Ausfallerscheinungen

Ausfallerscheinungen bezeichnen auffälliges Verhalten oder körperliche Reaktionen, die darauf hindeuten, dass eine Person nicht mehr fahrtüchtig ist – meist infolge von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Solche Erscheinungen können bereits bei einem geringeren Promillewert oder einer nicht messbaren Substanzkonzentration dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird.

Ausfallerscheinungen sind deshalb im MPU-Kontext besonders bedeutsam: Sie können selbst bei einer „niedrigen“ BAK von unter 1,1 Promille rechtlich den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr erfüllen – und damit denselben Konsequenzen unterliegen wie eine Fahrt mit deutlich höherem Alkoholwert.

Was zählt als Ausfallerscheinung?

Typische Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • unsicheres Fahrverhalten wie Schlangenlinien
  • stark verlangsamte oder übersteuerte Reaktionen
  • verwaschene oder lallende Sprache
  • Gleichgewichtsstörungen beim Aussteigen
  • unsicherer Gang
  • aggressive oder völlig unangemessene Verhaltensweisen
  • verlangsamte Pupillenreaktionen oder gerötete Augen

Auch Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder Polizeiberichte können bei der Beurteilung eine Rolle spielen – nicht nur medizinisch messbare Werte.

Rechtliche Einordnung

Ausfallerscheinungen sind besonders relevant für die Anwendung von § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Bereits ab 0,3 Promille BAK in Kombination mit Ausfallerscheinungen kann ein strafbares Verhalten vorliegen – mit allen Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und der Anordnung einer MPU.

Die Ausfallerscheinung ersetzt in solchen Fällen den „fehlenden“ Grenzwert und dient als Beleg für die konkrete Fahruntüchtigkeit.

Bedeutung für die MPU

Wer wegen Ausfallerscheinungen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen auffällig wird, muss in der Regel zur MPU – unabhängig vom konkreten Messwert. Denn die Fahrerlaubnisbehörde geht dann davon aus, dass der Konsum nicht kontrolliert abläuft oder dass Risikobereitschaft und fehlendes Gefahrenbewusstsein vorliegen.

Im MPU-Gespräch ist es wichtig, das Verhalten kritisch zu reflektieren: Warum wurde trotzdem gefahren? Was wurde falsch eingeschätzt? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Eine gute Vorbereitung hilft, die eigenen Entscheidungen nachvollziehbar aufzuarbeiten – auch wenn die objektive Substanzmenge vermeintlich „gering“ war.

Fazit

Ausfallerscheinungen sind ein entscheidender Faktor im Straßenverkehrsrecht – gerade in Kombination mit Alkohol oder Drogen. Sie können ausreichen, um eine strafrechtliche Verurteilung, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU zu rechtfertigen, auch wenn die gemessenen Werte unterhalb gesetzlicher Grenzwerte liegen. Wer betroffen ist, sollte das eigene Verhalten ehrlich aufarbeiten und sich gezielt auf die MPU vorbereiten, um den Führerschein zurückzubekommen.

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