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MPU wegen Straftaten
MPU-Vorbereitung » MPU-Beratung Straftaten
MPU wegen Straftaten: Wer den FĂĽhrerschein durch eine Straftat verloren hat – etwa durch Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder andere schwerwiegende Delikte – muss häufig eine medizinisch psychologische Untersuchung absolvieren, um die Fahrerlaubnis zurĂĽckzuerlangen. Entscheidend ist, dass Sie Ihr Verhalten glaubhaft reflektieren und zeigen, dass Sie kĂĽnftig verantwortungsbewusst handeln.
Eine gezielte Vorbereitung auf die MPU wegen Straftaten kann Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen, insbesondere wenn Sie sich frühzeitig mit den Hintergründen Ihrer Tat und den Erwartungen der Gutachter auseinandersetzen.
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Wann wird eine MPU wegen Straftaten angeordnet?
Eine MPU wegen Straftaten wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bestehen. Dies betrifft nicht nur Verkehrsdelikte, sondern auch andere Straftaten, die auf eine mangelnde gesetzestreue Haltung oder Impulskontrolle hindeuten.
1. Verkehrsbezogene Straftaten (§ 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis)
Die häufigsten Gründe für eine MPU sind Straftaten im Straßenverkehr, die eine direkte Gefährdung darstellen:
- Fahrerflucht (§ 142 StGB) – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) – z. B. durch grob rücksichtsloses Verhalten
- Illegale Straßenrennen (§ 315d StGB) – Teilnahme oder Organisation von Rennen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – Wiederholtes Fahren trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) – z. B. durch rücksichtsloses Fahren
2. Gewalt- und Aggressionsdelikte (§ 74 FeV – Eignungszweifel)
Wer im Straßenverkehr oder außerhalb durch Gewaltdelikte oder wiederholte Aggressionen auffällt, kann ebenfalls zur MPU verpflichtet werden. Dazu gehören:
- Körperverletzung (§ 223 StGB) – Besonders in Verbindung mit Verkehrsdelikten
- Nötigung (§ 240 StGB) – Z. B. durch aggressives Fahrverhalten, Drängeln oder absichtliches Blockieren anderer Verkehrsteilnehmer
- Bedrohung (§ 241 StGB) – Falls Gewalt im Straßenverkehr angedroht wird
- Raub oder Erpressung (§§ 249, 253 StGB) – Falls ein Fahrzeug als Tatmittel diente
3. Wiederholte Straftaten und charakterliche Unzuverlässigkeit
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU auch bei wiederholten Gesetzesverstößen anordnen, selbst wenn diese nicht direkt mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Hierzu zählen:
- Drogenbesitz und -handel (§§ 29 ff. BtMG) – Besonders, wenn ein Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs besteht
- Wiederholte Betrugsdelikte (§ 263 StGB) – Wenn Unehrlichkeit und Regelverstöße systematisch auftreten
- Sexualdelikte oder andere schwere Vergehen – Falls Zweifel an der Selbstkontrolle oder der Einhaltung von Gesetzen bestehen
Wann entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über eine MPU?
Laut § 11 Abs. 3 FeV kann eine MPU angeordnet werden, wenn „Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung zum FĂĽhren von Kraftfahrzeugen begrĂĽnden“.Â
Entscheidend ist:
- Höhe der Strafe und Wiederholungsgefahr
- Zusammenhang mit dem StraĂźenverkehr
- Einsicht und Verhaltensänderung des Betroffenen
Fazit
Eine MPU wegen Straftaten ist nicht nur eine formale Hürde, sondern eine charakterliche Prüfung Ihrer Fahreignung. Wer nachweisen kann, aus seinen Fehlern gelernt zu haben, erhöht seine Chancen auf eine positive Begutachtung erheblich.
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Abstinenznachweis bei einer MPU-Anordnung wegen Straftaten
Bei einer MPU wegen Straftaten kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Abstinenznachweis verlangen – insbesondere, wenn die Straftat in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum stand. Ohne diesen Nachweis ist es nahezu unmöglich, die MPU erfolgreich zu bestehen.
Wann ist ein Abstinenznachweis erforderlich?
Ein Abstinenznachweis wird angeordnet, wenn:
- Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen wurden (z. B. Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB)
- Wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten vorliegen
- Gewaltdelikte oder aggressive Vergehen im Zusammenhang mit Substanzkonsum stehen
- Drogenbesitz oder -handel (§§ 29 ff. BtMG) eine Rolle gespielt haben
Dauer des Abstinenznachweises: 6, 12 oder 15 Monate?
Je nach Schwere der Tat und Konsummuster unterscheiden sich die Abstinenzzeiten:
- 6 Monate Abstinenz → möglich bei einmaligen oder geringfügigen Verstößen
- 12 Monate Abstinenz → erforderlich bei wiederholtem Konsum oder problematischem Verhalten
- 15 Monate Abstinenz → angeordnet bei schwerer Suchtproblematik oder mehrfachen Rückfällen
Ist eine Verkürzung der Abstinenz möglich?
Ja! In Einzelfällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Verkürzung von 15 auf 12 Monate oder von 12 auf 6 Monate akzeptieren, wenn:
- Eine frĂĽhzeitige MPU-Vorbereitung nachweisbar ist (z. B. verkehrspsychologische Beratung)
- Lückenlos und zuverlässig Abstinenznachweise erbracht wurden,
- Die persönliche Einsicht und Verhaltensänderung glaubhaft gemacht wird
Welche Abstinenznachweise sind erforderlich?
- Urinscreenings: 4–6 Tests über 6–12 Monate, mindestens 7 für 15 Monate
- Haaranalysen: 3 cm Haarlänge für 3 Monate Nachweis (max. 12 cm für 1 Jahr)
- Leberwerte: Bei Alkohol (CDT, Gamma-GT, AST, ALT)
Nur CTU-zertifizierte Untersuchungsstellen sind zulässig – private Tests oder Hausarzt-Bescheinigungen werden nicht anerkannt!
MPU wegen Straftaten - Wann tritt die Verjährung ein?
Wann verjährt eine MPU wegen Straftaten?
Die Verjährung einer MPU richtet sich nach der Tilgungsfrist der zugrunde liegenden Straftat im Fahreignungsregister (FAER). Laut § 29 StVG gelten folgende Tilgungsfristen:- 5 Jahre → Bei Straftaten, die nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben
- 10 Jahre → Bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (z. B. Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogendelikte, wiederholte Verkehrsverstöße)
Kann man eine MPU nach Verjährung umgehen?
- Nach 15 Jahren ist die Straftat aus dem FAER gelöscht, eine MPU wird nicht mehr gefordert
- Keine neuen Verkehrsverstöße – jede neue Auffälligkeit verlängert die Tilgung
- Kein Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins während der Tilgungsfrist
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Was passiert bei der MPU wegen Straftaten?
Eine MPU wegen Straftaten dient dazu, Ihre charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen. Die Behörden zweifeln an Ihrer Fahreignung und möchten feststellen, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und in Zukunft verantwortungsvoll handeln.
Die MPU besteht aus drei Hauptbereichen:
1. Medizinische Untersuchung
Ein Arzt überprüft Ihre körperliche und psychische Gesundheit. Falls die Straftat mit Alkohol oder Drogen in Verbindung stand, werden unter anderem Leberwerte oder andere Laborwerte kontrolliert. Falls eine Abstinenz erforderlich ist, müssen nachgewiesene Urinscreenings oder Haaranalysen vorgelegt werden.
2. Leistungstest (Reaktions- und Konzentrationstests)
Hier werden Ihre kognitiven Fähigkeiten, Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit getestet. Besonders bei Straftaten im Straßenverkehr wird überprüft, ob Sie in Stresssituationen angemessen reagieren können.
3. Psychologisches Gespräch – der wichtigste Teil der MPU
Das psychologische Gespräch entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie die MPU bestehen. Der Gutachter bewertet:
- Ihre Einsicht in die begangene Straftat
- Ob Sie Ihr Verhalten reflektiert und Maßnahmen zur Veränderung ergriffen haben
- Ihre Glaubwürdigkeit – widersprüchliche Aussagen führen oft zu einem negativen Gutachten
Wichtig ist, dass Sie schlüssig erklären können, warum es zur Straftat kam und wie Sie in Zukunft verhindern, erneut aufzufallen.
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Wie läuft die MPU-Vorbereitung bei einer Anordnung wegen Straftaten ab?
Eine MPU wegen Straftaten stellt hohe Anforderungen an die persönliche Einsicht, Verhaltensänderung und Glaubwürdigkeit des Betroffenen. Ohne eine gezielte Vorbereitung sind die Chancen auf ein positives Gutachten gering.
1. Analyse der Straftat und Ursachenforschung
Welche Straftat hat zur MPU gefĂĽhrt? War es eine Verkehrs- oder Allgemeinstraftat?
Gab es Muster im Verhalten? War die Tat ein Einzelfall oder ein wiederkehrendes Problem?
Welche Rolle spielten Alkohol, Drogen oder Aggressionen?
Ziel ist es, ein tiefgehendes Verständnis für die Ursachen der Straftat zu entwickeln, um glaubwürdig zu reflektieren.
2. Nachweis einer Verhaltensänderung
Die Gutachter prüfen, ob Sie wirklich aus Ihrer Straftat gelernt haben. Dazu gehören:
- Reflexion & Einsicht: Ehrliches Eingeständnis der Fehler und deren Konsequenzen
- Maßnahmen zur Verhaltensänderung: z. B. psychologische Beratung, Anti-Aggressions- oder Abstinenzprogramme
- Nachweise sammeln: Positive Entwicklungen sollten mit Dokumenten belegt werden
Ziel ist es, nachzuweisen, dass sich das frĂĽhere Fehlverhalten nicht wiederholen wird.
3. Abstinenznachweis (falls erforderlich)
Falls die Straftat mit Alkohol oder Drogen zusammenhing, muss eine langfristige Abstinenz nachgewiesen werden:
- 6, 12 oder 15 Monate Urinscreening oder Haaranalyse
- Leberwerte (bei Alkohol-Delikten)
- CTU-zertifizierte Nachweise
Ziel ist es, zu beweisen, dass keine RĂĽckfallgefahr besteht.
4. Vorbereitung auf die MPU-PrĂĽfung
Die MPU besteht aus mehreren Teilen, um die charakterliche Eignung zu prĂĽfen:
- Medizinische Untersuchung: Überprüfung der körperlichen Eignung
- Leistungstests: Reaktions- und Konzentrationstests
- Psychologisches Gespräch: Analyse der Straftat und Verhaltensänderung
Ziel ist es, im psychologischen Gespräch durch eine schlüssige und glaubwürdige Argumentation zu überzeugen.
5. Professionelle MPU-Beratung nutzen
Um die bestehenden Zweifel der Behörde zu entkräften, ist eine gezielte MPU-Vorbereitung entscheidend:
- Einzelcoaching oder Gruppenkurse zur Aufarbeitung der Straftat
- Simulierte MPU-Gespräche zur Vorbereitung auf den Gutachter
- Strategien zur ĂĽberzeugenden Kommunikation
Die Erfolgsquote steigt signifikant, wenn Sie sich professionell vorbereiten.
Wie MPU-Doktor Ihnen bei der MPU wegen Straftaten hilft
- Aufarbeitung Ihrer Straftat: Warum ist es dazu gekommen, welche Konsequenzen hatten Ihre Handlungen, und wie haben Sie sich seitdem verändert?
- Strategien für das psychologische Gespräch: Damit Sie glaubwürdig und souverän Ihre Verhaltensänderung belegen können.
- Testsimulationen für Leistungstests: Um Ihre Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sicher unter Beweis zu stellen.
- Abstinenznachweise und Dokumentation: Falls Ihre Straftat im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht.
FAQ zur MPU wegen Punkten in Flensburg
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur MPU wegen Punkten, den gesetzlichen Grundlagen und der optimalen Vorbereitung.
Eine MPU wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer charakterlichen Eignung hat. Dies ist häufig der Fall bei:
- Verkehrsbezogenen Straftaten wie Fahrerflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB).
- Gewaltdelikten wie Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB), wenn diese auf Impulsivität oder mangelnde Selbstkontrolle hindeuten.
- Drogen- oder Alkoholstraftaten, insbesondere Besitz oder Handel (§§ 29 ff. BtMG) oder wiederholte Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
- Wiederholten Gesetzesverstößen, die auf ein problematisches Verhalten oder fehlende Einsicht schließen lassen.
Die Behörde entscheidet individuell, ob eine MPU erforderlich ist. Auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs können zu einer MPU führen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Die Kosten für eine MPU setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Grundsätzlich fallen folgende Gebühren an:
- MPU-Gebühren: Diese liegen in der Regel zwischen 500 und 800 Euro, abhängig vom Einzelfall und den geforderten Untersuchungen.
- Abstinenznachweise: Falls erforderlich, können Urinscreenings oder Haaranalysen zusätzliche Kosten verursachen. Ein 6-monatiges Abstinenzprogramm kann zwischen 300 und 600 Euro kosten, während ein 12- bis 15-monatiger Nachweis entsprechend teurer ist.
- MPU-Vorbereitung: Die Kosten für eine professionelle Beratung sind individuell und hängen davon ab, wie intensiv die Betreuung ausfallen soll. Eine seriöse Beratung ist eine lohnende Investition, da eine nicht bestandene MPU erneut Kosten und Wartezeiten verursacht.
Die genauen Kosten sollten immer individuell besprochen werden. Wichtig ist, dass Sie sich frĂĽhzeitig informieren, um finanzielle Ăśberraschungen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog ĂĽber die finanziellen Aspekte der MPU.Â
Die Dauer der MPU-Vorbereitung hängt vom individuellen Fall ab. Wer frühzeitig beginnt, hat die besten Chancen auf eine erfolgreiche Begutachtung. Die wichtigsten Faktoren sind:
- Schwere der Straftat und persönliche Entwicklung: Je nach Vergehen und Verhalten danach kann eine intensive Aufarbeitung notwendig sein.
- Abstinenzanforderungen: Falls Alkohol- oder Drogennachweise gefordert werden, beträgt die Dauer zwischen 6, 12 oder 15 Monaten.
- Psychologische Vorbereitung: Empfehlenswert sind mehrere Einzelsitzungen oder Gruppenkurse, um sich gezielt auf das Gutachtergespräch vorzubereiten.
Viele Teilnehmer investieren mindestens 3 bis 6 Monate in ihre Vorbereitung, um sicherzustellen, dass sie die MPU beim ersten Mal bestehen.
Wenn Sie die MPU nicht bestehen, erhalten Sie ein negatives Gutachten. Das bedeutet:
- Die Fahrerlaubnis wird nicht wiedererteilt.
- Sie müssen sich erneut anmelden und die MPU wiederholen, was zusätzliche Kosten verursacht.
- Bei einem erneuten Versuch wird die Behörde Ihre früheren MPU-Gutachten berücksichtigen, daher ist eine fundierte Vorbereitung entscheidend.
Häufige Gründe für ein negatives Gutachten sind unzureichende Vorbereitung, fehlende Einsicht oder widersprüchliche Aussagen im psychologischen Gespräch. Deshalb ist eine professionelle MPU-Vorbereitung wichtig, um Fehler zu vermeiden und die Erfolgschancen zu maximieren.
Grundsätzlich kann eine MPU nur umgangen werden, wenn die Tilgungsfrist der Straftat im Fahreignungsregister abgelaufen ist. Das bedeutet:
- Nach 10 Jahren (inkl. einer 5-jährigen Sperrfrist) wird die Straftat gelöscht, sofern keine neuen Verstöße vorliegen.
- Nach 15 Jahren ist eine MPU nicht mehr erforderlich, selbst wenn die Fahrerlaubnis vorher entzogen wurde.
Eine Verkürzung der Abstinenzzeit von 15 auf 12 Monate oder von 12 auf 6 Monate ist in Einzelfällen möglich, wenn:
- Eine frĂĽhzeitige und umfassende MPU-Vorbereitung nachweisbar ist.
- LĂĽckenlose Abstinenznachweise erbracht wurden.
- Eine verkehrspsychologische Beratung oder Verhaltenstherapie absolviert wurde.
Wer nicht jahrelang auf den Führerschein verzichten möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine gezielte MPU-Vorbereitung kümmern, um die Untersuchung beim ersten Anlauf zu bestehen.
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