Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist die zuständige Verwaltungsstelle, wenn es um das Ausstellen, Entziehen oder Wiedererteilen des Führerscheins geht. Sie ist damit zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Fahreignung und spielt auch im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) eine maßgebliche Rolle. Denn nicht etwa ein Gericht oder ein Arzt entscheidet über die Fahrerlaubnis – sondern immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der eingereichten Nachweise und Gutachten.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Fahrerlaubnisbehörde ist in Deutschland auf kommunaler Ebene organisiert – meist angesiedelt beim Straßenverkehrsamt, Landratsamt oder der Kreisverwaltung. Sie ist verantwortlich für:

  • die Ersterteilung der Fahrerlaubnis
  • die Erweiterung (z. B. auf höhere Klassen)
  • die Verlängerung (z. B. bei Bus- oder Lkw-Führerscheinen)
  • die Überprüfung der Fahreignung
  • die Anordnung von Maßnahmen wie MPU, ärztliches Gutachten oder Abstinenznachweise
  • den Entzug und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Maßgebliche Grundlage für das Handeln der Behörde ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere die §§ 2 bis 15 FeV.

Rolle im MPU-Verfahren

Die MPU wird nicht automatisch bei jeder Auffälligkeit angeordnet – sondern immer dann, wenn aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bestehen. Diese Zweifel können entstehen durch:

  • Alkohol- oder Drogenfahrten
  • mehrfaches Punktesammeln im Fahreignungsregister
  • Straftaten mit Verkehrsbezug
  • Hinweise auf psychische oder gesundheitliche Probleme

Die Behörde stellt in diesem Fall eine Anordnung zur MPU aus, oft mit einer konkreten Fragestellung („Ist zu erwarten, dass die Person auch künftig unter Alkoholeinfluss fährt?“). Das Ergebnis des Gutachtens dient als Entscheidungsgrundlage darüber, ob der Führerschein neu erteilt oder dauerhaft entzogen wird.

Rechtliche Grundlagen und Entscheidungsrahmen

Die Fahrerlaubnisbehörde handelt auf Grundlage der FeV sowie ergänzender Vorgaben wie:

Das bedeutet: Die Behörde darf nicht nach eigenem Ermessen urteilen, sondern muss sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. Gleichzeitig verfügt sie über einen gewissen Ermessensspielraum, etwa bei der Frage, wann ein ärztliches Gutachten ausreicht – und wann eine vollständige MPU notwendig ist.

Kommunikation mit der Behörde

Im MPU-Prozess kommuniziert man in der Regel schriftlich mit der Fahrerlaubnisbehörde. Wichtig: Wer zu einer MPU aufgefordert wird, muss dieser Aufforderung freiwillig nachkommen – es besteht kein Zwang. Allerdings wird bei Nichtvorlage eines Gutachtens davon ausgegangen, dass die Fahreignung nicht gegeben ist (§ 11 Abs. 8 FeV) – und der Führerschein wird in der Folge nicht erteilt bzw. entzogen.

Wer den Führerschein zurückerlangen will, muss daher aktiv auf die Behörde zugehen, ein MPU-Gutachten einreichen und bei Bedarf auch weitere Unterlagen wie Abstinenznachweise oder ärztliche Stellungnahmen beibringen.

MPU-Beratung und behördlicher Ablauf

Eine professionelle MPU-Beratung kann helfen, den Ablauf mit der Fahrerlaubnisbehörde richtig zu verstehen, Fristen einzuhalten und die passenden Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu planen. Denn viele Fehler im Verfahren entstehen nicht durch fehlende Einsicht – sondern durch Missverständnisse im behördlichen Ablauf.

Fazit

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet darüber, ob jemand eine Fahrerlaubnis erhält, behalten darf oder verliert. Im MPU-Verfahren ist sie der zentrale Entscheidungsträger – auch wenn die eigentliche Begutachtung durch externe Stellen erfolgt. Wer weiß, wie die Behörde denkt, welche rechtlichen Grundlagen sie beachten muss und wie man gut vorbereitet kommuniziert, kann die eigenen Chancen auf ein positives Ergebnis deutlich verbessern.

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