Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug ist eine rechtliche Maßnahme, bei der einer Person das Recht entzogen wird, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Er unterscheidet sich klar vom befristeten Fahrverbot: Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird nicht nur das Dokument entzogen, sondern die Fahreignung grundsätzlich infrage gestellt. Betroffene dürfen dann kein Fahrzeug mehr führen – auch nicht mit einer neuen Fahrerlaubnis – bis sie diese neu beantragen und die Eignung nachweisen.

Rechtliche Grundlage

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB (bei Straftaten) sowie in § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Entzug bedeutet, dass die behördliche Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen vollständig erlischt. Häufige Gründe sind:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Nötigung
  • erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsregeln
  • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister
  • gesundheitliche oder psychische Einschränkungen

Der Führerschein als Dokument muss abgegeben werden – und das Recht, am Straßenverkehr teilzunehmen, erlischt mit sofortiger Wirkung.

Sperrfrist und Wiedererteilung

Mit dem Entzug wird in der Regel eine Sperrfrist ausgesprochen (§ 69a StGB). Während dieser Zeit darf kein neuer Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate, in schweren Fällen auch bis zu fünf Jahre.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Dabei wird geprüft, ob inzwischen neue Tatsachen vorliegen, die die Fahreignung belegen – etwa durch ein positives MPU-Gutachten.

Führerscheinentzug und MPU

In vielen Fällen ist der Entzug der Fahrerlaubnis mit der Anordnung einer MPU verbunden. Das betrifft vor allem Personen, die:

  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind
  • durch mehrere Verkehrsverstöße oder Punkte auffällig geworden sind
  • Hinweise auf eine Suchtproblematik oder psychische Belastung aufweisen

Die MPU ist dann die entscheidende Instanz, um der Fahrerlaubnisbehörde glaubhaft zu machen, dass heute keine Gefahr mehr vom Antragsteller ausgeht – und dass die Fahreignung wiederhergestellt ist. Ohne positives Gutachten wird der Antrag auf Wiedererteilung abgelehnt.

Folgen eines Führerscheinentzugs

Ein Führerscheinentzug hat weitreichende Konsequenzen:

  • Verlust der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit
  • Eintragung im Fahreignungsregister
  • Sperrfrist zur Wiedererteilung
  • ggf. medizinische Nachweise und Abstinenznachweise erforderlich
  • oft erhebliche berufliche, finanzielle oder private Einschränkungen

Besonders kritisch ist der Entzug für Berufskraftfahrer oder Personen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Auch bei Versicherungen oder in laufenden Arbeitsverhältnissen kann ein Entzug Probleme verursachen.

Vorbereitung auf die Wiedererteilung

Wer seine Fahrerlaubnis zurückerlangen möchte, sollte den Prozess nicht dem Zufall überlassen. Wichtige Schritte sind:

  • rechtzeitiger Beginn eines Abstinenznachweises, falls gefordert
  • Aufbau einer nachvollziehbaren Verhaltensänderung
  • Besuch einer MPU-Vorbereitung
  • frühzeitige Antragsstellung nach Ablauf der Sperrfrist

Die Wiedererteilung ist kein Automatismus – sie setzt eine überzeugende Gesamtentwicklung voraus. Wer nur abwartet, riskiert eine Ablehnung.

Fazit

Der Führerscheinentzug ist eine schwerwiegende Maßnahme mit rechtlichen und persönlichen Folgen. Er signalisiert, dass eine Person aktuell nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Eine positive MPU, vollständige Nachweise und eine glaubhafte Verhaltensänderung sind entscheidend, um den Führerschein zurückzubekommen. Wer frühzeitig mit der Aufarbeitung beginnt, spart nicht nur Zeit und Geld, sondern erhöht auch die Erfolgschancen deutlich.

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