Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine zentrale deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Flensburg. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und nimmt eine Vielzahl an Aufgaben rund um den Straßenverkehr, die Zulassung von Fahrzeugen und die Überwachung von Fahrern wahr. Für viele Menschen ist das KBA vor allem durch das Fahreignungsregister bekannt – also durch das sogenannte „Punktesystem in Flensburg“.

Im Zusammenhang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) spielt das KBA eine zentrale Rolle bei der Verwaltung von Verstößen, der Fahrerlaubnisüberwachung und der Datenübermittlung an Behörden. Auch bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer MPU ist das KBA indirekt beteiligt – etwa über gespeicherte Eintragungen oder das Führungszeugnis.

Aufgaben und Funktionen des KBA

Zentrale Verkehrsverwaltungsbehörde

Das Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt folgende Hauptaufgaben:

  • Führung des Fahreignungsregisters (FAER), früher Verkehrszentralregister
  • Speicherung von Verkehrsverstößen, Punkten, Fahrverboten und Entziehungen
  • Übermittlung von Informationen an Fahrerlaubnisbehörden, Gerichte und Polizei
  • Überwachung von Zulassungszahlen, Typgenehmigungen und Rückrufen
  • Statistikführung zu Verkehrsunfällen, MPU-Zahlen, Führerscheinentziehungen etc.
  • Zentrale Behörde für das digitale Punktekonto in Flensburg

Informationsstelle für Behörden

Die Fahrerlaubnisbehörden greifen regelmäßig auf die Datenbank des KBA zu, um bei Anträgen auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu prüfen, ob Einträge vorliegen – etwa zu Alkoholfahrten, Drogenverstößen, Punkten oder früheren MPU-Gutachten. In diesem Zusammenhang liefert das KBA die Basisdaten, mit denen die Behörde über eine MPU-Anordnung oder eine Ablehnung entscheiden kann.

Bedeutung des KBA im MPU-Verfahren

Punktekonto und MPU

Wer zu viele Punkte im Fahreignungsregister sammelt, wird vom KBA darüber informiert – gestaffelt nach dem Punktestand:

  • ab 4 Punkten: schriftliche Ermahnung
  • ab 6 Punkten: schriftliche Verwarnung
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde

Die Mitteilungen erfolgen direkt durch das KBA. Gleichzeitig wird die zuständige Führerscheinstelle aktiv. Wer bei der Wiedererteilung des Führerscheins auffällt, muss in der Regel eine MPU wegen verkehrsrechtlichem Fehlverhalten absolvieren.

Dokumentation früherer MPU-Gutachten

Das KBA speichert keine vollständigen MPU-Gutachten, wohl aber deren Ergebnisse: positiv, negativ oder unentschieden. Diese Informationen werden bei späteren Verfahren an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben. Wer bereits ein negatives MPU-Gutachten hatte, muss damit rechnen, dass dieses dem Gutachter bei einem späteren Versuch vorliegt – was die Beurteilung beeinflussen kann.

Weiterleitung von Informationen

Das KBA übermittelt bestimmte Delikte – insbesondere solche mit verkehrsrechtlicher Relevanz – an die Fahrerlaubnisbehörden. Dazu zählen:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Fahrverbote und Entziehungen
  • Teilnahme an illegalen Straßenrennen
  • gefährliches Verhalten im Straßenverkehr (§ 315c StGB)
  • wiederholte Ordnungswidrigkeiten

Diese Mitteilungen lösen in vielen Fällen ein MPU-Verfahren aus – besonders dann, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Was wird beim KBA gespeichert?

Im Zusammenhang mit der MPU besonders relevant ist das Fahreignungsregister. Dort werden eingetragen:

  • rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab 60 € mit verkehrssicherheitsrelevanter Bedeutung
  • strafgerichtliche Entscheidungen mit Bezug auf den Straßenverkehr
  • Entscheidungen über Entziehung, Versagung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Entscheidungen über MPU-Anordnungen und Gutachtenergebnisse
  • Maßnahmen wie Ermahnung, Verwarnung und Teilnahme an Seminaren

Diese Einträge bleiben je nach Art der Tat unterschiedlich lange gespeichert – z. B. 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten oder 10 Jahre bei Fahrerlaubnisentzug. Frühere MPU-Gutachten werden ebenfalls für 10 Jahre berücksichtigt.

Was kann ich über mich beim KBA abfragen?

Auskunft beantragen

Jede Person kann beim KBA eine Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Einträge beantragen – kostenlos. Das sogenannte FAER-Auskunftsformular ist online auf der Website des KBA erhältlich. Die Auskunft umfasst Punkte, Fahrverbote, Entziehungen und frühere MPU-Ergebnisse.

Dies kann sinnvoll sein:

  • vor einem MPU-Termin (zur Vorbereitung)
  • vor Beantragung der Wiedererteilung
  • zur Klärung von Alt-Einträgen und deren Löschfristen

Löschfristen und Tilgungshemmung

Einträge im Fahreignungsregister unterliegen bestimmten Löschfristen. Diese betragen je nach Delikt zwischen 2,5 und 10 Jahren. Wichtig: Neue Einträge können die Löschung alter Einträge verzögern („Tilgungshemmung“). Deshalb ist es oft sinnvoll, den genauen Stand beim KBA zu erfragen – etwa um zu klären, wann eine MPU noch verlangt werden darf oder welche Altlasten noch gespeichert sind.

Fazit

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine zentrale Schaltstelle im deutschen Fahrerlaubnisrecht. Es führt das Punktesystem, übermittelt relevante Informationen an Behörden und dokumentiert MPU-Ergebnisse. Wer zur MPU muss oder einen neuen Führerschein beantragen will, sollte wissen, was beim KBA gespeichert ist – und sich gegebenenfalls frühzeitig eine Auskunft einholen. Die dort gespeicherten Daten können maßgeblich darüber entscheiden, ob eine MPU angeordnet wird, wie die Behörde den Fall bewertet und welche Anforderungen zu erfüllen sind. Wer seine Akten kennt, kann sich gezielter vorbereiten – und hat bessere Chancen auf ein erfolgreiches MPU-Verfahren.

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