Führerscheinsperre

Die Führerscheinsperre ist eine gerichtliche Maßnahme, bei der einer Person für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Sie wird in der Regel nach strafrechtlich relevanten Verkehrsverstößen verhängt – insbesondere bei Trunkenheitsfahrten, Drogenfahrten oder schwerwiegenden Verkehrsstraftaten. Während der Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt wären.

Rechtliche Grundlage

Die Führerscheinsperre ist in § 69a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Sie wird regelmäßig im Rahmen einer Verurteilung nach § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Die Sperrfrist dient dazu, die Öffentlichkeit vor ungeeigneten Verkehrsteilnehmern zu schützen und dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, das frühere Fehlverhalten aufzuarbeiten.

Die Dauer der Sperre beträgt laut Gesetz mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre betragen. In besonders schweren Fällen (z. B. bei wiederholten Trunkenheitsfahrten oder Unbelehrbarkeit) kann das Gericht sogar eine unbefristete Sperrfrist aussprechen, die nur durch ein gerichtliches Verfahren aufgehoben werden kann.

Abgrenzung zum Fahrverbot

Im Gegensatz zum Fahrverbot, das eine zeitlich begrenzte Fahrpause bei bestehender Fahrerlaubnis bedeutet (§ 25 StVG), führt die Führerscheinsperre zum vollständigen Verlust der Fahrerlaubnis und zur zeitweisen Untersagung der Neuerteilung. Das bedeutet: Auch wenn die alte Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, darf keine neue ausgestellt werden, solange die Sperrfrist läuft.

Führerscheinsperre und MPU

Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Weg zur neuen Fahrerlaubnis nicht automatisch frei. Vielmehr muss ein Antrag auf Wiedererteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In vielen Fällen verlangt die Behörde vor der Wiedererteilung ein MPU-Gutachten, insbesondere bei:

  • Alkoholwerten ab 1,6 Promille
  • wiederholtem Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • strafrechtlichen Verurteilungen mit Verkehrsbezug
  • aggressivem oder gefährlichem Fahrverhalten

In solchen Fällen reicht der bloße Zeitablauf nicht aus. Es müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden, dass sich das Verhalten des Antragstellers grundlegend und dauerhaft verändert hat – etwa durch Abstinenznachweise, Therapieberichte oder die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU-Beratung.

Vorzeitige Aufhebung der Sperre

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vorzeitige Verkürzung der Führerscheinsperre beantragt werden – laut § 69a Abs. 7 StGB. Voraussetzung ist, dass besondere Umstände vorliegen, die eine positive Prognose zulassen. Eine frühzeitig begonnene MPU-Vorbereitung, absolvierte Abstinenzphasen oder eine nachweisliche Verhaltensänderung können hier hilfreich sein. Der Antrag muss beim Gericht gestellt werden, das die Sperre ursprünglich verhängt hat.

Wird dem Antrag stattgegeben, darf der Betroffene bereits vor Ablauf der ursprünglichen Frist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Erfolgsaussichten sind umso größer, je glaubhafter und strukturierter die Aufarbeitung des Fehlverhaltens erfolgt ist.

Fazit

Die Führerscheinsperre ist eine gerichtliche Konsequenz schwerwiegender Verkehrsdelikte – und häufig der erste Schritt in Richtung MPU. Sie markiert die Zeit, in der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf, und soll Raum für Veränderung und Einsicht schaffen. Wer diese Zeit sinnvoll nutzt, mit der Aufarbeitung beginnt und sich gezielt vorbereitet, kann die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis deutlich verbessern. Eine strukturierte MPU-Beratung hilft, diesen Weg planvoll zu gestalten.

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