Ärztliches Gutachten

Ein ärztliches Gutachten ist ein medizinisches Dokument, das die körperliche oder psychische Fahreignung einer Person beurteilt – unabhängig davon, ob bereits ein MPU-Gutachten verlangt wird. Es wird meist von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, aber (noch) keine MPU erforderlich ist. Das ärztliche Gutachten ist also häufig Voraussetzung für den weiteren Verbleib im Fahrerlaubnisverfahren – oder kann sogar darüber entscheiden, ob es überhaupt zur MPU kommt.

Wann wird ein ärztliches Gutachten verlangt?

Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens erfolgt z. B. bei:

  • auffälligem Drogen- oder Alkoholkonsum, ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr
  • gesundheitlichen Problemen, etwa bei Diabetes, Epilepsie oder psychischen Erkrankungen
  • dem Verdacht auf Medikamentenmissbrauch
  • einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, die die Fahreignung beeinflussen könnte

Rechtlich basiert die Anordnung auf § 11 Absatz 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Fahrerlaubnisbehörde darf ein solches Gutachten verlangen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für mangelnde Eignung vorliegen.

Unterschied zur MPU

Ein ärztliches Gutachten ist keine MPU, sondern eine medizinische Einschätzung, meist durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Der Unterschied liegt vor allem im Umfang: Während die MPU zusätzlich ein psychologisches Gespräch beinhaltet, beschränkt sich das ärztliche Gutachten auf körperliche und/oder labordiagnostische Befunde.

In bestimmten Fällen (z. B. bei gelegentlichem Cannabiskonsum ohne Verkehrsverstoß) reicht ein ärztliches Gutachten aus, um die Fahreignung zu klären – eine MPU ist dann nicht zwingend notwendig.

Wie läuft ein ärztliches Gutachten ab?

Der Ablauf variiert je nach Fragestellung, enthält aber typischerweise:

  • ein ausführliches Anamnesegespräch
  • eine körperliche Untersuchung
  • ggf. eine Laboranalyse, z. B. Urinprobe, Blutwerte oder Leberwerte
  • bei Drogen- oder Alkoholfragestellungen: EtG-Nachweise, Leberwerte oder Drogenscreenings
  • eine Zusammenfassung und Bewertung, ob Fahreignung besteht

Die Begutachtung erfolgt entweder durch eine amtlich anerkannte Stelle oder durch einen freien Arzt, der von der Behörde akzeptiert wird. Wichtig: Die Auswahl trifft in der Regel die Behörde, nicht der Betroffene.

Was passiert, wenn man das Gutachten verweigert?

Wird das ärztliche Gutachten nicht fristgerecht eingereicht oder gänzlich verweigert, kann die Behörde auf fehlende Fahreignung schließen – was in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Ablehnung des Antrags auf Neuerteilung zur Folge hat. Daher sollte man eine solche Anordnung ernst nehmen und sich frühzeitig professionell beraten lassen.

Ärztliches Gutachten und MPU-Vorbereitung

Auch wenn es „nur“ um ein ärztliches Gutachten geht, ist eine gute Vorbereitung hilfreich. Wer wegen Substanzkonsum oder medizinischer Diagnosen auffällt, muss seine Verhaltensänderung nachvollziehbar erklären können – und sich im Zweifel auch auf medizinisch belastbare Nachweise einstellen. In vielen Fällen entscheidet dieses Gutachten darüber, ob anschließend eine MPU erforderlich wird – oder ob sich die Angelegenheit direkt klären lässt.

Fazit

Das ärztliche Gutachten ist oft der erste Schritt im Verfahren rund um die Fahrerlaubnis – und kann über den weiteren Verlauf entscheiden. Wer gesundheitlich oder substanzbezogen auffällig wurde, sollte die Anforderungen und Fristen der Behörde genau beachten. Eine seriöse ärztliche Begutachtung und eine professionelle Vorbereitung verbessern die Chancen, den Führerschein zu behalten oder zurückzuerlangen, deutlich.

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