Unfallflucht, auch bekannt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ist ein strafbares Verhalten nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, begeht eine Straftat – unabhängig davon, ob ein Personenschaden oder „nur“ ein Blechschaden vorliegt. Die gesetzliche Verpflichtung gilt dabei für jeden Unfallbeteiligten – also auch für den, der glaubt, nicht schuld zu sein.
Viele unterschätzen die Tragweite dieses Vergehens. Doch Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen – von Geld- oder Freiheitsstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Und in vielen Fällen führt sie auch zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Rechtliche Grundlage: § 142 StGB
Der Tatbestand der Unfallflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuchs geregelt. Danach macht sich strafbar, wer:
„sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten oder der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat.“
Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Schaden geringfügig erscheint. Auch die sogenannte Nachträgliche Meldung bei der Polizei innerhalb von 24 Stunden ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig – etwa bei einem Parkplatzrempler ohne Zeugen.
Mögliche strafrechtliche Folgen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- 3 Punkte im Fahreignungsregister
- Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB
- Sperrfrist für die Neuerteilung nach § 69a StGB
- ggf. Anordnung einer MPU
Warum kann Unfallflucht zur MPU führen?
Zweifel an der charakterlichen Eignung
Im MPU-Kontext geht es nicht nur um Alkohol, Drogen oder Punkte – sondern auch um die sogenannte charakterliche Fahreignung. Diese ist dann in Frage gestellt, wenn das Verhalten im Straßenverkehr auf eine fehlende Verantwortungsübernahme, Rücksichtslosigkeit oder eine gestörte Einstellung zu rechtlichen Normen hinweist.
Unfallflucht ist genau ein solcher Fall. Denn wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen, zeigt aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde:
- mangelnde Bereitschaft zur Verantwortung
- fehlende Empathie für Geschädigte
- mögliche Impulsivität oder Konfliktvermeidung
- geringe Einsicht in geltende Regeln und Pflichten
Das sind alles Aspekte, die aus psychologischer Sicht Zweifel daran aufwerfen können, ob die betroffene Person geeignet ist, ein Fahrzeug sicher und verantwortungsvoll zu führen.
Wann wird nach Unfallflucht eine MPU angeordnet?
Die MPU wird bei Unfallflucht in der Regel nicht automatisch angeordnet – sondern immer im Einzelfall geprüft. Typische Konstellationen, in denen eine MPU erforderlich wird, sind:
- Schwerwiegende Sachschäden oder Personenschäden
- Wiederholte Verkehrsverstöße oder Vorstrafen
- Hinweise auf Charakterdefizite (z. B. Bagatellisierung, Flucht mit Absicht)
- Entzug der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht
- besondere Aggressivität oder Rücksichtslosigkeit beim Unfallhergang
In diesen Fällen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 FeV eine MPU an, um die Fahreignung umfassend zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf die charakterliche Eignung.
Was erwartet die Betroffenen in der MPU?
Fokus auf Verantwortung, Einsicht und Reue
Bei einer MPU nach Unfallflucht steht im psychologischen Gespräch weniger der Unfallhergang im Vordergrund, sondern vor allem die Frage:
„Wie sind Sie mit der Situation umgegangen – und was hat Ihr Verhalten über Sie selbst ausgesagt?“
Der Gutachter erwartet:
- eine kritische Auseinandersetzung mit dem Verhalten
- ehrliche Darstellung von Gedanken und Motiven in der Unfallsituation
- Verantwortungsübernahme ohne Ausflüchte oder Schuldverschiebung
- Erkennen der gesellschaftlichen Tragweite des Verhaltens
- nachvollziehbare Verhaltensänderung und Reifeentwicklung
Formelhafte Aussagen wie „Ich war überfordert“ oder „Ich hatte Angst“ sind oft zu wenig, wenn keine tiefere Reflexion erkennbar wird. Wer hingegen offen schildert, was ihn damals zum Fluchtverhalten gebracht hat, was sich im Denken verändert hat, und wie er heute mit vergleichbaren Konflikten umgeht, hat gute Chancen auf ein positives Gutachten.
Welche Rolle spielt Selbstreflexion?
Selbstreflexion ist der Schlüssel zu einem positiven MPU-Ergebnis – insbesondere bei Delikten wie Unfallflucht. Es geht darum, die eigenen Handlungsimpulse, Motive, Ängste und Rechtfertigungen ehrlich zu betrachten und nachvollziehbar zu zeigen:
- „Ich habe mein Verhalten verstanden.“
- „Ich weiß, warum ich damals falsch gehandelt habe.“
- „Ich habe daraus gelernt und mich bewusst verändert.“
Nur so kann der Gutachter einschätzen, ob ein Rückfall realistisch ausgeschlossen werden kann – und ob die betroffene Person heute eine verlässliche Haltung gegenüber Verantwortung und Regelverstößen entwickelt hat.
Vorbereitung auf die MPU nach Unfallflucht
Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist
Die MPU nach Unfallflucht erfordert kein medizinisches Wissen oder Abstinenznachweise – wohl aber eine intensive psychologische Vorbereitung. Denn häufig liegt das eigentliche Problem nicht im Ereignis selbst, sondern im Umgang damit.
Eine qualifizierte MPU-Beratung hilft dabei:
- den Tathergang ehrlich und strukturiert aufzuarbeiten
- Denkfehler, Rechtfertigungen oder Bagatellisierungen zu erkennen
- die Verantwortung zu übernehmen – ohne sich selbst abzuwerten
- überzeugend darzulegen, was sich seitdem verändert hat
- das MPU-Gespräch gezielt vorzubereiten und zu trainieren
Fazit
Unfallflucht ist kein Bagatelldelikt, sondern ein ernster Verstoß gegen die Pflichten eines jeden Verkehrsteilnehmers – mit strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Folgen. Wer sich nach einem Unfall entfernt, riskiert nicht nur hohe Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch den Führerscheinentzug und eine MPU-Pflicht. In der MPU liegt der Fokus auf Einsicht, Verantwortung und Verhaltensänderung. Wer sich ehrlich mit dem früheren Verhalten auseinandersetzt und glaubhaft zeigt, dass ein solches Verhalten nie wieder vorkommen wird, kann die MPU bestehen – und gestärkt aus dem Verfahren hervorgehen.
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