Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine verpflichtende Maßnahme für Personen, die in der Probezeit durch bestimmte Verkehrsverstöße auffällig geworden sind. Es soll dabei helfen, riskantes Verhalten frühzeitig zu erkennen und zu verändern – noch bevor es zu schwerwiegenderen Folgen wie einem Führerscheinentzug oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kommt.

ASF ist keine Strafe, sondern eine verkehrspädagogische Schulung mit dem Ziel, das eigene Fahrverhalten dauerhaft zu verbessern.

Wann muss man am ASF teilnehmen?

Das ASF wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Fahranfänger während der Probezeit einen sogenannten A-Verstoß (schwerwiegend) oder zwei B-Verstöße (weniger schwerwiegend) begehen. Typische Auslöser sind zum Beispiel erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder das Handy am Steuer.

Mit der Anordnung wird die Probezeit automatisch um zwei Jahre verlängert. Wer das Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.

Gesetzliche Grundlage

Das Aufbauseminar ist in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Es handelt sich um eine verpflichtende Maßnahme, die der Verkehrssicherheit dient. Anders als bei der MPU geht es nicht um die grundsätzliche Fahreignung, sondern um die Nachschulung und Verhaltenskorrektur bei auffälligem Fahrverhalten in der Probezeit.

Wie läuft ein Aufbauseminar ab?

Ein ASF-Seminar umfasst vier Sitzungen in der Gruppe mit jeweils 135 Minuten Dauer sowie eine Beobachtungsfahrt mit anschließender Auswertung. Es wird von Fahrschulen durchgeführt, die dafür eine spezielle Zulassung benötigen. Die Teilnahme erfolgt ohne Prüfung – aber mit aktiver Mitwirkung. Wer dem Seminar fernbleibt oder sich nicht einbringt, gilt als nicht bestanden und verliert seinen Führerschein, wenn kein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme vorgelegt wird.

ASF und MPU – gibt es einen Zusammenhang?

Das ASF ist nicht mit der MPU gleichzusetzen. Beide Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele und basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Allerdings gibt es Schnittmengen, wenn es um bestimmte Auffälligkeiten geht.

Wer in der Probezeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, wird in der Regel direkt zur MPU verpflichtet – das ASF wird dann nicht zusätzlich angeordnet. In solchen Fällen stehen die Zweifel an der generellen Fahreignung im Vordergrund.

Ein ASF kann aber zum Beispiel angeordnet werden, wenn ein Fahranfänger ohne Teilnahme am Straßenverkehr auffällig wird – etwa bei Besitz oder Konsum von Cannabis. Auch in Fällen, in denen die Polizei Hinweise auf riskantes Verhalten ohne direkte Gefahrensituation meldet, kann zunächst ein ASF folgen. Eine MPU wird dann meist erst bei erneuter Auffälligkeit oder bei weiteren Verdachtsmomenten verlangt.

Fazit

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist eine Chance zur Korrektur – nicht zur Bestrafung. Wer die Teilnahme ernst nimmt und das eigene Fahrverhalten überdenkt, kann die Probezeit trotz Rückschlägen erfolgreich abschließen. Wird die Anordnung jedoch ignoriert oder das Seminar abgebrochen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer zusätzlich durch Alkohol oder Drogen am Steuer auffällt, muss sich in der Regel auf eine MPU einstellen – das ASF spielt dann keine Rolle mehr.

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