgelehnt werden.
Die einzige Möglichkeit, die MPU zu „vermeiden“, besteht darin, im Vorfeld mit einem ärztlichen oder fachpsychologischen Gutachten die Zweifel an der Eignung auszuräumen. In den meisten Fällen ist das aber nicht mehr realistisch, sobald die MPU-Anordnung bereits ausgesprochen wurde.
Was tun nach der Anordnung?
Nach Erhalt der Anordnung sollte man keine Zeit verlieren. Wer zum Beispiel wegen Alkohol oder Drogen zur MPU muss, sollte sofort abstinent leben – und mit einem Anerkannten Screeningprogramm beginnen. Denn der spätere Erfolg in der MPU hängt wesentlich davon ab, ob eine ausreichend lange Abstinenz dokumentiert und glaubwürdig begründet werden kann.
Auch eine professionelle MPU-Beratung ist sinnvoll, um den Ablauf zu verstehen, die Anforderungen realistisch einzuschätzen und gezielt an der eigenen Vorbereitung zu arbeiten. Wer strukturiert vorgeht, hat gute Chancen, die MPU im ersten Anlauf zu bestehen.
Fazit
Die Anordnung zur MPU ist keine Strafe – sondern eine behördliche Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Wer sie ignoriert, verliert mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Fahrerlaubnis. Wer sie hingegen ernst nimmt, sich frühzeitig vorbereitet und Unterstützung sucht, kann den Weg zurück zum Führerschein erfolgreich meistern. Entscheidend ist, schnell zu handeln, die Hintergründe aufzuarbeiten – und die MPU nicht als Hindernis, sondern als Chance für einen Neuanfang zu begreifen.