Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Was ist die medizinisch-psychologische Untersuchung?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein behördlich angeordnetes Begutachtungsverfahren zur Prüfung der Fahreignung. Sie wird dann erforderlich, wenn bei einer Person erhebliche Zweifel bestehen, ob sie in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher und verantwortungsvoll zu führen. Diese Zweifel entstehen meist nach Verstößen gegen Alkohol- oder Drogengesetze, massiven Verkehrsauffälligkeiten, Punkten in Flensburg oder kriminellen Delikten mit Bezug zur Verkehrssicherheit.

Im Volksmund wird die MPU oft auch als „Idiotentest“ bezeichnet – zu Unrecht, denn sie ist ein umfangreiches diagnostisches Verfahren, das aus einer medizinischen Untersuchung, einer psychologischen Begutachtung und einem Leistungstest besteht. Ziel ist es, objektiv festzustellen, ob die betroffene Person wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

Wer muss zur MPU?

Typische Anlässe für die Anordnung

Die MPU wird in folgenden Fällen von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet:

  • Alkoholfahrten mit mehr als 1,6 Promille
  • wiederholte Alkoholverstöße, auch bei niedrigeren Promillewerten
  • Fahrt unter Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin oder anderen Drogen
  • mehrere Punkte in Flensburg (meist ab 8 Punkten)
  • Auffälliges aggressives Verhalten oder Gewalt im Straßenverkehr
  • kriminelle Delikte, z. B. Körperverletzung, Fahrerflucht, Straftaten unter Drogeneinfluss
  • Fahrt ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot

In jedem dieser Fälle prüft die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 FeV, ob die Fahreignung bezweifelt werden muss – und ordnet eine MPU an, wenn Zweifel bestehen.

Rechtlicher Rahmen

Die MPU ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt, insbesondere in den §§ 11 bis 14. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen eine MPU erforderlich ist, wie sie abläuft und welche fachlichen Standards eingehalten werden müssen. Grundlage ist immer eine behördliche Anordnung – niemand muss „freiwillig“ zur MPU gehen.

Eine MPU darf nur von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden. Diese unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Wie läuft die MPU ab?

1. Medizinischer Teil

Im medizinischen Teil wird die körperliche und psychische Gesundheit geprüft. Je nach Fragestellung gehört dazu:

  • eine ärztliche Anamnese (Krankenvorgeschichte)
  • eine körperliche Untersuchung
  • Laborwerte (z. B. Leberwerte, Blutbild, Drogen- oder Alkoholmarker)
  • Sichtung von Abstinenznachweisen oder ärztlichen Attesten

Ziel ist es, festzustellen, ob körperliche oder psychische Einschränkungen vorliegen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs ausschließen.

2. Leistungsdiagnostik

In diesem Abschnitt wird die kognitive Leistungsfähigkeit geprüft – z. B.:

  • Reaktionsschnelligkeit
  • Aufmerksamkeit
  • Wahrnehmung
  • Belastbarkeit

Dies geschieht in Form eines computergestützten Leistungstests, der etwa 30–45 Minuten dauert. Wer hier auffällt, kann durch zusätzliche Gutachten oder Wiederholung eine Nachbesserung erreichen.

3. Psychologisches Gespräch

Der wichtigste Teil der MPU ist das psychologische Gespräch, das von einem Verkehrspsychologen geführt wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Betroffene sein früheres Verhalten kritisch reflektiert, nachvollziehbare Veränderungen vorgenommen und eine stabile Strategie entwickelt hat, nicht rückfällig zu werden.

Hier werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Motivation für früheres Verhalten
  • Einsicht und Problembewusstsein
  • persönliche Lebensumstände
  • Rückfallrisiko und Umgang mit Risikosituationen
  • ggf. Therapie, Abstinenz, Gruppenkurse, Verhaltenstraining

Ein positives Ergebnis wird nur dann vergeben, wenn der Psychologe überzeugt ist, dass kein Risiko mehr für erneute Auffälligkeit besteht.

MPU bei Alkohol oder Drogen

MPU bei Alkohol

Wer mit mehr als 1,6 Promille oder wiederholt unter Alkoholeinfluss auffällt, muss eine MPU wegen Alkohol absolvieren. In vielen Fällen wird dabei eine nachgewiesene Alkoholabstinenz über 6 oder 12 Monate gefordert. Alternativ kann bei geringerer Problematik auch kontrolliertes Trinken ausreichend sein – dann müssen die Leberwerte (z. B. GGT, CDT, MCV) unauffällig und plausibel sein.

MPU bei Drogen

Bei Drogenkonsum (z. B. Cannabis, Kokain, Amphetamine) ist in der Regel eine vollständige, labordokumentierte Abstinenz über 6 bis zu 15 Monaten notwendig – mit Urinproben oder Haaranalysen gemäß CTU-Kriterien. Ein positives MPU-Gutachten wird nur ausgestellt, wenn der Konsum dauerhaft eingestellt und überzeugend aufgearbeitet wurde.

Vorbereitung auf die MPU

Warum eine Vorbereitung sinnvoll ist

Eine MPU ist kein „Wissenstest“, sondern eine charakterliche und verhaltensorientierte Prüfung. Viele Betroffene unterschätzen die Anforderungen – und fallen beim ersten Anlauf durch. Die Bestehensquote bei unvorbereiteter Teilnahme liegt deutlich unter 50 %.

Eine professionelle MPU-Beratung hilft, die Ursachen für das frühere Fehlverhalten zu verstehen, Veränderungen zu dokumentieren und die Argumentation im psychologischen Gespräch stimmig aufzubauen.

Was eine gute Vorbereitung beinhaltet

  • Analyse der persönlichen Vorgeschichte
  • Aufbau eines Veränderungskonzepts
  • ggf. Einstieg in Abstinenznachweisprogramm
  • Simulation von MPU-Gesprächen
  • Vorbereitung auf mögliche kritische Fragen
  • Dokumentation von Verhaltensänderungen, Umfeld, Stressbewältigung

Wer früh beginnt und ehrlich reflektiert, hat gute Chancen auf ein positives Gutachten – oft schon beim ersten Versuch.

Fazit

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein komplexes Verfahren zur Prüfung der Fahreignung. Sie wird angeordnet, wenn der Gesetzgeber erhebliche Zweifel an der charakterlichen, psychischen oder physischen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs hat. Der Ablauf ist standardisiert, aber inhaltlich auf den Einzelfall zugeschnitten. Wer sich frühzeitig informiert, vorbereitet und bereit ist, sein Verhalten ehrlich aufzuarbeiten, hat gute Chancen, die MPU erfolgreich zu bestehen – und den Weg zurück zum Führerschein zu schaffen.

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