Beurteilungskriterien für die Fahreignung bei der MPU

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Der Führerschein steht für Freiheit, Selbstständigkeit – und für Verantwortung. Wer im Straßenverkehr wiederholt auffällig wird, sei es durch Alkohol, Drogen, zu viele Punkte oder Straftaten, verliert nicht nur sein Recht zum Fahren, sondern muss seine Fahreignung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erneut unter Beweis stellen.

Dabei fragen sich viele: Woran entscheidet sich eigentlich, ob ich den „Idiotentest“ bestehe oder nicht? Die Antwort lautet: an klar definierten Beurteilungskriterien der MPU. Diese Kriterien wurden bundesweit einheitlich festgelegt und bilden die Grundlage jeder MPU-Begutachtung – unabhängig davon, welches Delikt vorliegt.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese Kriterien funktionieren, welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich gezielt darauf vorbereiten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Klare Kriterien statt Willkür:
    Die MPU basiert auf einheitlichen Beurteilungskriterien (A1–A5), die individuell prüfen, ob eine stabile und sichere Fahreignung vorliegt.
  • Glaubwürdige Veränderung ist entscheidend:
    Nur wer Einsicht zeigt, Verhaltensänderungen nachvollziehbar darstellt und Risiken künftig vermeidet, kann die MPU bestehen.
  • Gezielte Vorbereitung zahlt sich aus:
    Mit professioneller MPU-Vorbereitung lassen sich die Kriterien strukturiert bearbeiten, persönliche Entwicklungen überzeugend vermitteln – und die Erfolgschancen deutlich steigern.

Welche Kriterien bewertet der Gutachter bei einer MPU?

Wenn Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen, hängt der Ausgang maßgeblich davon ab, wie glaubhaft und stabil Ihre persönliche Entwicklung ist. Der Gutachter beurteilt nicht einfach „nach Bauchgefühl“, sondern auf Basis klar definierter Beurteilungskriterien, die ein umfassendes Bild Ihrer Fahreignung zeichnen sollen.

Dabei geht es nicht nur um äußere Veränderungen – wie den Verzicht auf Alkohol oder Drogen – sondern auch um tiefere, persönliche Prozesse: Haben Sie Ihr Verhalten wirklich reflektiert? Können Sie mit belastenden Situationen künftig anders umgehen? Und haben Sie Ihre emotionale Stabilität wiedergewonnen?

Muss jedes einzelne Kriterium erfüllt sein?

Nein – eine MPU ist keine Checkliste. Der Gutachter betrachtet Ihre Situation ganzheitlich. Auch wenn nicht alle Punkte ideal erfüllt sind, kann das Gesamtbild dennoch positiv ausfallen – etwa, wenn Sie nachvollziehbar darstellen, dass Sie sich intensiv mit Ihren Fehlern beschäftigt haben, Ihre Motive verstehen und bereits wirksame Verhaltensänderungen umgesetzt haben. Entscheidend ist: Ihre Entwicklung muss glaubhaft und zukunftsfähig sein.

Wie wendet der Gutachter die Kriterien konkret an?

Im Gespräch achtet der Gutachter auf zahlreiche Signale. Er stellt gezielte Fragen, lässt Raum für Ihre Erklärungen – und gleicht Ihre Aussagen mit den Beurteilungskriterien ab. Entscheidend ist dabei nicht, „richtige Antworten“ zu geben, sondern authentisch und konsistent zu sein. Wer sich widerspricht, bagatellisiert oder keine überzeugende Strategie für die Zukunft hat, fällt meist durch.

Beispielfragen könnten sein:

  • „Wie haben Sie Ihr Verhalten damals gerechtfertigt?“
  • „Was war der Auslöser für Ihre Veränderung?“
  • „Was tun Sie heute, wenn Sie in eine ähnliche Stresssituation geraten?“

Worauf legt der Gutachter besonders viel Wert?

Insbesondere vier Aspekte stehen im Mittelpunkt:

  1. Selbstreflexion: Haben Sie sich ehrlich mit Ihrem Verhalten auseinandergesetzt?
  2. Verantwortungsübernahme: Erkennen Sie Ihre persönliche Verantwortung an?
  3. Verhaltensänderung: Haben Sie Maßnahmen ergriffen, um Rückfälle zu vermeiden?
  4. Stabilität: Ist Ihre Veränderung tragfähig – auch in schwierigen Alltagssituationen?

Wer glaubhaft vermitteln kann, dass er aus früherem Fehlverhalten gelernt hat und heute deutlich anders handelt, hat sehr gute Chancen auf ein positives Gutachten.

Hypothese A1: Liegt eine Alkoholabhängigkeit vor?

Wer sich nach einem Alkoholdelikt der MPU stellen muss, wird im Rahmen der Begutachtung nicht nur nach dem Konsumverhalten gefragt. Vielmehr prüft der Gutachter auf Basis klar definierter Beurteilungskriterien der MPU, ob eine behandlungsbedürftige Alkoholabhängigkeit vorliegt – und ob daraus nachvollziehbare, stabile Veränderungen entstanden sind.

Alkoholabhängigkeit als medizinische Diagnose

Die Grundlage für diese Einschätzung bildet eine fachlich abgesicherte Diagnose, etwa durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Hierbei wird auf internationale Klassifikationen wie das ICD-10 oder DSM-5 zurückgegriffen. Typische Merkmale sind ein Kontrollverlust über den Konsum, körperliche Entzugssymptome, eine steigende Toleranz sowie das Trinken trotz negativer Folgen.

Diese diagnostischen Hinweise können sich in ärztlichen Unterlagen, Entlassungsberichten aus Suchtkliniken oder auch in einem anerkannten Screeningverfahren widerspiegeln – etwa durch den AUDIT-Fragebogen oder den CAGE-Test.

Was muss der Klient zeigen, um seine Fahreignung wiederzuerlangen?

Wenn eine Alkoholabhängigkeit festgestellt wurde, sind die Anforderungen an eine positive MPU-Bewertung besonders hoch. Der Betroffene muss überzeugend belegen, dass er den Alkoholkonsum vollständig eingestellt hat – und diesen Verzicht auch langfristig aufrechterhalten kann.

Dazu gehört:

  • Ein durchgängiger Nachweis der Abstinenz, meist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten – belegt durch Haaranalysen, EtG-Urinscreenings oder Laborwerte.
  • Vermeidung von Restalkohol, auch durch scheinbar harmlose Produkte wie alkoholfreies Bier oder Speisen mit Alkoholzusatz.
  • Tiefe Aufarbeitung der Suchtursachen, idealerweise im Rahmen einer Entwöhnungsbehandlung, ambulant oder stationär.
  • Entwicklung von Rückfallstrategien, mit denen belastende Alltagssituationen künftig ohne Alkohol bewältigt werden können.

Die MPU-Gutachter erwarten ein schlüssiges Gesamtbild: nicht nur den reinen Verzicht, sondern auch Einsicht, Motivation und neue Denk- und Handlungsmuster.

Stabilisierung und Rückfallprävention

Ein zentrales Element in den Beurteilungskriterien der MPU ist die Frage nach der Stabilität der Veränderung. Hat sich der Lebensstil dauerhaft verändert? Gibt es belastbare Schutzmechanismen gegen Rückfälle? Ist das Umfeld unterstützend – oder rückfallgefährdend?

Positive Zeichen sind hier zum Beispiel:

  • Der regelmäßige Besuch von Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen
  • Der Aufbau eines alkoholfreien sozialen Netzwerks
  • Die bewusste Auseinandersetzung mit möglichen Rückfallauslösern
  • Konkrete Maßnahmen wie Notfallpläne oder Vermeidungsstrategien

Wie wird mit Rückfällen umgegangen?

Ein kurzer Rückfall muss nicht automatisch zur negativen Beurteilung führen – sofern der Betroffene diesen glaubwürdig reflektiert und zeigt, dass er daraus gelernt hat. In solchen Fällen ist jedoch eine zusätzliche Abstinenzzeit von mindestens sechs Monaten erforderlich, um die Glaubhaftigkeit der Veränderung zu stützen.

Fazit zu A1: Alkoholabhängigkeit im MPU-Gutachten

Die Hypothese A1 zielt darauf ab, zu prüfen, ob bei einem Klienten eine Alkoholabhängigkeit bestand – und ob er in der Lage ist, dauerhaft abstinent zu leben und verantwortungsvoll mit seiner Suchtgeschichte umzugehen. Die Beurteilungskriterien der MPU setzen hierfür klare Maßstäbe: Nur wer glaubhaft und stabil abstinent lebt, sich mit den Ursachen seiner Abhängigkeit auseinandergesetzt hat und konkrete Rückfallprävention betreibt, kann seine Fahreignung wiedererlangen.

Hypothese A2: Alkoholmissbrauch – ist kontrolliertes Trinken ausgeschlossen?

Nicht jeder, der mit Alkohol im Straßenverkehr auffällt, ist abhängig. Häufig zeigt sich ein riskanter oder schädlicher Umgang mit Alkohol, der medizinisch nicht alle Kriterien der Abhängigkeit erfüllt, aber dennoch erhebliche Zweifel an der Fahreignung aufwirft. Die sogenannte Hypothese A2 widmet sich dem Alkoholmissbrauch, wie er in den Beurteilungskriterien der MPU definiert ist – und überprüft, ob eine dauerhafte Verhaltensänderung gelungen ist.

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Wann liegt Alkoholmissbrauch vor?

Alkoholmissbrauch wird angenommen, wenn der Konsum wiederholt zu negativen Konsequenzen führt – etwa in Form von Verkehrsdelikten, sozialen Konflikten oder gesundheitlichen Problemen – ohne dass eine vollständige Abhängigkeit diagnostiziert wird. Entscheidend ist: Die Fähigkeit, den Konsum kontrolliert zu steuern, ist beeinträchtigt, auch wenn keine körperlichen Entzugssymptome auftreten.

Diagnostisch orientieren sich Gutachter hier ebenfalls an internationalen Standards wie dem DSM-5 oder dem ICD-10. Zusätzlich werden spezifische Verhaltensmuster bewertet, die im Folgenden in sieben Teilkriterien gegliedert sind.

A 2.1 N: Hinweise auf eine Substanzgebrauchsstörung

Ein schädlicher Gebrauch liegt vor, wenn der Alkoholkonsum direkt oder indirekt zu psychischen oder physischen Schäden geführt hat. Das kann sich in vielen Bereichen äußern:

  • Führerscheinverlust oder strafrechtliche Auffälligkeiten
  • Gesundheitsprobleme (z. B. erhöhte Leberwerte)
  • Soziale Konflikte (z. B. Beziehungskrisen oder Jobverlust)
  • Craving (starkes Verlangen nach Alkohol)
  • Wiederholte, gescheiterte Versuche, den Konsum einzuschränken

Der Gutachter prüft, ob diese Muster über einen längeren Zeitraum aufgetreten sind und ob sie auf einen dauerhaft problematischen Umgang mit Alkohol hindeuten.

A 2.2 N: Konsumhistorie und Lernverhalten

Anhand der Lerngeschichte wird deutlich, ob der Betroffene aus früheren Erfahrungen gelernt hat – oder nicht. Hinweise auf ein nicht gefestigtes Verhalten sind unter anderem:

  • Hohe Promillewerte bei Verkehrskontrollen (z. B. über 1,6 ‰)
  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten trotz Sanktionen
  • Rückfälle nach bereits abgeschlossenen MPU-Verfahren oder §70-Kursen
  • Gleichbleibendes Trinkverhalten trotz negativer Rückmeldungen

Wenn trotz mehrerer Gelegenheiten keine stabile Veränderung eingetreten ist, wird die Kontrollfähigkeit über das Trinkverhalten als beeinträchtigt angesehen.

A 2.3 N: Nachweis konsequenten Alkoholverzichts

Ein zentraler Punkt in den Beurteilungskriterien der MPU ist der verlässliche Nachweis, dass aktuell kein Alkohol konsumiert wird – und dies auch für die Zukunft nicht geplant ist. Das bedeutet konkret:

  • Verzicht auf alkoholhaltige und alkoholarme Getränke
  • Keine Auffälligkeiten im ärztlichen Gespräch (z. B. Alkoholfahne)
  • Regelmäßige toxikologische Abstinenznachweise (z. B. EtG, PEth)
  • Unauffällige Leberwerte

Fehlen diese Nachweise oder ergeben sich Zweifel, ist ein positives Gutachten kaum möglich.

A 2.4 N: Nachhaltigkeit des Verzichts

Nicht jede Verhaltensänderung ist stabil – manche beruhen nur auf äußerem Druck. Die MPU-Gutachter prüfen deshalb, ob der Alkoholverzicht tragfähig in den Alltag integriert wurde. Hinweise für eine stabile Veränderung sind:

  • Eigenverantwortlicher Umgang mit Rückfallrisiken
  • Veränderungen im sozialen Umfeld (z. B. neue Freizeitgestaltung ohne Alkohol)
  • Keine Bagatellisierung früherer Vorfälle
  • Durchgeführte Therapien oder Beratungen, deren Inhalte im Alltag Anwendung finden

Gleichzeitig sind zweckgebundene Motivationen („Ich verzichte nur wegen der MPU“) ein starkes Warnsignal und sprechen gegen langfristige Eignung.

A 2.5 K: Motivlage für den Verzicht

Ein tiefgreifender Wandel erfordert eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Gründen für den früheren Missbrauch. Gutachter achten darauf, ob die Motivation auf echter Einsicht basiert oder lediglich „vorgeschoben“ wirkt.

Günstig sind:

  • Innere Überzeugung („Ich will gesund und klar leben“)
  • Emotionale Reife: Reflexion der früheren Ausweichstrategien
  • Differenzierung: klare Unterscheidung zwischen Bedürfnis und Gewohnheit

Ungünstig sind:

  • Bagatellisierung („War doch nicht so schlimm“)
  • Projektion („Die Polizei war unfair“)
  • Flucht in Ausreden oder Leugnung

A 2.6 K: Neue positive Erfahrungen im alkoholfreien Leben

Der bewusste Verzicht auf Alkohol sollte nicht als Verlust, sondern als neuer Lebensweg mit Vorteilen erlebt werden. Gutachter prüfen, ob der Klient bereits positive Erlebnisse ohne Alkohol gemacht hat, z. B.:

  • Verbesserte körperliche oder psychische Gesundheit
  • Mehr Energie, bessere Schlafqualität, weniger Konflikte
  • Neue soziale Kontakte, Hobbys oder berufliche Entwicklung

Solche positiven Verstärker wirken stabilisierend – und sind deshalb in der MPU ein starkes Argument für die Fahreignung.

A 2.7 N: Konzept für kontrolliertes Trinken (in Ausnahmefällen)

In seltenen Fällen kann auch ein nachweislich stabiles Konzept für kontrollierten Konsum (KT) akzeptiert werden – allerdings nur, wenn keine Hinweise auf eine Abhängigkeit bestehen und der Klient nachweisen kann, dass:

  • Er genaue Trinkgrenzen kennt und einhält
  • Toxikologische Befunde unauffällig sind
  • Unterstützende Maßnahmen (z. B. KT-Training, Beratung) dauerhaft wirken

Diese Ausnahme wird jedoch nur sehr restriktiv akzeptiert – bei jedem Zweifel an der Steuerungsfähigkeit wird KT abgelehnt.

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Fazit: Alkoholmissbrauch erfordert klare Veränderung – keine halben Maßnahmen

Die Beurteilungskriterien der MPU zur Hypothese A2 zielen darauf ab, zu erkennen, ob ein früherer missbräuchlicher Alkoholkonsum glaubhaft und dauerhaft verändert wurde. Die Anforderungen sind hoch – aber realistisch erreichbar. Wer abstinent lebt, seine persönliche Geschichte reflektiert, konkrete Schutzmechanismen entwickelt hat und dies durch Nachweise belegt, kann auch mit einem früheren Missbrauch ein positives Gutachten erhalten.

Hypothese A3: Alkoholgefährdung – wird riskantes Verhalten rechtzeitig gestoppt?

Nicht jede Person, die wegen Alkoholkonsums zur MPU muss, ist abhängig oder zeigt eindeutigen Missbrauch. In vielen Fällen geht es um sogenannte Alkoholgefährdung – also einen kritischen Umgang mit Alkohol, der noch nicht als behandlungsbedürftige Störung gilt, aber auffällige Konsummuster oder problematische Trinkgewohnheiten offenbart. Die Beurteilungskriterien der MPU greifen diesen Graubereich in der Hypothese A3 auf.

Ziel ist es, einzuschätzen, ob die betroffene Person in der Lage ist, ihr Trinkverhalten langfristig zu verändern, um künftig keine Gefahr für sich selbst oder andere im Straßenverkehr darzustellen.

Wann spricht man von einer Alkoholgefährdung?

Der Begriff beschreibt eine Situation, in der die betroffene Person noch nicht abhängig ist, aber bereits auffällige Konsummuster, Kontrollverluste oder riskante Verknüpfungen von Alkohol und Alltagshandlungen zeigt. Besonders häufig fällt diese Kategorie bei Personen mit Trunkenheitsfahrten im Bereich 1,1 bis 1,6 Promille oder bei mehrfachen geringeren Auffälligkeiten.

Die Hypothese A3 prüft: Wurde das eigene Trinkverhalten ausreichend reflektiert und angepasst? Oder besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen?

Die Kriterien im Überblick

A 3.1 K: Hinweise auf Toleranzentwicklung und Kontrollverlust

Ein erstes Anzeichen für eine gefährdete Entwicklung ist der Umstand, dass hohe Blutalkoholwerte vorliegen, ohne dass die Person selbst Beeinträchtigungen wahrnimmt oder die Situation ernst nimmt. Der Gutachter bewertet unter anderem:

  • Trunkenheitsfahrten mit BAK ab ca. 1,3 ‰ (gelegentlich auch darunter)
  • Wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss
  • Gleichgültigkeit gegenüber riskantem Trinkverhalten
  • Körperliche Folgeschäden, z. B. neurologische Auffälligkeiten oder erhöhte Leberwerte

Wer trotz dieser Warnzeichen sein Verhalten nicht ändert, zeigt ein hohes Maß an Risikoverharmlosung – ein klares Alarmsignal aus Sicht der Beurteilungskriterien MPU.

A 3.2 K: Entlastungstrinken und problematische Motive

In der Hypothese A3 geht es auch um die Frage: Warum wurde getrunken? Besonders kritisch ist sogenanntes „Entlastungstrinken“ – also der Konsum von Alkohol zur psychischen Stabilisierung. Der Gutachter prüft, ob etwa folgende Motive vorlagen:

  • Trinken zur Stressbewältigung oder Frustregulation
  • Einsatz von Alkohol zur Stimmungsaufhellung
  • Trinken zur Überwindung sozialer Unsicherheit
  • Gewohnheitsmäßiger Konsum in belastenden Lebensphasen

Diese Formen des Konsums können leicht in problematische Muster übergehen – selbst wenn sie im Alltag zunächst „funktionieren“.

A 3.3 K: Nachvollziehbare Verhaltensänderung

Das Herzstück der Begutachtung ist die Verhaltensveränderung. Der Klient muss nachvollziehbar darlegen, dass er aus seinen Erfahrungen gelernt hat – und sein Trinkverhalten seitdem grundlegend geändert wurde. Das kann z. B. bedeuten:

  • Reduktion auf ein risikoarmes Konsumniveau (nach WHO: max. 12 g Alkohol pro Tag bei Frauen, 24 g bei Männern)
  • Planung und Begrenzung von Trinkanlässen
  • Verzicht auf Alkohol in bestimmten Kontexten (z. B. beruflich, in stressigen Phasen)
  • Deutliche Abgrenzung zu früheren Trinkmustern

Der Gutachter achtet dabei auf Konsistenz und Glaubwürdigkeit – wer sich widerspricht oder seine Aussagen bagatellisiert, verliert an Überzeugungskraft.

A 3.4 K: Motivation und neue Erfahrungen

Die Veränderung sollte nicht nur äußerlich sichtbar sein, sondern auch emotional und kognitiv verankert. Das bedeutet: Die betroffene Person hat sich mit den eigenen Trinkmustern auseinandergesetzt, sie verstanden – und zieht aus der Veränderung positive Erfahrungen. Dazu zählen:

  • Mehr Energie und bessere körperliche Gesundheit
  • Neue Hobbys und Freizeitaktivitäten ohne Alkohol
  • Aufbau stabiler sozialer Beziehungen
  • Erleben von Selbstwirksamkeit: „Ich kann mein Verhalten steuern.“

Die Beurteilungskriterien MPU werten solche Erfahrungen als stabilisierende Faktoren, die die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich senken.

A 3.5 K: Langfristige Verhaltensstabilität

Veränderung ist nur dann relevant, wenn sie langfristig anhält. Deshalb bewertet der Gutachter nicht nur den momentanen Zustand, sondern auch die Aussicht auf zukünftige Stabilität. Dabei spielen u. a. folgende Punkte eine Rolle:

  • Strategien zur Rückfallvermeidung (z. B. Umgang mit Trinksituationen)
  • Veränderungen im sozialen Umfeld
  • Reduzierung von Risikofaktoren (z. B. Stress, Isolation, berufliche Belastung)
  • Aufbau alternativer Bewältigungsstrategien

Wer glaubhaft vermitteln kann, dass sich nicht nur das Verhalten, sondern auch die Lebensführung verändert hat, erfüllt die Anforderungen dieses Kriteriums.

Fazit: Gefährdung ernst nehmen – und eigenverantwortlich handeln

Die Hypothese A3 richtet sich an Menschen, die sich noch nicht im Bereich der Abhängigkeit bewegen, aber trotzdem durch riskantes Trinkverhalten auffällig wurden. Entscheidend für ein positives Gutachten ist, ob dieses Verhalten rechtzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen dauerhaft verändert wurde. Die Beurteilungskriterien MPU legen dabei Wert auf Reflexion, Einsicht, Motivation und Stabilität – wer hier überzeugend auftritt, kann die Fahreignung zurückerlangen.

Hypothese A4: Trennung von Trinken und Fahren – kann das zuverlässig gelingen?

Für viele Betroffene ist es ein Schlüsselmoment in der MPU: Die Frage, ob sie heute in der Lage sind, konsequent zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen. Selbst wenn kein Alkoholmissbrauch oder keine Abhängigkeit vorliegt, kann ein einzelner Fehler – etwa eine spontane Entscheidung, trotz Konsums noch zu fahren – die Fahreignung ernsthaft infrage stellen.

Die Beurteilungskriterien der MPU greifen diese Fragestellung in der Hypothese A4 auf. Im Zentrum steht dabei nicht, ob jemand generell trinkt – sondern, ob er oder sie glaubhaft darlegen kann, das Fahren unter Alkoholeinfluss dauerhaft zu vermeiden.

Was bedeutet „Trennungsfähigkeit“ im MPU-Kontext?

Die Trennungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, auch in Alltagssituationen – und besonders unter Druck oder in Ausnahmesituationen – keine riskanten Entscheidungen im Zusammenhang mit Alkohol und Autofahren zu treffen. Diese Fähigkeit ist ein zentraler Baustein der Fahreignung.

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft anhand konkreter Kriterien, ob dieses Trennungsvermögen zuverlässig entwickelt wurde – und ob es auch in der Zukunft tragfähig ist.

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Die Kriterien der Hypothese A4 im Überblick

A 4.1 K: Einsicht und fester Vorsatz

Der erste und wichtigste Schritt ist eine klare innere Haltung: Die bewusste Entscheidung, nie wieder alkoholisiert zu fahren – und das nicht nur in Bezug auf strafbare Werte, sondern bereits bei geringem Alkoholkonsum.

Dabei gilt:

  • Der Vorsatz muss konkret formuliert sein („Ich fahre nie, wenn ich getrunken habe.“)
  • Der Klient erkennt, dass selbst geringe Promillewerte bereits die Fahrsicherheit beeinträchtigen können
  • Es besteht ein Verständnis für die gesetzlichen Grenzwerte – inklusive der 0,3-Promille-Grenze bei relativer Fahruntüchtigkeit

Vage Aussagen wie „Ich passe schon auf“ oder „Ich trinke nicht viel“ reichen nicht aus. Der Gutachter erwartet klare, belastbare Aussagen zur persönlichen Verhaltensregel.

A 4.2 K: Organisation von Konsum und Mobilität

Ein glaubhaftes Verhalten zeigt sich nicht nur in Worten, sondern im Alltag. Das bedeutet: Wer trinken möchte, plant im Vorfeld, wie er nach Hause kommt – und trifft klare organisatorische Maßnahmen.

Positiv gewertet wird:

  • Alkoholische Anlässe finden ohne eigenes Fahrzeug in Reichweite statt
  • Es wurden Alternativen zur Heimfahrt eingeplant (z. B. Taxi, ÖPNV, Übernachtung)
  • Diese Organisation klappt auch unter Stress oder in spontanen Situationen
  • Es gibt keinen Rückgriff auf Entschuldigungen wie „Es war nicht geplant“ oder „Ich musste fahren“

Die Beurteilungskriterien MPU sehen mangelnde Planung als Risiko für zukünftige Fahrten unter Einfluss – gerade in emotionalen oder unvorhergesehenen Momenten.

A 4.3 K: Realistische Einschätzung von Alkoholkonsum

Viele Menschen unterschätzen, wie stark Alkohol ihre Wahrnehmung beeinflusst – und wie schnell sie sich „fit genug“ fühlen, obwohl sie es objektiv nicht sind. In der Begutachtung geht es darum, ob der Klient gelernt hat, seinen Alkoholkonsum richtig einzuschätzen – und daraus zuverlässige Konsequenzen zu ziehen.

Wichtig sind:

  • Verzicht auf „gefühlte Promillewerte“ als Entscheidungsgrundlage
  • Kenntnis über Trinkmengen, Wirkungsverläufe und Abbauzeiten
  • Keine Versuche, sich mit „Trinktricks“ (z. B. Essen, Wassertrinken) in Sicherheit zu wiegen
  • Verständnis, dass Alkohol enthemmend wirkt – auch hinsichtlich der Entscheidung, ob gefahren wird oder nicht

Fehlt diese realistische Selbsteinschätzung, gelten die Schutzmechanismen als unzuverlässig – selbst bei insgesamt niedrigem Konsumverhalten.

Was macht eine positive Bewertung aus?

Die Hypothese A4 gilt als erfüllt, wenn die betroffene Person glaubhaft zeigen kann, dass sie…

  • ihren Alkoholkonsum vom Straßenverkehr klar abgrenzt
  • verinnerlicht hat, wie gefährlich selbst geringe Mengen Alkohol sein können
  • vorausschauend plant und in keiner Situation mehr unter Alkoholeinfluss fahren würde
  • bewusste, reflektierte Entscheidungen trifft – auch unter Druck

Wer diese Punkte authentisch und nachvollziehbar darstellt, kann trotz früherer Trunkenheitsfahrt eine positive MPU-Bewertung erhalten – selbst wenn er oder sie weiterhin gelegentlich trinkt.

Fazit: Trennung von Trinken und Fahren ist eine Frage der Haltung

Die Hypothese A4 stellt nicht auf die Menge an Alkohol ab, sondern auf den Umgang damit. Die Beurteilungskriterien der MPU erwarten eine klare persönliche Linie: Wer heute trinkt, fährt nicht. Punkt.

Diese Trennung muss im Denken, Fühlen und Handeln verankert sein – nicht nur als äußerer Vorsatz, sondern als Teil eines bewussten, sicheren Lebensstils im Straßenverkehr.

Hypothese A5: Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen – besteht ein Risiko im Straßenverkehr?

Nicht nur Alkohol, Drogen oder Punkte können zur medizinisch-psychologischen Untersuchung führen. Auch körperliche oder psychische Erkrankungen können Anlass für Zweifel an der Fahreignung geben – insbesondere dann, wenn sie die Wahrnehmung, Reaktion, Aufmerksamkeit oder das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Die Hypothese A5 konzentriert sich auf diese Form der Beurteilung und ist Bestandteil der offiziellen Beurteilungskriterien der MPU.

Ziel dieser Hypothese ist es, festzustellen, ob eine Erkrankung oder Funktionsstörung vorliegt, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen könnte – und ob die betroffene Person geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Fahreignung wiederherzustellen oder zu sichern.

Wann wird Hypothese A5 angewendet?

Die Hypothese A5 kommt zum Einsatz, wenn sich aus Akten, Gutachten oder ärztlichen Befunden Hinweise auf:

  • neurologische Erkrankungen (z. B. Epilepsie, Parkinson)
  • chronische körperliche Einschränkungen (z. B. Diabetes mit Unterzuckerungsneigung, Schlafapnoe)
  • psychische Störungen (z. B. Depression, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen)
  • Abhängigkeit von Medikamenten oder Schmerzmitteln
  • kognitive Leistungseinschränkungen (z. B. verlangsamte Informationsverarbeitung, eingeschränkte Aufmerksamkeit)

ergeben. Auch psychische Ausnahmezustände wie ein Suizidversuch, Klinikaufenthalte oder aggressives Verhalten können Anlass für diese Hypothese sein.

Die zentralen Fragen im Rahmen der Beurteilung

1. Besteht derzeit eine Erkrankung, die die Fahreignung einschränkt?

Der erste Schritt der Begutachtung besteht darin, zu klären, ob aktuell überhaupt medizinisch relevante Beeinträchtigungen vorliegen. Hierzu werden meist neurologische, internistische oder psychiatrische Fachgutachten herangezogen. In vielen Fällen müssen aktuelle Befunde durch Fachärzte nachgereicht oder bereits vorgelegt werden.

Beispiele:

  • Hat sich die Depression stabilisiert?
  • Ist die Medikation bei ADHS gut eingestellt?
  • Wurde die Epilepsie seit Jahren anfallsfrei geführt?
  • Ist die Narkolepsie therapiegesichert?

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Liegt eine aktuelle und unbehandelte Symptomatik vor, ist ein positives Gutachten nicht möglich.

2. Wurde eine geeignete Behandlung durchgeführt?

Ein weiterer Fokus der Beurteilungskriterien MPU ist die Frage, ob die betroffene Person Einsicht in ihre gesundheitliche Situation zeigt und entsprechend gehandelt hat. Das bedeutet:

  • Regelmäßige fachärztliche Kontrolle
  • Einnahme der verordneten Medikation
  • Durchführung psychotherapeutischer Maßnahmen (z. B. Verhaltenstherapie)
  • Integration gesundheitsförderlicher Verhaltensweisen (z. B. Schlafhygiene, Stressabbau, Bewegung)

Der Gutachter will sehen, dass der Klient seine Gesundheit aktiv managt – nicht nur passiv auf Besserung hofft.

3. Besteht ein stabiles Gesundheitszustand ohne Risiko für den Straßenverkehr?

Die Fahreignung hängt nicht davon ab, ob jemand „gesund“ ist – sondern ob die gesundheitliche Situation stabil und risikoarm ist. Eine dauerhaft gut eingestellte Erkrankung kann mit der Fahreignung durchaus vereinbar sein.

Wichtige Aspekte:

  • Keine spontane Verschlechterung zu erwarten
  • Geringe Rückfall- oder Krisenwahrscheinlichkeit
  • Fähigkeit zur Selbstkontrolle und situativen Anpassung
  • Zuverlässige Medikamenteneinnahme ohne Fahruntüchtigkeit

Wer z. B. Epilepsie hat, aber seit mehreren Jahren anfallsfrei ist, kann bei stabiler Medikamenteneinstellung trotzdem als fahrgeeignet gelten.

4. Werden die Folgen der Erkrankung realistisch eingeschätzt?

Ein weiteres Kriterium im Rahmen der Hypothese A5 ist die Krankheitseinsicht. Der Gutachter prüft, ob die betroffene Person ihre Einschränkungen realistisch einschätzt, diese akzeptiert – und bereit ist, ggf. auf Fahrten zu verzichten, wenn der Gesundheitszustand es verlangt.

Beispielhafte Aussagen:

  • „Ich weiß, dass ich bei starker Müdigkeit nicht fahren darf.“
  • „Wenn ich merke, dass ich psychisch instabil bin, lasse ich das Auto stehen.“
  • „Ich habe gelernt, meine Belastungsgrenzen zu erkennen.“

Fehlt diese Selbstreflexion, gelten selbst gut behandelbare Erkrankungen als Risiko.

Wie sieht ein positives Gesamtbild aus?

Ein positives MPU-Gutachten bei Anwendung der Hypothese A5 ist möglich, wenn:

  • die zugrundeliegende Erkrankung fachärztlich abgesichert und behandelt ist
  • keine akuten oder schwerwiegenden Einschränkungen vorliegen
  • eine stabile und verlässliche Selbststeuerung gewährleistet ist
  • medizinische oder psychotherapeutische Maßnahmen regelmäßig wahrgenommen werden
  • eine offene und realistische Auseinandersetzung mit der eigenen gesundheitlichen Lage erfolgt

Der Fokus liegt also auf Stabilität, Einsicht und aktiver Gesundheitsverantwortung.

Fazit: Körperlich oder psychisch belastet – aber trotzdem fahrtauglich?

Die Hypothese A5 in der MPU zeigt: Nicht jede Erkrankung ist automatisch ein Ausschlusskriterium. Aber jede unbehandelte, instabile oder verleugnete Einschränkung kann zur Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Beurteilungskriterien MPU verlangen deshalb ein klares Signal: Ich kenne meine Grenzen – und ich kann verantwortungsvoll mit ihnen umgehen.

Fazit: Mit den richtigen Schritten durch die MPU – wer die Beurteilungskriterien kennt, hat einen klaren Vorteil

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) prüft, ob jemand nach Verkehrsauffälligkeiten wieder geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Grundlage dafür sind die einheitlichen Beurteilungskriterien der MPU, die in fünf Hypothesen (A1 bis A5) unterteilt sind: Alkoholabhängigkeit, Alkoholmissbrauch, Alkoholgefährdung, mangelnde Trennung von Trinken und Fahren sowie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Jede Hypothese umfasst spezifische Anforderungen an Einsicht, Verhaltensänderung, Stabilität und Rückfallprophylaxe. Wer diese Kriterien nachvollziehbar erfüllt, hat gute Chancen auf ein positives Gutachten. Eine professionelle MPU-Vorbereitung hilft, die eigenen Stärken herauszuarbeiten, Nachweise richtig zu nutzen und die eigene Entwicklung glaubwürdig darzustellen.

Häufige Fragen zu den Beurteilungskriterien der MPU

Was genau sind die Beurteilungskriterien der MPU?

Die Beurteilungskriterien der MPU sind einheitliche Bewertungsmaßstäbe, die bundesweit angewendet werden, um die Fahreignung einer Person objektiv und nachvollziehbar einzuschätzen. Sie dienen dazu, zu beurteilen, ob jemand nach einem Verstoß – etwa wegen Alkohol, Drogen, Punkten oder psychischer Auffälligkeit – wieder geeignet ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Kriterien sind in fünf Hypothesen (A1 bis A5) gegliedert, je nachdem, welche Problematik im Vordergrund steht. Im Zentrum stehen Fragen wie: Hat die betroffene Person Einsicht gezeigt? Wurden nachhaltige Veränderungen umgesetzt? Und ist künftig ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Straßenverkehr gewährleistet?

Muss ich alle Kriterien vollständig erfüllen, um die MPU zu bestehen?

Nein, nicht jedes einzelne Kriterium muss zu 100 % erfüllt sein. Die Gutachterin oder der Gutachter betrachtet Ihre persönliche Situation immer ganzheitlich. Entscheidend ist der Gesamteindruck: Haben Sie glaubhaft gezeigt, dass Sie aus Ihrem Fehlverhalten gelernt haben? Haben Sie sich ausreichend mit den Ursachen auseinandergesetzt? Und können Sie künftig sicher und stabil am Straßenverkehr teilnehmen? Auch wenn kleinere Schwächen bestehen, kann das Gutachten positiv ausfallen – solange die wesentlichen Aspekte überzeugend dargelegt werden und keine Zweifel an Ihrer Eignung bestehen bleiben.

Wie kann ich mich gezielt auf die Beurteilungskriterien der MPU vorbereiten?

Die Vorbereitung auf die MPU sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Eine professionelle MPU-Vorbereitung hilft Ihnen, die Beurteilungskriterien zu verstehen und Ihre persönliche Geschichte so aufzubereiten, dass sie authentisch und nachvollziehbar wirkt. Dazu gehören eine ehrliche Reflexion Ihres früheren Verhaltens, die Entwicklung konkreter Vermeidungsstrategien, das Verständnis Ihrer Hypothese (z. B. A1: Alkoholabhängigkeit oder A3: Alkoholgefährdung) sowie der Umgang mit kritischen Fragen im Gespräch. Gute Vorbereitung umfasst auch das Training von MPU-Situationen, Unterstützung bei Abstinenznachweisen und die Arbeit an Ihrer inneren Haltung.

Wie lange muss ich abstinent leben, wenn ich früher alkoholabhängig war?

Wenn im Rahmen der MPU eine Alkoholabhängigkeit (Hypothese A1) festgestellt wurde, wird in der Regel ein durchgängiger Nachweis vollständiger Abstinenz über mindestens zwölf Monate erwartet – oft auch länger. Dieser Zeitraum muss mit geeigneten Methoden belegt werden, etwa durch Haaranalysen, Urinkontrollen oder Laboruntersuchungen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie sich auch mit den Ursachen Ihrer früheren Abhängigkeit auseinandergesetzt haben und wirksame Rückfallprophylaxe entwickelt haben. Ein bloßes „Nichttrinken“ reicht nicht – es geht auch um Motivation, Krankheitseinsicht und Veränderung im Alltag.

Kann ich die MPU auch mit einer psychischen oder körperlichen Erkrankung bestehen?

Ja, eine körperliche oder psychische Vorerkrankung schließt die Fahreignung nicht grundsätzlich aus. Wichtig ist, dass die Erkrankung erkannt, angemessen behandelt und stabil ist. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in fachärztlicher Behandlung befinden, Ihre Medikation korrekt einnehmen, keine akuten Symptome zeigen und sich selbst gut einschätzen können, ist ein positives Gutachten möglich. Entscheidend ist die Fähigkeit zur Selbststeuerung – also dass Sie in belastenden Situationen verantwortlich handeln und rechtzeitig auf das Autofahren verzichten, falls Ihr Zustand es einmal erfordert. Die Beurteilungskriterien MPU stellen dabei nicht die Diagnose in den Mittelpunkt, sondern den praktischen Umgang mit ihr.

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