Begutachtungsstellen für Fahreignung – kurz BfF-Stellen – sind die offiziellen Einrichtungen, bei denen die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt wird. Sie prüfen im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden, ob jemand nach einem schweren Verkehrsverstoß wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Die MPU-Gutachten dieser Stellen sind rechtlich verbindlich und bilden die Grundlage dafür, ob ein Führerschein neu erteilt oder behalten werden darf.
Die BfF-Stellen unterliegen staatlicher Kontrolle und müssen regelmäßig nachweisen, dass sie neutral, fachlich korrekt und nach anerkannten Standards arbeiten.
Wer betreibt BfF-Stellen?
BfF-Stellen werden von TÜV-Gesellschaften, DEKRA, PIMA, dem AVUS und weiteren anerkannten Trägern betrieben. Wichtig ist: Nicht jede Einrichtung darf MPU-Gutachten erstellen. Nur Stellen mit einer amtlichen Anerkennung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind dazu berechtigt.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen BfF-Stellen findet sich auf der Website der BASt oder über die jeweilige Landesbehörde.
Was machen BfF-Stellen konkret?
Eine BfF-Stelle führt auf Basis der behördlichen Fragestellung eine individuelle Begutachtung der Fahreignung durch. Das Verfahren beinhaltet je nach Anlass:
- eine medizinische Untersuchung (z. B. Leberwerte, Drogenscreening)
- ein psychologisches Einzelgespräch
- ggf. Reaktions- und Leistungstests
- die Auswertung von Abstinenznachweisen oder ärztlichen Berichten
Am Ende erstellt die Begutachtungsstelle ein offizielles MPU-Gutachten, in dem entweder die Fahreignung bejaht, verneint oder unter Auflagen empfohlen wird.
Unabhängigkeit und Neutralität
BfF-Stellen sind rechtlich dazu verpflichtet, neutral und ergebnisoffen zu arbeiten. Es gibt keine Garantie auf ein positives oder negatives Gutachten – das Ergebnis hängt ausschließlich von der individuellen Vorgeschichte, den Nachweisen und der persönlichen Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten ab. Die MPU ist keine Prüfung, sondern eine Persönlichkeitsbegutachtung mit verkehrspsychologischer Bewertung.
Deshalb ist es sinnvoll, sich vor der Untersuchung professionell vorzubereiten – idealerweise in Form einer MPU-Beratung, die hilft, typische Fehler zu vermeiden und den Gesprächsverlauf gezielt vorzubereiten.
Auswahl der BfF-Stelle
Betroffene dürfen die Begutachtungsstelle in der Regel selbst auswählen – die Behörde schreibt keine konkrete Einrichtung vor. Es lohnt sich, vorab auf Erfahrung, Ruf und Wartezeiten zu achten. Manche Stellen bieten vorbereitende Informationsgespräche oder freiwillige Vorgespräche an – eine gute Gelegenheit, sich mit dem Ablauf vertraut zu machen.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen BfF-Stelle. Benötigt werden in der Regel: Personalausweis, Anordnungsschreiben der Führerscheinstelle und ggf. ärztliche Unterlagen oder Abstinenznachweise.
Fazit
Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) sind die offizielle Anlaufstelle für die MPU. Wer seinen Führerschein zurückbekommen möchte, kommt an ihnen nicht vorbei. Entscheidend ist, die Anforderungen der jeweiligen Fragestellung ernst zu nehmen, Nachweise korrekt zu führen und sich inhaltlich gut vorzubereiten. Mit der richtigen MPU-Beratung und der passenden BfF-Stelle steigen die Chancen auf ein positives Gutachten deutlich.