Alkoholstraftaten

Alkoholstraftaten im Straßenverkehr gehören zu den häufigsten Gründen für den Entzug der Fahrerlaubnis und für die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung. Immer dann, wenn eine Person alkoholisiert ein Fahrzeug führt und dadurch strafrechtlich relevante Risiken entstehen, wird die Situation als Verkehrsstraftat bewertet. Die Folgen reichen von einer Geld oder Freiheitsstrafe bis hin zur langfristigen Einschränkung der Fahreignung.

Wann eine Alkoholstraftat vorliegt

In der Regel spricht man von einer Alkoholstraftat, sobald die Blutalkoholkonzentration bei 1,1 Promille oder höher liegt. Dieser Wert markiert die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit. Es spielt keine Rolle, ob ein Unfall passiert ist. Schon das Führen eines Kraftfahrzeugs unter diesem Alkoholeinfluss gilt als strafbar.

Eine Straftat kann jedoch auch schon bei deutlich niedrigeren Werten vorliegen. Ab etwa 0,3 Promille reicht es aus, wenn eine alkoholbedingte Beeinträchtigung sichtbar wird. Dazu zählen unsichere Fahrweise, verlangsamte Reaktionen oder ein Verhalten, das andere gefährdet. Die Gerichte sprechen in solchen Fällen von relativer Fahruntüchtigkeit.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Bewertung stützt sich hauptsächlich auf den Paragrafen 316 des Strafgesetzbuches, der die Trunkenheit im Verkehr regelt. Wird zusätzlich eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt, kommt der Paragraf 315c des Strafgesetzbuches hinzu. Beide Vorschriften greifen, sobald eine Person ein Fahrzeug führt, obwohl sie nicht mehr sicher reagieren oder ihr Fahrverhalten nicht mehr kontrollieren kann. Auch begleitende Situationen wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nach einem Entzug oder die Weigerung, eine angeordnete Blutprobe abzugeben, können als Straftat gewertet werden.

Folgen für die Fahrerlaubnis

Wer wegen einer Alkoholstraftat auffällig wird, verliert in der Regel vorerst die Fahrerlaubnis. Das Gericht informiert die zuständige Behörde und setzt eine Sperrfrist fest. Erst danach kann die Wiedererteilung beantragt werden. Häufig ist dafür eine MPU wegen Alkohol erforderlich, insbesondere bei Promillewerten ab 1,6 Promille oder bei früheren Auffälligkeiten. Während des MPU Verfahrens wird nicht nur die Tat selbst betrachtet. Entscheidend ist, wie die betroffene Person bisher mit Alkohol umgegangen ist und welche Veränderungen seit dem Vorfall stattgefunden haben.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken

Welche Anforderungen im Vorfeld der MPU erfüllt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Bei hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen verlangen die Begutachtungsstellen oft einen längeren Abstinenznachweis. Dieser wird gewöhnlich über Urinkontrollen oder Haaranalysen geführt. Bei einmaligen Vorfällen ohne Hinweise auf Kontrollverlust kann auch ein stabiler und nachvollziehbar veränderter Umgang mit Alkohol ausreichen. Wichtig ist immer, dass klar erkennbar wird, wie riskante Situationen künftig vermieden werden.

Vorbereitung auf die MPU

Im psychologischen Teil der MPU geht es darum, das eigene Verhalten realistisch einzuordnen und die Entstehung der Tat nachvollziehbar zu erklären. Die Gutachter möchten erkennen, dass sich die betroffene Person kritisch mit dem eigenen Trinkverhalten auseinandergesetzt hat. Dazu gehört eine schlüssige Darstellung der persönlichen Entwicklung seit dem Vorfall. Eine gute Vorbereitung hilft, die richtigen Schwerpunkte zu setzen und typische Fehler zu vermeiden.

Fazit

Alkoholstraftaten haben weitreichende rechtliche und führerscheinrechtliche Folgen. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen der MPU befassen und sich ehrlich mit dem eigenen Trinkverhalten auseinandersetzen. Eine klare, gut begründete Darstellung der bisherigen Veränderungen erhöht die Chancen erheblich, die MPU zu bestehen und die Fahrerlaubnis zuverlässig zurückzuerlangen.

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